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# taz.de -- Eingabe von Zschäpe abgelehnt: Keine „Überraschungsentscheidung…
> Die Anwälte der NSU-Terroristin sahen Zschäpes Anspruch auf rechtliches
> Gehör verletzt. Dies wies der Bundesgerichtshof nun zurück.
Bild: Ihr Rechtsbehelf wurde zurückgewiesen: Beate Zschäpe
Karlsruhe taz | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Vorwurf zurückgewiesen,
er habe seine Rechtsprechung geändert, um Beate Zschäpe als Mittäterin der
NSU-Morde verurteilen zu können. Eine entsprechende Anhörungsrüge von
Zschäpe hat der BGH in einem an diesem Dienstag veröffentlichten Beschluss
zurückgewiesen.
Die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) verübte in den
Jahren 2000 bis 2011 bundesweit zehn Morde (vor allem an türkischen
Kleingewerbetreibenden). Das OLG München verurteilte Beate Zschäpe im
Sommer 2018 hierfür als Mittäterin (Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hatten
Suizid begangen). Im August diesen Jahres [1][lehnte der Bundesgerichtshof
Zschäpes Revision ab.]
Eigentlich war die Verurteilung Zschäpes damit rechtskräftig. Doch noch im
August erhob sie eine Anhörungsrüge beim BGH und im September dann auch
[2][eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht] Zschäpes
Anwälte rügten jeweils, der BGH habe seine Rechtsprechung zur
Mittäterschaft geändert. Früher habe das bloße Interesse am Taterfolg für
eine Mittäterschaft nicht genügt. Durch diese „Überraschungsentscheidung“
sei der Anspruch Zschäpes auf rechtliches Gehör verletzt worden.
Der 3. Strafsenat des BGH hat die Rüge nun mit einem nur fünf-seitigen
Beschluss trocken zurückgewiesen. Schon die Anklage des
Generalbundesanwalts habe Zschäpe als Mittäterin eingestuft. Dazu habe ihre
Verteidigung im Prozess umfangreich Stellung genommen. Der BGH sei auch
weder von der Anklage noch von seiner bisheringen Rechtsprechung zur
Mittäterschaft abgewichen. Zschäpe habe laut Revisionsbeschluss vom August
nicht nur ein hohes Tatinteresse gehabt, sondern auch einen objektiven
Tatbeitrag geleistet. Der BGH verwies dort auf Zschäpes „sinnstiftende“
Zusage, das Bekennervideo zu verbreiten und so den
nationalsozialistisch-rassistischen Hintergrund der Mordserie offenzulegen.
Der BGH zeigt damit auf, dass Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde im
wesentlichen auf einer falschen Darstellung des BGH-Revisionsbeschlusses
vom August beruhen. Auch die Verfassungsbeschwerde Zschäpes dürfte deshalb
keine Aussicht auf Erfolg haben.
(Az.: 3 StR 441/20)
4 Nov 2021
## LINKS
[1] /BGH-bestaetigt-lebenlange-Haftstrafe/!5789983
[2] /Verfassungsbeschwerde-eingelegt/!5811724
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Beate Zschäpe
Bundesverfassungsgericht
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
Lesestück Recherche und Reportage
Schwerpunkt Rechter Terror
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