| # taz.de -- Gesperrte Indymedia-Website: Klagen gegen „linksunten“-Verbot | |
| > Die angeblichen Betreiber klagen gegen das Verbot der Indymedia-Website | |
| > „linksunten“. Die Seite bleibt zunächst weiter unerreichbar. | |
| Bild: Samstag demonstrierten Indymedia-Unterstützer_innen – nun folgte die K… | |
| Freiburg taz | Eine Gruppe von Anwälten um den Göttinger Sven Adam klagt im | |
| Namen der Betroffenen gegen das Verbot der linksradikalen Webseite | |
| „Indymedia linksunten“ sowie gegen die damit zusammenhängenden | |
| Hausdurchsuchungen. Die Klagen haben keine aufschiebende Wirkung, das | |
| Verbot von „linksunten“ bleibt damit zunächst bestehen. | |
| Am Freitag hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) den | |
| [1][angeblichen Verein „linksunten.indymedia“ verboten] und auch verfügt, | |
| dass dessen Webseite abgeschaltet werden soll. [2][Die Seite laufe den | |
| Strafgesetzen zuwider], denn sie habe es „ermöglicht und erleichtert“, dass | |
| dort Delikte wie die „Billigung von Straftaten“ oder die „Anleitung zu | |
| Straftaten“ begangen werden konnten. Die Posts von anonymen Dritten wurden | |
| den Betreibern der Webseite zugerechnet, weil jene die strafbaren Beiträge | |
| bewusst auf der moderierten Seite stehen ließen. | |
| Gegen das Verbot klagen nun drei in der Verfügung namentlich genannte | |
| Personen sowie zwei weitere Personen, denen die Polizei die Verfügung am | |
| Freitag übergeben hat oder dies zumindest versuchte. Die Kläger machen | |
| darin zunächst nur geltend, dass sie mit den anderen genannten Personen | |
| „keinen Verein“ gebildet haben. Eine nähere Begründung enthalten die Klag… | |
| noch nicht. Sie dienen zum einen der Wahrung von Fristen, zum anderen | |
| beantragen die Anwälte damit auch Akteneinsicht, insbesondere in Vermerke | |
| und Dossiers des Verfassungsschutzes. | |
| Zuständig für die Klagen gegen das Vereinsverbot ist in erster und einziger | |
| Instanz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort wird der Fall auch | |
| mündlich verhandelt werden. Voraussichtlich wird es dann vor allem um vier | |
| Fragen gehen: Gehören die fünf Personen überhaupt zu Indymedia linksunten? | |
| Sind die Betreiber der Webseite ein Verein mit gemeinsamer Willensbildung? | |
| Müssen sich die Betreiber strafbare und verfassungsfeindliche Postings der | |
| Nutzer zurechnen lassen? Haben diese strafbaren und verfassungsfeindlichen | |
| Inhalte die Wirkung der Webseite „geprägt“? | |
| Da bei allen fünf Personen Hausdurchsuchungen stattfanden, haben die | |
| Betroffenen auch dagegen Klage eingereicht. Zuständig hierfür ist das | |
| Verwaltungsgericht Freiburg. Die Durchsuchungen seien rechtswidrig gewesen, | |
| so die Kläger, was aber ebenfalls noch nicht begründet wurde. In einer | |
| separaten Klage wendet sich das Freiburger autonome Zentrum KTS dagegen, | |
| dass es [3][am Freitag ebenfalls durchsucht wurde]. | |
| 30 Aug 2017 | |
| ## LINKS | |
| [1] /linksuntenindymedia/!5442202 | |
| [2] /Verbotsverfuegung-gegen-linksunten/!5442346 | |
| [3] /Verbot-von-linksuntenindymediaorg/!5442488 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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| Christopher Lauer | |
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