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# taz.de -- Heizungsgesetz der Ampel: Was von Habecks Plan geblieben ist
> Lange haben die Ampel-Parteien um das Heizungsgesetz gestritten. Nun soll
> es kommen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
Bild: Läuft im Sparmodus: Das GEG soll in abgeschwächt in Kraft treten
Berlin taz | Lange hat sich die FDP gegen das Heizungsgesetz gewehrt, das
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesbauministerin
Klara Geywitz (SPD) im April vorgelegt hatten. Jetzt gibt es [1][bei den
letzten strittigen Details eine Einigung]. Die beteiligten Ministerien
sollen die beschlossenen Änderungen bis Freitag in den Gesetzentwurf
einarbeiten. Kommende Woche schon sollen Bundestag und Bundesrat abstimmen.
## 1 Was bedeutet die Einigung, ist die Wärmewende nun aufgeschoben?
Nein, das Gesetz tritt wie ursprünglich geplant am 1. Januar 2024 in Kraft.
In Neubaugebieten dürfen dann keine Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut
werden. Ansonsten haben Bürger:innen etwas Zeit gewonnen, wenn ihre alte
fossile Heizung einen Totalschaden hat – Reparaturen waren ohnehin immer
als möglich vorgesehen. Jetzt gilt: Erst wenn die Kommunen einen Plan über
das Wie beim künftigen Heizen in ihrem Einzugsbereich vorgelegt haben – die
kommunale Wärmeplanung – tritt das sogenannte Gebäudeenergiegesetz für die
Bürger:innen vor Ort in Kraft. So bekommen diese etwa Klarheit darüber,
ob für sie die Möglichkeit besteht, künftig an ein Nah- oder Fernwärmenetz
angeschlossen zu werden. In diesem Fall müssen sie sich keine eigene neue
Heizung anschaffen.
## 2 Bis wann müssen die Kommunen die Wärmeplanung spätestens vorlegen?
Große Städte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen müssen ihre Pläne bis
2026 vorlegen, kleinere Gemeinden haben bis 2028 Zeit.
## 3 Was, wenn Eigentümer eine klimaneutrale Heizung brauchen, weil es
keine Fern- oder Nahwärme gibt? Gibt es dann eine Unterstützung vom Staat?
Ja. Alle, die eine klimaneutrale Heizung anschaffen, bekommen einen
Zuschuss von 30 Prozent der Anschaffungskosten – Villenbesitzer:innen
genauso wie arme Rentner:innen. Eigentümer:innen mit bis zu sechs
Wohnungen, die schneller als gefordert auf eine neue Heizung umstellen,
bekommen bis 2028 einen Bonus von 20 Prozent, ebenfalls unabhängig vom
Einkommen. Danach wird der Bonus alle zwei Jahre um drei Prozent gesenkt.
## 4 Und Leute mit wenig Geld?
Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 40.000 Euro
gibt es weitere 30 Prozent Zuschuss. Eine Härtefallklausel für sehr arme
Haushalte ist bislang nicht vorgesehen.
## 5 Können die verschiedenen Förderungen addiert werden?
Nur bis zu einer Grenze von 70 Prozent – mehr gibt es nicht.
## 6 Ursprünglich sollte das Heizungsgesetz für Leute ab 80 Jahren nicht
gelten. Ist das noch so?
Nein, diese Klausel kommt doch nicht. Ältere sollen aber günstige
KfW-Kredite bekommen.
## 7 Was kommt jetzt auf [2][Mieter:innen] zu?
Sanieren Vermieter:innen Häuser, können sie grundsätzlich die
Investitionskosten über eine sogenannte Modernisierungsumlage auf
Mieter:innen abwälzen. Nehmen sie eine staatliche Förderung in Anspruch,
muss die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abgezogen werden. Nun soll
neben der bestehenden Modernisierungsumlage eine neue eingeführt werden.
Sie gilt nur für einen Heizungstausch und nur unter der Bedingung, dass
Vermieter:innen eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Damit
soll der Mietenanstieg abgemildert werden. Pro Jahr können
Vermieter:innen dann zehn Prozent der Investitionskosten (abzüglich der
Fördersumme) auf die Miete umlegen. Zusätzlich greift eine Kappungsgrenze
von 50 Cent pro Quadratmeter. Heißt: Die Miete für eine Wohnung, die 60
Quadratmeter groß ist, darf monatlich höchstens um 30 Euro steigen.
## 8 Müssen Vermieter:innen für einen Heizungstausch Fördermittel in
Anspruch nehmen?
Nein. Wenn sie sich dagegen entscheiden, dürfen Vermieter*innen pro
Jahr acht Prozent der Investitionskosten auf die Miete umlegen. Auch hier
darf die Monatsmiete pro Quadratmeter um nicht mehr als 50 Cent steigen.
Achtung: Dies gilt nur für einen Heizungstausch. Dämmen Vermieter:innen
zusätzlich die Wände ihres Hauses, gilt die bereits bestehende
Modernisierungsumlage. Bei dieser dürfen acht Prozent der
Investitionskosten pro Jahr auf die Miete umgelegt werden. Bei dieser
Umlage darf eine Monatsmiete höchstens um drei Euro pro Quadratmeter
steigen. Wenn die Miete unter sieben Euro pro Quadratmeter liegt, um nicht
mehr als zwei Euro.
## 9 Können Modernisierungsumlagen addiert werden?
Nein. Wird ein Heizungstausch und eine weitere Modernisierungsmaßnahme
durchgeführt, dann gilt die Kappungsgrenze von drei bzw. zwei Euro pro
Quadratmeter.
## 10 Was passiert, wenn Mieter:innen trotzdem finanziell überfordert
sind?
Es ist vereinbart, dass Mieter:innen bei finanzieller Überforderung
Härtefälle geltend machen können – zum Beispiel, wenn diese durch eine
Modernisierung mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Miete
ausgeben müssen. Laut Fraktionskreisen soll es dann nur eine beschränkte
Umlagefähigkeit geben. Die mietenpolitische Sprecherin der Linken, Caren
Lay, fürchtet jedoch, dass die Härtefallregelung nicht funktionieren wird,
„da die Mieterinnen und Mieter den Nachweis über die Kostenbelastung selbst
erbringen“ müssten. Ihre Partei fordert, dass die Modernisierungsumlage
ersatzlos gestrichen wird.
## 11 Die Einigung kommt kurz vor der parlamentarischen Sommerpause, sodass
wenig Zeit für Beratungen bleibt. Werden damit die Rechte der Abgeordneten
nicht eingeschränkt?
Das findet die Ampel nicht, die oppositionelle Union aber schon. „Die
Bundesregierung streitet über Monate, und dem Parlament soll ein Wochenende
für die Bewertung genügen“, kritisiert der CDU-Parlamentarier Andreas Jung.
Das untergrabe die parlamentarische Beratung. Am Freitag soll der
überarbeitete Gesetzentwurf an die Abgeordneten und an die Expert:innen
für eine am Montag angesetzte Anhörung geschickt werden. Für CDU/CSU ist
das viel zu kurzfristig.
29 Jun 2023
## LINKS
[1] /Gebaeudeenergiegesetz-der-Ampel-Koalition/!5943009
[2] /Expertenanhoerung-zum-Heizungsgesetz/!5939062
## AUTOREN
Jasmin Kalarickal
Anja Krüger
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