| # taz.de -- Verfahren um „linksunten.indymedia“: Verbot auf dem Prüfstand | |
| > Das Verbot der linksradikalen Onlineplattform sorgte für große Furore | |
| > kurz vor der Bundestagswahl. Nun wurde die Klagebegründung eingereicht. | |
| Bild: Demonstration im August 2017 gegen das Verbot von linksunten.indymedia.org | |
| Im Verfahren um das Verbot der Internetplattform „linksunten.indymedia.org“ | |
| haben die Anwälte der angeblichen Betreiber ihre Klagebegründung beim | |
| Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Die Anwälte stellten bei | |
| den Maßnahmen gegen die Plattform nun gravierende Mängel formeller und | |
| inhaltlicher Natur fest. Dies geht aus der Klagebegründung hervor, die der | |
| taz vorliegt. | |
| Im August 2017 hatte das [1][Bundesinnenministerium „linksunten.indymedia“ | |
| wegen Aufrufen zu Gewalt verboten] und die Räume des Kulturzentrums KTS in | |
| Freiburg durchsucht. | |
| Die Prozessbevollmächtigten kritisieren nun, dass das Ministerium gar nicht | |
| zuständig gewesen wäre, die Website zu verbieten. Linksunten.indymedia als | |
| Onlineplattform falle unter die Zuständigkeit der Landesmedienanstalt | |
| Baden-Württemberg. Das Verbot sei damit eine Kompetenzüberschreitung des | |
| damaligen Bundesinnenministers Thomas de Maizière. Der Plattform wurde | |
| überdies keine Gelegenheit gegeben, die vermeintlich strafrechtswidrigen | |
| Inhalte zu entfernen. | |
| Juristisch problematisch sei zudem die Beweisführung. Die Verbotsbegründung | |
| beruft sich in Teilen auf sogenannte „Behördenzeugnisse“. Diese enthalten | |
| Informationen, die die ermittelnden Ämter vom baden-württembergischen | |
| Verfassungsschutz erhielten. Problematisch ist, dass diese oftmals heiklen | |
| Informationen nicht begründet wurden. Sie können daher vor Gericht auch nur | |
| schwer als Beweis, sondern lediglich als Indiz gewertet werden. | |
| ## „Vereinsrecht missbraucht“ | |
| Ein solches Behördenzeugnis sagt beispielsweise aus, dass Indymedia im | |
| durchsuchten Freiburger Kulturzentrum KTS einen für Außenstehende | |
| verbotenen Vereinsraum unterhalten hätte. „Das ist falsch“, kommentiert der | |
| Klägervertreter Sven Adam. „Mit den Akten über den Polizeieinsatz vom | |
| August 2017 können wir dies sogar beweisen und fordern deshalb, Zugang zu | |
| diesen Informationen zu erhalten.“ Besonders problematisch: Die für die | |
| Angeklagten stark belastende Zuordnung als „Betreiber“ von | |
| linksunten.indymedia fußt ebenfalls auf einem solchen Behördenzeugnis. | |
| Die Behörden scheinen Probleme zu haben, an die Informationen der bei | |
| Razzien beschlagnahmten Computer zu gelangen. Die Daten waren verschlüsselt | |
| und es wurden sichere Mailadressen verwendet. Ob die Rechner inzwischen | |
| geknackt wurden, wollte das Innenministerium auf Anfrage der taz nicht | |
| bestätigen. Doch bereits den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien | |
| wertete das BMI als problematisch. Es zeige ein „hochgradig klandestines | |
| und konspiratives“ Vorgehen, wie aus der Verbotsverfügung des | |
| Innenministeriums hervorgeht. | |
| Die Klagebegründung vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen | |
| rechtswidrig ergangen seien. „Das Vereinsrecht wurde hier aus politischen | |
| Gründen missbraucht, um kritische Stimmen mundtot zu machen“, so Adam. „Das | |
| ist gefährlich, denn in Zukunft könnten damit auch andere Medien | |
| angegriffen werden.“ | |
| 5 Apr 2018 | |
| ## LINKS | |
| [1] /linksuntenindymedia/!5442202 | |
| ## AUTOREN | |
| Sebastian Kränzle | |
| ## TAGS | |
| Indymedia | |
| Zensur | |
| Verbot | |
| Indymedia | |
| Indymedia | |
| Indymedia | |
| Indymedia | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Verbot von linksradikaler Website: Bürgerrechtler für Indymedia | |
| Vor einem Jahr wurde die Seite „Linksunten“ verboten. Laut Gesellschaft für | |
| Freiheitsrechte wurde dabei das Vereinsrecht missbraucht. | |
| Verbot von linksunten.indymedia.org: Outings haben zugenommen | |
| Postings wandern nun zur Schwesterseite „de.indymedia.org“. Die Berliner | |
| Polizei ermittelt wegen veröffentlichter Fotos von PolizistInnen. | |
| Gesperrte Indymedia-Website: Klagen gegen „linksunten“-Verbot | |
| Die angeblichen Betreiber klagen gegen das Verbot der Indymedia-Website | |
| „linksunten“. Die Seite bleibt zunächst weiter unerreichbar. | |
| Verbot von linksunten.indymedia.org: Waffen, Waffen, Waffen | |
| Für das Linksunten-Verbot spielt es keine zentrale Rolle, ob die Betreiber | |
| selbst Waffen besitzen. Für die öffentliche Wahrnehmung schon. |