# taz.de -- Entscheidung des Verfassungsgerichts: Berlin hat tatsächlich die W… | |
> Die Wiederholung der Berlin-Wahlen kann wie geplant am 12. Februar | |
> stattfinden, sagt Karlsruhe – während der Wahlkampf längst auf Hochtouren | |
> läuft. | |
Bild: Jetzt steht der Berlin-Wahl vom 12. Februar erst mal nichts mehr im Weg | |
BERLIN taz | Es klingt angesichts des [1][auf Hochtouren laufenden | |
Wahlkampfs] wie eine Meldung aus Absurdistan, aber: Die Wiederholungswahlen | |
in Berlin in knapp zehn Tagen können stattfinden. Diese Entscheidung hat | |
das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstagmorgen bekannt | |
gegeben. Damit wies es einen [2][Eilantrag von gut 40 Kläger*innen] ab. | |
(AZ 2 BvR 2189/22) | |
Sie wendeten sich gegen die komplette Wiederholung der Wahlen zum | |
Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksparlamenten am 12. Februar. Diese | |
war nötig geworden, nachdem der Berliner Verfassungsgerichtshof Mitte | |
November diese beiden Abstimmungen vom 26. September 2021 [3][wegen | |
zahlreicher Pannen für ungültig erklärt hatte]. | |
Die Berliner Richter*innen hatten unter anderem argumentiert, schon bei | |
der Vorbereitung seien von der Landeswahlleiterin und der zuständigen | |
Innenverwaltung des Senats derart weitreichende Fehler gemacht worden, dass | |
[4][nur eine Komplettwiederholung das Vertrauen in die Demokratie | |
wiederherstellen könne.] Die Kläger*innen [5][hielten dies für nicht | |
angemessen.] | |
Damit konnten sie die obersten deutschen Verfassungsrichter*innen | |
aber – zumindest vorerst – nicht überzeugen. Der Eilantrag sei erfolglos, | |
heißt es in der vom Bundesverfassungsgericht schriftlich veröffentlichten | |
Entscheidung. Eine Begründung wurde nicht mitgeteilt. Diese werde den | |
Beteiligten gesondert übermittelt, hieß es in der Mitteilung. | |
Mit dem Eilantrag hatten [6][die Kläger*innen] erreichen wollen, dass | |
die Wiederholungswahl so lange nicht stattfinden darf, bis Karlsruhe | |
abschließend im Hauptverfahren entschieden hat. Denn mit der Entscheidung | |
am Dienstagmorgen ist das letzte Wort noch nicht gesprochen: Fast parallel | |
zur Ankündigung der Entscheidung des Gerichts bekamen alle Mitglieder des | |
Abgeordnetenhauses Gelegenheit, bis zum 2. März zum Antrag in der | |
Hauptsache Stellung zu nehmen. Damit besteht die Möglichkeit, dass | |
Karlsruhe nachträglich die Rechtmäßigkeit der Wiederholungswahlen infrage | |
stellt. | |
## Landeswahlleiter erleichtert | |
Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler hat mit Erleichterung auf die | |
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert. „Wir atmen jetzt | |
durch, weil die Entscheidung uns Planungssicherheit gibt“, sagte Bröchler | |
der Deutschen Presse-Agentur. „Wir können nun auf Hochtouren mit der | |
Planung und Durchführung der Wahl fortfahren.“ Ihn habe die Entscheidung in | |
Karlsruhe nicht überrascht, so Bröchler. „Alles andere wäre ein ganz | |
erheblicher Eingriff in eine schon laufende Wahl gewesen.“ | |
Berlins CDU begrüßte die Entscheidung. „Gut für die Demokratie, gut für | |
Berlin“, so Generalsekretär Stefan Evers am Dienstag. „Jetzt haben die | |
Wählerinnen und Wähler das Wort. Der Neustart für unsere Stadt ist so nötig | |
wie nie.“ Aus den Reihen der Berliner CDU hat so weit bekannt niemand gegen | |
die Wiederholungswahl geklagt. | |
Die grüne Spitzenkandidatin Bettina Jarasch appellierte nach der | |
Entscheidung an die Berliner*innen, wählen zu gehen. „Ich bin erleichtert, | |
weil alles andere nicht mehr vermittelbar wäre. Deshalb: Gehen Sie bitte | |
wählen“, schrieb sie auf Twitter. | |
Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey schrieb ebenfalls auf dem | |
Kurznachrichtendienst: „Wir werden jetzt bis zum 12. Februar alles dafür | |
tun, dass eine reibungslose Wahl in Berlin durchgeführt wird.“ Sie | |
versicherte: „Der Senat ist handlungsfähig.“ | |
## Entscheidung zur Bundestagswahl steht noch aus | |
Nicht betroffen von der Entscheidung ist die vom Bundestag beschlossene | |
[7][Wiederholung der Bundestagswahl] in mehreren hundert Wahlbezirken in | |
Berlin, die ebenfalls am 26. September 2021 stattgefunden hatte. Auch | |
dagegen sind Klagen in Karlsruhe anhängig. Für diese Wiederholung gibt es | |
aber noch keinen Termin. Der Deutsche-Wohnen-&-Co-enteignen-Volksentscheid | |
vom gleichen Tag wiederum gilt – er wurde angesichts des klaren Ergebnisses | |
gar nicht erst angefochten. | |
31 Jan 2023 | |
## LINKS | |
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## AUTOREN | |
Bert Schulz | |
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