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# taz.de -- Verfassungsbeschwerde eingelegt: Zschäpe geht gegen NSU-Urteil vor
> Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen Beate Zschäpe bestätigt. Die
> NSU-Terroristin legt dagegen nun eine Verfassungsbeschwerde ein.
Bild: Will sich mit dem NSU-Urteil nicht abfinden: Beate Zschäpe
BERLIN taz | Die Hauptbeschuldigte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, geht
gegen ihre rechtskräftige Verurteilung vor. Ein Sprecher des
Bundesverfassungsgerichts bestätigte am Donnerstag der taz, dass bereits am
20. September eine entsprechende Verfassungsbeschwerde erhoben wurde. Zuvor
hatte [1][der Spiegel] darüber berichtet.
Auch Matthias Grasel, Verteidiger von Zschäpe, bestätigte der taz den
Vorgang. Die [2][Entscheidung des Bundesgerichtshofs] (BGH), Zschäpes
Urteil für rechtskräftig zu erklären, sei „falsch und überraschend“, so
Grasel. Es widerspreche der bisherigen Rechtssprechung des BGH. Ziel sei
es, mit der Verfassungsbeschwerde doch noch eine mündliche Verhandlung vor
dem Bundesgerichtshof über die Revision zu erreichen.
Zschäpe war [3][im Juli 2018] vor dem Oberlandesgericht München als
Mittäterin für die zehnfache NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft mit
besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden. Sie hatte dagegen vorm BGH
Revision eingelegt: Sie sei keine Mittäterin, alle Taten gingen auf das
Konto ihrer Kumpanen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.
## Der BGH sieht Zschäpe als volle Mittäterin
Der BGH wies das [4][im August per Beschluss zurück] und erklärte das
Urteil gegen Zschäpe für rechtskräftig. Die Beweiswürdigung weise keine
Rechtsfehler auf und sei „[5][in hohem Maße plausibel]“, so die
RichterInnen. Die NSU-Taten seien gemeinschaftlich begangen worden und
Zschäpe habe dabei „sowohl Tatherrschaft als auch Tatinteresse“ besessen.
Ohne ihr Zutun hätten die „verfolgten Ziele der Taten nicht erreicht werden
können“.
Grasel und die Mitverteidiger Wolfgang Heer sowie Andreas Lickleder sehen
das in ihrer Verfassungsbeschwerde anders. Zschäpe sei an keinem Tatort
gewesen und habe nach eigenem Bekunden weder an den Tatplanungen mitgewirkt
noch überhaupt etwas davon mitbekommen, behaupten sie. Ein bloßes Interesse
am „Taterfolg“ reiche für eine Mittäterschaft nicht aus – das habe der …
in früheren Entscheidungen auch so gesehen.
Dass es im Fall Zschäpe nun anders lief und der BGH seine bisherige
Rechtsprechung ändere, „damit haben wir nicht gerechnet“, sagte Grasel der
taz. Es brauche daher eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof,
damit die Verteidigung auf die neue Rechtsprechungslage reagieren könne.
Andernfalls würden die Grundrechte von Zschäpe beschnitten.
## Entscheidung über Verfassungsbeschwerde kann dauern
Wann das Bundesverfassungsgericht indes über die Verfassungsbeschwerde
entscheidet, ist völlig offen. „Ein Entscheidungstermin ist nicht
absehbar“, sagte ein Sprecher der taz. Erfahrungsgemäß kann dies etliche
Monate dauern.
Eine mündliche Verhandlung über die Revision eines NSU-Urteils will der BGH
nur im Fall des mitverurteilten [6][NSU-Helfers André Eminger] abhalten,
dem engsten Vertrauten des untergetauchten Trios. Er war zu nur zweieinhalb
Jahren Haft verurteilt worden – die Bundesanwaltschaft hatte zwölf Jahre
verlangt. Beide Seiten waren danach in Revision gegangen. Nun soll Anfang
Dezember in Karlsruhe darüber beraten werden.
Auch die zwei mitverurteilten NSU-Helfer Ralf Wohlleben, zehn Jahre Haft,
und Holger G., drei Jahre Haft, hatten Revision eingelegt. Beide Anträge
wurden indes als unbegründet abgewiesen, die Urteile sind nun
rechtskräftig. Verfassungsbeschwerden dieser beiden Verurteilten seien
bisher nicht eingegangen, sagte der Sprecher des Bundesverfassungsgerichts.
28 Oct 2021
## LINKS
[1] https://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-beate-zschaepe-geht-gegen-bgh-en…
[2] /BGH-bestaetigt-lebenlange-Haftstrafe/!5789983
[3] /Urteile-im-NSU-Prozess/!5517273
[4] /Reaktionen-auf-BGH-Urteil-zum-NSU/!5789982
[5] /BGH-bestaetigt-lebenlange-Haftstrafe/!5789983
[6] /NSU-Entscheidung-von-Bundesgerichtshof/!5789722
## AUTOREN
Konrad Litschko
## TAGS
Schwerpunkt Rechter Terror
Beate Zschäpe
Bundesverfassungsgericht
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NSU-Prozess
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