| # taz.de -- BGH bestätigt lebenlange Haftstrafe: Zschäpes „hohes Tatinteres… | |
| > Auch der Bundesgerichtshof hält Beate Zschäpe für eine „Mittäterin“ d… | |
| > NSU-Morde. Die Richter haben deshalb die lebenslange Haftstrafe | |
| > bestätigt. | |
| Bild: Beate Zschäpe | |
| Freiburg taz | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat [1][die Revision von Beate | |
| Zschäpe] gegen ihre Verurteilung als Mittäterin der zehn NSU-Morde | |
| verworfen. Damit ist die lebenslange Freiheitsstrafe rechtskräftig, die vom | |
| Oberlandesgericht (OLG) München [2][im Juli 2018 verhängt] worden war. | |
| Die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) verübte in den | |
| Jahren 2000 bis 2011 bundesweit zehn Morde (vor allem an türkischen | |
| Kleingewerbetreibenden), zwei Sprengstoffanschläge in Köln und 15 | |
| Raubüberfälle zur Finanzierung des Lebens im Untergrund. Die | |
| NSU-Todesschützen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt töteten sich 2011 selbst. | |
| Die heute 46-jährige Zschäpe hatte zwar keinen der Morde und Raubüberfälle | |
| selbst begangen. Doch schon der damalige Generalbundesanwalt Harald Range | |
| klagte Zschäpe 2012 als „Mittäterin“ der Morde an. Sie sei nicht nur | |
| Gehilfin von Mundlos und Böhnhardt gewesen. | |
| Das [3][OLG München verurteilte Zschäpe] nach einem fünfjährigen Prozess | |
| dann auch als Mittäterin der Morde und Raubüberfälle zu lebenslanger | |
| Freiheitsstrafe und stellte eine „besondere Schwere der Schuld“ fest. Das | |
| heißt, Zschäpe hat höchstwahrscheinlich keine Chance, bereits nach 15 | |
| Jahren entlassen zu werden. | |
| ## „Maßgeblich“ an der Planung der Taten beteiligt gewesen | |
| Der Staatsschutzsenat des BGH wertete Zschäpes Rechtsmittel als | |
| „offensichtlich unbegründet“. Die Revision konnte daher ohne mündliche | |
| Verhandlung abgelehnt werden. Es genügte ein einstimmiger schriftlicher | |
| Beschluss des fünfköpfigen BGH-Senats, der an diesem Donnerstag | |
| veröffentlicht wurde. | |
| Auch in der Revision ging es zentral um die Frage, ob Zschäpe wegen | |
| Mittäterschaft oder nur wegen Beihilfe zu verurteilen ist. Der BGH teilte | |
| nun im Ergebnis die Auffassung des OLG, dass Zschäpe Mittäterin war. Eine | |
| „Gesamtbetrachtung“ ergebe, dass sie „gewichtige Tatbeiträge“ geleiste… | |
| ein „hohes Tatinteresse“ hatte. | |
| Anwesenheit am Tatort sei nach ständiger BGH-Rechtsprechung nicht | |
| erforderlich. Zschäpe habe sich zum einen „maßgeblich“ an der Planung der | |
| Taten beteiligt, so der BGH, sowie das Leben im Untergrund getarnt. Vor | |
| allem aber habe sie die Taten durch ihre Zusage psychisch unterstützt, am | |
| Ende der Mordserie das vorbereitete Bekenner-Video zu verschicken. | |
| Der Zweck der gesamten Deliktserie „stand und fiel“ mit dieser Zusage | |
| Zschäpes, so der BGH. Zschäpes Tatbeiträge waren daher für Mundlos und | |
| Böhnhardt „sinnstiftend“, heißt es in dem 31-seitigen BGH-Beschluss. Dass | |
| die NSU-Tatbekennung zu der Mordserie erst am Ende erfolgt, sollte die | |
| Gesellschaft besonders stark destabilisieren. | |
| ## Revisionen abgelehnt | |
| Die Tatmotivation Zschäpes sei ebenso hoch gewesen wie die von Mundlos und | |
| Böhnhardt. Auch sie wollte die migrantischen Opfergruppen einschüchtern, um | |
| sie zur Auswanderung zu bewegen, stellte der BGH fest. Ihr Fernziel sei | |
| ebenfalls eine „nationalsozialistisch-völkische“ Herrschaftsordnung | |
| gewesen. | |
| Abgelehnt hat der BGH auch die Revisionen der vom OLG München als | |
| Terror-Helfer verurteilten Ralf Wohlleben (10 Jahre Freiheitsstrafe) und | |
| Thomas Gerlach (3 Jahre). Hier verzichtete der BGH sogar auf jede | |
| Begründung. | |
| Nur im Fall von André Eminger wird es am 2. Dezember in Karlsruhe eine | |
| mündliche Verhandlung geben. Weil hier die Bundesanwaltschaft Revision | |
| gegen das unerwartet milde Urteil für Eminger (2,5 Jahre) eingelegt hatte, | |
| muss der BGH laut Strafprozessordnung öffentlich verhandeln. | |
| Dabei wird auch über Emingers eigene Revision gegen das OLG-Urteil | |
| entschieden. Bei Eminger, der ein enger Freund des NSU-Trios war, ist | |
| entscheidend, ab wann er von welchen Taten wusste. Der BGH will sein Urteil | |
| im Fall Eminger voraussichtlich am 15. Dezember verkünden. | |
| 19 Aug 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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