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# taz.de -- Zuschüsse beim Heizungstausch: Es gibt maximal 21.000 Euro
> Am Freitag soll das Gesetz zum Heizungstausch im Bundestag verabschiedet
> werden. Kurz vorher legt die Ampel Details für staatliche Zuschüsse vor.
Bild: Die Bundesregierung fördert den Einbau klimafreundlicher Heizungen wie d…
Berlin taz | Die Ampelfraktionen im Bundestag haben die Förderbedingungen
für den Ersatz von fossilen Heizungen konkretisiert: Maximal 21.000 Euro
Zuschuss können Bürger:innen mit niedrigem Einkommen für den Einbau
einer klimafreundlichen Heizung bekommen. Das geht aus einem
Entschließungsantrag zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) hervor, auf den sich
SPD, Grüne und FDP verständigt haben.
Im [1][GEG wird der Ersatz fossiler durch klimafreundliche Heizungen
geregelt]. Abgesehen von Neubaugebieten soll das Gesetz aber für
Bürger:innen erst gelten, wenn ihre Kommune ein Konzept für die
Wärmeplanung vorgelegt hat. So sollen Bürger:innen etwa frühzeitig
erfahren, ob für sie ein Anschluss ans Fernwärmenetz in Frage kommt. Müssen
oder wollen Bürger:innen eine fossile Heizung ersetzen, können sie
staatliche Zuschüsse beantragen. „Welche Art der Heizung für die
klimafreundliche Erzeugung von Wärme genutzt wird, liegt in der
Entscheidung der Eigentümerinnen und Eigentümer“, heißt es in dem
Entschließungsantrag.
Darin regeln die Fraktionen bislang offene Fragen. Für eine im Sinne des
Gesetzes klimafreundliche Heizung gibt es eine Grundförderung von 30
Prozent der Anschaffungskosten für alle Eigentümer:innen unabhängig
von Einkommen und Vermögen. Geltend gemacht werden können bei
Einfamilienhäusern Anschaffungskosten von maximal 30.000 Euro. In
Mehrfamilienhäusern sind es bei der ersten Wohneineinheit ebenfalls bis zu
30.000 Euro, für die übrigen Wohnungen zwischen 10.000 und 3.000 Euro.
Diese Regelung soll auch für Eigentümergemeinschaften gelten.
Zusätzliche 30 Prozent gibt es für Haushalte mit einem zu versteuernden
Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro. Reine Gas- und Ölheizungen werden
nicht gefördert. Bei wasserstofffähigen Gasheizungen sollen nur „die
zusätzlichen Kosten für die ‚H2-Readiness‘ der Anlage förderfähig“ se…
heißt es in dem Antrag.
## Höchstens 70 Prozent
Um Anreize für den raschen Austausch einer Heizung zu schaffen, gibt es
einen weiteren Bonus. Eigentümer:innen mit selbst genutzten Wohnungen
erhalten bis zum Jahr 2028 eine zusätzliche Förderung von 20 Prozent.
Danach sinkt der Zuschuss alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkt. Dass
Vermieter:innen diesen Bonus nicht bekommen, war bislang nicht klar.
Außerdem bleibt der bereits bestehende Bonus von 5 Prozent erhalten für die
Nutzung von natürlichen Kältemitteln oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme
bei Wärmepumpen. Wie ursprünglich vorgesehen, wird die staatliche Förderung
nur bis zu einem Zuschuss von insgesamt maximal 70 Prozent der
Anschaffungskosten, die man höchstens geltend machen kann, gewährt –
[2][liegt also bei höchstens 21.000 Euro]. Das Geld dafür soll aus dem
Klima- und Transformationsfonds kommen, der unter anderem mit Einnahmen aus
dem CO2-Preis gefüllt wird. Darüber hinaus sollen Eigentümer:innen
zinsgünstige Kredite in Anspruch nehmen können.
Der Entschließungsantrag soll am Freitag mit dem Heizungsgesetz beschlossen
werden. Das GEG steht ab 9 Uhr auf der Tagesordnung des Bundestags, eine
namentliche Abstimmung ist geplant. Durchkreuzt werden könnten die Pläne
durch das Bundesverfassungsgericht. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas
Heilmann hat in der vergangenen Woche einen [3][Eilantrag gestellt, damit
die Verfassungsrichter:innen die Abstimmung untersagen]. Heilmann
sieht seine Rechte als Abgeordneter verletzt, weil die Änderungen zum GEG
sehr kurzfristig vorgelegt wurden. Bis Redaktionsschluss lag keine
Entscheidung vor.
5 Jul 2023
## LINKS
[1] /Heizungsgesetz-der-Ampel/!5932829
[2] /Deckelung-der-Heizungsfoerderung/!5945585
[3] /Umstrittenes-Heizungsgesetz/!5940391
## AUTOREN
Anja Krüger
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Heizung
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