# taz.de -- Eingabe von Zschäpe abgelehnt: Keine „Überraschungsentscheidung… | |
> Die Anwälte der NSU-Terroristin sahen Zschäpes Anspruch auf rechtliches | |
> Gehör verletzt. Dies wies der Bundesgerichtshof nun zurück. | |
Bild: Ihr Rechtsbehelf wurde zurückgewiesen: Beate Zschäpe | |
KARLSRUHE taz | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Vorwurf zurückgewiesen, | |
er habe seine Rechtsprechung geändert, um Beate Zschäpe als Mittäterin der | |
NSU-Morde verurteilen zu können. Eine entsprechende Anhörungsrüge von | |
Zschäpe hat der BGH in einem an diesem Dienstag veröffentlichten Beschluss | |
zurückgewiesen. | |
Die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) verübte in den | |
Jahren 2000 bis 2011 bundesweit zehn Morde (vor allem an türkischen | |
Kleingewerbetreibenden). Das OLG München verurteilte Beate Zschäpe im | |
Sommer 2018 hierfür als Mittäterin (Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hatten | |
Suizid begangen). Im August diesen Jahres [1][lehnte der Bundesgerichtshof | |
Zschäpes Revision ab.] | |
Eigentlich war die Verurteilung Zschäpes damit rechtskräftig. Doch noch im | |
August erhob sie eine Anhörungsrüge beim BGH und im September dann auch | |
[2][eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht] Zschäpes | |
Anwälte rügten jeweils, der BGH habe seine Rechtsprechung zur | |
Mittäterschaft geändert. Früher habe das bloße Interesse am Taterfolg für | |
eine Mittäterschaft nicht genügt. Durch diese „Überraschungsentscheidung“ | |
sei der Anspruch Zschäpes auf rechtliches Gehör verletzt worden. | |
Der 3. Strafsenat des BGH hat die Rüge nun mit einem nur fünf-seitigen | |
Beschluss trocken zurückgewiesen. Schon die Anklage des | |
Generalbundesanwalts habe Zschäpe als Mittäterin eingestuft. Dazu habe ihre | |
Verteidigung im Prozess umfangreich Stellung genommen. Der BGH sei auch | |
weder von der Anklage noch von seiner bisheringen Rechtsprechung zur | |
Mittäterschaft abgewichen. Zschäpe habe laut Revisionsbeschluss vom August | |
nicht nur ein hohes Tatinteresse gehabt, sondern auch einen objektiven | |
Tatbeitrag geleistet. Der BGH verwies dort auf Zschäpes „sinnstiftende“ | |
Zusage, das Bekennervideo zu verbreiten und so den | |
nationalsozialistisch-rassistischen Hintergrund der Mordserie offenzulegen. | |
Der BGH zeigt damit auf, dass Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde im | |
wesentlichen auf einer falschen Darstellung des BGH-Revisionsbeschlusses | |
vom August beruhen. Auch die Verfassungsbeschwerde Zschäpes dürfte deshalb | |
keine Aussicht auf Erfolg haben. | |
(Az.: 3 StR 441/20) | |
4 Nov 2021 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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