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# taz.de -- Entscheidung des Verfassungsgerichts: Berlin hat tatsächlich die W…
> Die Wiederholung der Berlin-Wahlen kann wie geplant am 12. Februar
> stattfinden, sagt Karlsruhe – während der Wahlkampf längst auf Hochtouren
> läuft.
Bild: Jetzt steht der Berlin-Wahl vom 12. Februar erst mal nichts mehr im Weg
Berlin taz | Es klingt angesichts des [1][auf Hochtouren laufenden
Wahlkampfs] wie eine Meldung aus Absurdistan, aber: Die Wiederholungswahlen
in Berlin in knapp zehn Tagen können stattfinden. Diese Entscheidung hat
das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstagmorgen bekannt
gegeben. Damit wies es einen [2][Eilantrag von gut 40 Kläger*innen] ab.
(AZ 2 BvR 2189/22)
Sie wendeten sich gegen die komplette Wiederholung der Wahlen zum
Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksparlamenten am 12. Februar. Diese
war nötig geworden, nachdem der Berliner Verfassungsgerichtshof Mitte
November diese beiden Abstimmungen vom 26. September 2021 [3][wegen
zahlreicher Pannen für ungültig erklärt hatte].
Die Berliner Richter*innen hatten unter anderem argumentiert, schon bei
der Vorbereitung seien von der Landeswahlleiterin und der zuständigen
Innenverwaltung des Senats derart weitreichende Fehler gemacht worden, dass
[4][nur eine Komplettwiederholung das Vertrauen in die Demokratie
wiederherstellen könne.] Die Kläger*innen [5][hielten dies für nicht
angemessen.]
Damit konnten sie die obersten deutschen Verfassungsrichter*innen
aber – zumindest vorerst – nicht überzeugen. Der Eilantrag sei erfolglos,
heißt es in der vom Bundesverfassungsgericht schriftlich veröffentlichten
Entscheidung. Eine Begründung wurde nicht mitgeteilt. Diese werde den
Beteiligten gesondert übermittelt, hieß es in der Mitteilung.
Mit dem Eilantrag hatten [6][die Kläger*innen] erreichen wollen, dass
die Wiederholungswahl so lange nicht stattfinden darf, bis Karlsruhe
abschließend im Hauptverfahren entschieden hat. Denn mit der Entscheidung
am Dienstagmorgen ist das letzte Wort noch nicht gesprochen: Fast parallel
zur Ankündigung der Entscheidung des Gerichts bekamen alle Mitglieder des
Abgeordnetenhauses Gelegenheit, bis zum 2. März zum Antrag in der
Hauptsache Stellung zu nehmen. Damit besteht die Möglichkeit, dass
Karlsruhe nachträglich die Rechtmäßigkeit der Wiederholungswahlen infrage
stellt.
## Landeswahlleiter erleichtert
Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler hat mit Erleichterung auf die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert. „Wir atmen jetzt
durch, weil die Entscheidung uns Planungssicherheit gibt“, sagte Bröchler
der Deutschen Presse-Agentur. „Wir können nun auf Hochtouren mit der
Planung und Durchführung der Wahl fortfahren.“ Ihn habe die Entscheidung in
Karlsruhe nicht überrascht, so Bröchler. „Alles andere wäre ein ganz
erheblicher Eingriff in eine schon laufende Wahl gewesen.“
Berlins CDU begrüßte die Entscheidung. „Gut für die Demokratie, gut für
Berlin“, so Generalsekretär Stefan Evers am Dienstag. „Jetzt haben die
Wählerinnen und Wähler das Wort. Der Neustart für unsere Stadt ist so nötig
wie nie.“ Aus den Reihen der Berliner CDU hat so weit bekannt niemand gegen
die Wiederholungswahl geklagt.
Die grüne Spitzenkandidatin Bettina Jarasch appellierte nach der
Entscheidung an die Berliner*innen, wählen zu gehen. „Ich bin erleichtert,
weil alles andere nicht mehr vermittelbar wäre. Deshalb: Gehen Sie bitte
wählen“, schrieb sie auf Twitter.
Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey schrieb ebenfalls auf dem
Kurznachrichtendienst: „Wir werden jetzt bis zum 12. Februar alles dafür
tun, dass eine reibungslose Wahl in Berlin durchgeführt wird.“ Sie
versicherte: „Der Senat ist handlungsfähig.“
## Entscheidung zur Bundestagswahl steht noch aus
Nicht betroffen von der Entscheidung ist die vom Bundestag beschlossene
[7][Wiederholung der Bundestagswahl] in mehreren hundert Wahlbezirken in
Berlin, die ebenfalls am 26. September 2021 stattgefunden hatte. Auch
dagegen sind Klagen in Karlsruhe anhängig. Für diese Wiederholung gibt es
aber noch keinen Termin. Der Deutsche-Wohnen-&-Co-enteignen-Volksentscheid
vom gleichen Tag wiederum gilt – er wurde angesichts des klaren Ergebnisses
gar nicht erst angefochten.
31 Jan 2023
## LINKS
[1] /Scholz-zu-Enteignungen/!5909064
[2] /Nach-dem-Berliner-Wahlchaos/!5903971
[3] /Entscheidung-des-Verfassungsgerichts/!5895722
[4] /Wiederholung-der-Wahl-in-Berlin/!5891860
[5] /Wahlchaos-in-Berlin/!5903132
[6] /Wahlchaos-in-Berlin/!5905793
[7] /Wiederholung-der-Wahlen-in-Berlin/!5889729
## AUTOREN
Bert Schulz
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Schwerpunkt Wahlen in Berlin
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