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# taz.de -- Bundesverfassungsgericht zu Berlin-Wahl: Chaos aus Karlsruhe
> Die Berliner Wiederholungswahl darf stattfinden – unter Vorbehalt. Aber
> warum mischt sich Karlsruhe in Länderangelegenheiten ein?
Bild: Erste Runde: Die Vereidigung des neuen Berliner Senats am 21. Dezember 20…
Danke, Karlsruhe. Schon zwei Wochen vor der Wiederholungswahl zum Berliner
Abgeordnetenhaus erfahren die Berliner Wähler:innen und die Berliner
Verwaltung, dass die Wahlen tatsächlich stattfinden können. Der Eilantrag
ging ja auch erst vor sechs Wochen ein.
Wie sehr man sich beeilt hat, zeigt das [1][Bundesverfassungsgericht] schon
dadurch, dass die Begründung für den Eilbeschluss noch gar nicht fertig ist
und vermutlich erst noch im Detail beraten werden muss.
Und wie komplex die Aufgabe ist, die man so schnell erledigt hat, sieht man
schon daran, dass über die Hauptsache noch gar nicht entschieden wurde. Das
wird dann irgendwann im Lauf des Jahres (oder des nächsten Jahres)
erfolgen.
So lange steht die [2][Berliner Wiederholungswahl] also unter dem
Vorbehalt, dass ihre Anordnung verfassungswidrig war und dass vielleicht
doch die 2021 gewählten Abgeordneten die richtigen Abgeordneten sind.
Vermutlich wird es nicht so weit kommen, sonst hätte Karlsruhe wohl gleich
die Wiederholungswahl gestoppt. Aber sicher ist derzeit gar nichts, denn
die Begründung ist ja noch nicht fertig.
Dabei fragt man sich, was das überforderte Bundesverfassungsgericht
überhaupt mit diesen Landeswahlen zu tun hat. Schließlich betont es immer
wieder, dass die Länder bei der Staatsorganisation „getrennte
Verfassungsräume“ sind und abschließende Urteile der
Landesverfassungsgerichte über Wahlfragen nicht mehr in Karlsruhe überprüft
werden.
Aber offensichtlich hat das [3][Bundesverfassungsgericht] doch einen Grund
gefunden, warum es die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts gründlich
prüfen muss/will. So wie Karlsruhe ja auch immer wieder Gründe findet, den
für EU-Recht zuständigen Europäischen Gerichtshof zu maßregeln, er lege
das EU-Recht falsch aus.
Der Berliner Fall zeigt ganz klar: Wenn sich das Bundesverfassungsgericht
auf seine eigenen Zuständigkeiten konzentrieren würde und nicht überall
mitmischen wollte, gäbe es weniger Chaos in der Welt des Rechts.
31 Jan 2023
## LINKS
[1] /Entscheidung-des-Verfassungsgerichts/!5912191
[2] /Wahlwiederholung-in-Berlin/!5907658
[3] /Karlsruhe-zu-Berlin-Wahl/!5912020
## AUTOREN
Christian Rath
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Franziska Giffey
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Wahlkampf
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