| # taz.de -- Eingabe von Zschäpe abgelehnt: Keine „Überraschungsentscheidung… | |
| > Die Anwälte der NSU-Terroristin sahen Zschäpes Anspruch auf rechtliches | |
| > Gehör verletzt. Dies wies der Bundesgerichtshof nun zurück. | |
| Bild: Ihr Rechtsbehelf wurde zurückgewiesen: Beate Zschäpe | |
| Karlsruhe taz | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Vorwurf zurückgewiesen, | |
| er habe seine Rechtsprechung geändert, um Beate Zschäpe als Mittäterin der | |
| NSU-Morde verurteilen zu können. Eine entsprechende Anhörungsrüge von | |
| Zschäpe hat der BGH in einem an diesem Dienstag veröffentlichten Beschluss | |
| zurückgewiesen. | |
| Die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) verübte in den | |
| Jahren 2000 bis 2011 bundesweit zehn Morde (vor allem an türkischen | |
| Kleingewerbetreibenden). Das OLG München verurteilte Beate Zschäpe im | |
| Sommer 2018 hierfür als Mittäterin (Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hatten | |
| Suizid begangen). Im August diesen Jahres [1][lehnte der Bundesgerichtshof | |
| Zschäpes Revision ab.] | |
| Eigentlich war die Verurteilung Zschäpes damit rechtskräftig. Doch noch im | |
| August erhob sie eine Anhörungsrüge beim BGH und im September dann auch | |
| [2][eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht] Zschäpes | |
| Anwälte rügten jeweils, der BGH habe seine Rechtsprechung zur | |
| Mittäterschaft geändert. Früher habe das bloße Interesse am Taterfolg für | |
| eine Mittäterschaft nicht genügt. Durch diese „Überraschungsentscheidung“ | |
| sei der Anspruch Zschäpes auf rechtliches Gehör verletzt worden. | |
| Der 3. Strafsenat des BGH hat die Rüge nun mit einem nur fünf-seitigen | |
| Beschluss trocken zurückgewiesen. Schon die Anklage des | |
| Generalbundesanwalts habe Zschäpe als Mittäterin eingestuft. Dazu habe ihre | |
| Verteidigung im Prozess umfangreich Stellung genommen. Der BGH sei auch | |
| weder von der Anklage noch von seiner bisheringen Rechtsprechung zur | |
| Mittäterschaft abgewichen. Zschäpe habe laut Revisionsbeschluss vom August | |
| nicht nur ein hohes Tatinteresse gehabt, sondern auch einen objektiven | |
| Tatbeitrag geleistet. Der BGH verwies dort auf Zschäpes „sinnstiftende“ | |
| Zusage, das Bekennervideo zu verbreiten und so den | |
| nationalsozialistisch-rassistischen Hintergrund der Mordserie offenzulegen. | |
| Der BGH zeigt damit auf, dass Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde im | |
| wesentlichen auf einer falschen Darstellung des BGH-Revisionsbeschlusses | |
| vom August beruhen. Auch die Verfassungsbeschwerde Zschäpes dürfte deshalb | |
| keine Aussicht auf Erfolg haben. | |
| (Az.: 3 StR 441/20) | |
| 4 Nov 2021 | |
| ## LINKS | |
| [1] /BGH-bestaetigt-lebenlange-Haftstrafe/!5789983 | |
| [2] /Verfassungsbeschwerde-eingelegt/!5811724 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Beate Zschäpe | |
| Bundesverfassungsgericht | |
| Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) | |
| Lesestück Recherche und Reportage | |
| Schwerpunkt Rechter Terror | |
| Schwerpunkt Rechter Terror | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Verschlusssache NSU: Die geheime Akte | |
| Vor zehn Jahren flog der NSU-Terror auf. Hält der Verfassungsschutz dazu | |
| bis heute etwas zurück? Eine geheime Akte schürt diesen Verdacht. | |
| Verfassungsbeschwerde eingelegt: Zschäpe geht gegen NSU-Urteil vor | |
| Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen Beate Zschäpe bestätigt. Die | |
| NSU-Terroristin legt dagegen nun eine Verfassungsbeschwerde ein. | |
| Analyse der NSU-Urteilsgründe: Die Schuld der Beate Zschäpe | |
| Auf 3.025 Seiten Urteilsbegründung wird Zschäpes Handeln im NSU | |
| untermauert. Der treueste Helfer des Trios wird allerdings entlastet. |