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# taz.de -- Wahlklage vor Verfassungsgericht Hamburg: Keine Berliner Verhältni…
> Ein FDP-Politiker klagte gegen die Bürgerschaftswahl 2020 und wollte sie
> wiederholen lassen. Doch das Verfassungsgericht hat nichts zu bemängeln.
Bild: Müssen nicht wieder aufgebaut werden: Plakate zur Bürgerschaftswahl 202…
Hamburg taz | Die vergangene [1][Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft im
Frühjahr 2020] lief für Liberale ja gar nicht gut: Immerhin zu neunt hatten
die FDPler:innen zuvor nach im Parlament gesessen. Dann scheiterte die
Partei an der Fünf-Prozent-Hürde.
Besonders dramatisch war das, weil es am Tag nach der Wahl noch so aussah,
als hatte sie [2][die Hürde knapp übersprungen] – bis deutlich wurde, dass
in einem Wahlbezirk jemand das (gute) Ergebnis der Grünen mit dem
(schlechten) Ergebnis der FDP vertauscht hatte. Und weg war die liberale
Bürgerschaftsfraktion.
Und auch der frühere Vorsitzende des Hamburger Jungliberalen, Carl
Cevin-Key Coste, zog nach der Wahl nicht ins Parlament ein. Aber er wollte
die Wahl anfechten und legte vor dem hamburgischen Verfassungsgericht
Wahlprüfungsbeschwerde ein – es habe da einige Wahlfehler gegeben, die die
Gültigkeit der Wahl berühren würden. Am Freitag, fast drei Jahre nach der
Wahl, wies das Gericht seine Beschwerden zurück. [3][Anders als nun in
Berlin] muss in Hamburg die Wahl nicht wiederholt werden.
Jedoch war das auch nicht unbedingt das Ziel von Coste, wie er selbst
erklärt. Vielmehr wollte er für künftige Wahlen ein paar Änderungen
erreichen. In Hamburg ist die Wahl zur Bürgerschaft tatsächlich in
mancherlei Hinsicht ein wenig kompliziert – und nicht immer sofort
nachvollziehbar.
## Privileg für Abgeordnete kritisiert
So gibt es in der Hansestadt Wahlkreise, in denen mal drei, mal vier, mal
fünf Mandate vergeben werden. Coste findet das jedenfalls kaum
nachvollziehbar und bemängelt, es mangele dadurch an der Gleichheit der
Wahl. Schließlich ist rein rechnerisch für einen Kandidaten zum Erreichen
eines Mandats in einem Drei-Mandate-Wahlkreis ein höherer Prozentsatz an
Stimmen notwendig, als in einem, in dem fünf Mandate zu holen sind.
Überdies störte sich Coste an der Öffentlichkeitsarbeit der Bürgerschaft:
Vor der Wahl beteiligte sich die Bürgerschaft an Podiumsdiskussionen und
anderen Veranstaltungen der politischen Bildung an Schulen. Die Teilnahme
war nur Bürgerschaftsabgeordneten vorbehalten. Coste als Neukandidat sei
der Zutritt verwehrt geblieben.
„Es ist nicht anzunehmen, dass es der FDP gelungen wäre, die Sperrklausel
zu überwinden, wenn der Beschwerdeführer – anstelle der FDP-Vertreter mit
Bürgerschaftsmandat – an mehr oder allen dieser Veranstaltungen
teilgenommen hätte“, erklärte das Gericht am Freitag jedoch in seiner
Urteilsverkündung.
Und auch bei der unterschiedlichen Mandatszahl wollten die Richter:innen
Coste nicht folgen. Schließlich seien die Wahlbezirke unterschiedlich groß,
was durchaus sinnvoll sei. Und darauf werde mit der Mandatszahl reagiert.
Nach der Urteilsverkündung reagierte Coste mit gemischten Gefühlen, er
wolle auch erstmal die Begründung in Ruhe auswerten. Klar ist für ihn
jedoch: „Das [4][Wahlrecht bleibt weiter kompliziert].“ Damit hat er wohl
[5][nicht ganz unrecht.]
3 Feb 2023
## LINKS
[1] /Buergerschaftswahl-in-Hamburg/!5664635
[2] /Hamburg-hat-gewaehlt/!5665569
[3] /Wahlwiederholung-in-Berlin/!5907658
[4] https://www.hamburg.de/wahlen/
[5] /Was-will-die-Wahlrechtsreform/!5907463
## AUTOREN
André Zuschlag
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