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# taz.de -- Rechtsterroristin Beate Zschäpe: Mit Beschwerde gescheitert
> Die Rechtsterroristin Beate Zschäpe ist gescheitert. Sie hatte
> Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen Mordes eingelegt.
Bild: Die Angeklagte Beate Zschäpe steht neben ihrem Anwalt Mathias Grasel 201…
Karlsruhe afp/dpa | Die Rechtsterroristin [1][Beate Zschäpe] ist mit einer
Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen Mordes im so
[2][genannten NSU-Verfahren] gescheitert. Es sei weder dargelegt worden
noch aus sich heraus ersichtlich, dass die 47-Jährige in ihren
Justizgrundrechten verletzt worden sei, teilte das Bundesverfassungsgericht
am Montag mit. Zschäpe hatte insbesondere beanstandet, dass der
Bundesgerichtshof (BGH) ihre Revision ohne vorherige Verhandlung per
schriftlichem Beschluss verworfen hatte. (Az. 2 BvR 2222/21)
Der BGH hatte im August 2021 Zschäpes Verurteilung als Mittäterin an der
rassistisch motivierten Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“
bestätigt. Damit wurde die Strafe rechtskräftig, die das Oberlandesgericht
(OLG) München 2018 nach mehr als fünf Jahren und über 400 Verhandlungstagen
gegen die einzige Überlebende des NSU-Trios verhängt hatte: [3][lebenslange
Haft bei besonderer Schwere der Schuld]. Damit ist eine vorzeitige
Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so
gut wie ausgeschlossen.
Zschäpe hatte mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt fast 14
Jahre im Untergrund gelebt. In dieser Zeit verbreiteten die
Rechtsterroristen des NSU unerkannt Angst und Schrecken: Zwischen September
2000 und April 2007 ermordeten die beiden Männer acht türkischstämmige und
einen griechischstämmigen Kleinunternehmer sowie eine Polizistin. Wer
hinter der bundesweiten Serie von Morden, Anschlägen und Raubüberfällen
stand, wurde erst bekannt, als sich Mundlos und Böhnhardt 2011 das Leben
nahmen, um ihrer Festnahme zu entgehen. Zschäpe zündete wie vereinbart die
gemeinsame Wohnung an, verschickte ein Bekennervideo und stellte sich.
Die größte Frage war immer, ob das Münchner Gericht Zschäpe zu Recht für
all diese Taten als vielfache Mörderin mitverantwortlich gemacht hat. Denn
es gibt keinen Beweis, dass sie selbst an einem der Tatorte war. Die
obersten Strafrichterinnen und –richter des BGH hatten nach monatelanger
Prüfung keine Bedenken. Zschäpe habe alle Taten mitgeplant, die Abwesenheit
ihrer Komplizen gedeckt und für die Veröffentlichung des wichtigen
Bekennervideos bereitgestanden, entschieden sie. „Sie übte daher eine
wesentliche Funktion aus, von der das Gelingen des Gesamtvorhabens abhing.“
24 Oct 2022
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[1] /Eingabe-von-Zschaepe-abgelehnt/!5813219
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[3] /BGH-bestaetigt-lebenlange-Haftstrafe/!5789983
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