# taz.de -- Wahlklage vor Verfassungsgericht Hamburg: Keine Berliner Verhältni… | |
> Ein FDP-Politiker klagte gegen die Bürgerschaftswahl 2020 und wollte sie | |
> wiederholen lassen. Doch das Verfassungsgericht hat nichts zu bemängeln. | |
Bild: Müssen nicht wieder aufgebaut werden: Plakate zur Bürgerschaftswahl 202… | |
HAMBURG taz | Die vergangene [1][Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft im | |
Frühjahr 2020] lief für Liberale ja gar nicht gut: Immerhin zu neunt hatten | |
die FDPler:innen zuvor nach im Parlament gesessen. Dann scheiterte die | |
Partei an der Fünf-Prozent-Hürde. | |
Besonders dramatisch war das, weil es am Tag nach der Wahl noch so aussah, | |
als hatte sie [2][die Hürde knapp übersprungen] – bis deutlich wurde, dass | |
in einem Wahlbezirk jemand das (gute) Ergebnis der Grünen mit dem | |
(schlechten) Ergebnis der FDP vertauscht hatte. Und weg war die liberale | |
Bürgerschaftsfraktion. | |
Und auch der frühere Vorsitzende des Hamburger Jungliberalen, Carl | |
Cevin-Key Coste, zog nach der Wahl nicht ins Parlament ein. Aber er wollte | |
die Wahl anfechten und legte vor dem hamburgischen Verfassungsgericht | |
Wahlprüfungsbeschwerde ein – es habe da einige Wahlfehler gegeben, die die | |
Gültigkeit der Wahl berühren würden. Am Freitag, fast drei Jahre nach der | |
Wahl, wies das Gericht seine Beschwerden zurück. [3][Anders als nun in | |
Berlin] muss in Hamburg die Wahl nicht wiederholt werden. | |
Jedoch war das auch nicht unbedingt das Ziel von Coste, wie er selbst | |
erklärt. Vielmehr wollte er für künftige Wahlen ein paar Änderungen | |
erreichen. In Hamburg ist die Wahl zur Bürgerschaft tatsächlich in | |
mancherlei Hinsicht ein wenig kompliziert – und nicht immer sofort | |
nachvollziehbar. | |
## Privileg für Abgeordnete kritisiert | |
So gibt es in der Hansestadt Wahlkreise, in denen mal drei, mal vier, mal | |
fünf Mandate vergeben werden. Coste findet das jedenfalls kaum | |
nachvollziehbar und bemängelt, es mangele dadurch an der Gleichheit der | |
Wahl. Schließlich ist rein rechnerisch für einen Kandidaten zum Erreichen | |
eines Mandats in einem Drei-Mandate-Wahlkreis ein höherer Prozentsatz an | |
Stimmen notwendig, als in einem, in dem fünf Mandate zu holen sind. | |
Überdies störte sich Coste an der Öffentlichkeitsarbeit der Bürgerschaft: | |
Vor der Wahl beteiligte sich die Bürgerschaft an Podiumsdiskussionen und | |
anderen Veranstaltungen der politischen Bildung an Schulen. Die Teilnahme | |
war nur Bürgerschaftsabgeordneten vorbehalten. Coste als Neukandidat sei | |
der Zutritt verwehrt geblieben. | |
„Es ist nicht anzunehmen, dass es der FDP gelungen wäre, die Sperrklausel | |
zu überwinden, wenn der Beschwerdeführer – anstelle der FDP-Vertreter mit | |
Bürgerschaftsmandat – an mehr oder allen dieser Veranstaltungen | |
teilgenommen hätte“, erklärte das Gericht am Freitag jedoch in seiner | |
Urteilsverkündung. | |
Und auch bei der unterschiedlichen Mandatszahl wollten die Richter:innen | |
Coste nicht folgen. Schließlich seien die Wahlbezirke unterschiedlich groß, | |
was durchaus sinnvoll sei. Und darauf werde mit der Mandatszahl reagiert. | |
Nach der Urteilsverkündung reagierte Coste mit gemischten Gefühlen, er | |
wolle auch erstmal die Begründung in Ruhe auswerten. Klar ist für ihn | |
jedoch: „Das [4][Wahlrecht bleibt weiter kompliziert].“ Damit hat er wohl | |
[5][nicht ganz unrecht.] | |
3 Feb 2023 | |
## LINKS | |
[1] /Buergerschaftswahl-in-Hamburg/!5664635 | |
[2] /Hamburg-hat-gewaehlt/!5665569 | |
[3] /Wahlwiederholung-in-Berlin/!5907658 | |
[4] https://www.hamburg.de/wahlen/ | |
[5] /Was-will-die-Wahlrechtsreform/!5907463 | |
## AUTOREN | |
André Zuschlag | |
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