# taz.de -- Verfahren um „linksunten.indymedia“: Verbot auf dem Prüfstand | |
> Das Verbot der linksradikalen Onlineplattform sorgte für große Furore | |
> kurz vor der Bundestagswahl. Nun wurde die Klagebegründung eingereicht. | |
Bild: Demonstration im August 2017 gegen das Verbot von linksunten.indymedia.org | |
Im Verfahren um das Verbot der Internetplattform „linksunten.indymedia.org“ | |
haben die Anwälte der angeblichen Betreiber ihre Klagebegründung beim | |
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Die Anwälte stellten bei | |
den Maßnahmen gegen die Plattform nun gravierende Mängel formeller und | |
inhaltlicher Natur fest. Dies geht aus der Klagebegründung hervor, die der | |
taz vorliegt. | |
Im August 2017 hatte das [1][Bundesinnenministerium „linksunten.indymedia“ | |
wegen Aufrufen zu Gewalt verboten] und die Räume des Kulturzentrums KTS in | |
Freiburg durchsucht. | |
Die Prozessbevollmächtigten kritisieren nun, dass das Ministerium gar nicht | |
zuständig gewesen wäre, die Website zu verbieten. Linksunten.indymedia als | |
Onlineplattform falle unter die Zuständigkeit der Landesmedienanstalt | |
Baden-Württemberg. Das Verbot sei damit eine Kompetenzüberschreitung des | |
damaligen Bundesinnenministers Thomas de Maizière. Der Plattform wurde | |
überdies keine Gelegenheit gegeben, die vermeintlich strafrechtswidrigen | |
Inhalte zu entfernen. | |
Juristisch problematisch sei zudem die Beweisführung. Die Verbotsbegründung | |
beruft sich in Teilen auf sogenannte „Behördenzeugnisse“. Diese enthalten | |
Informationen, die die ermittelnden Ämter vom baden-württembergischen | |
Verfassungsschutz erhielten. Problematisch ist, dass diese oftmals heiklen | |
Informationen nicht begründet wurden. Sie können daher vor Gericht auch nur | |
schwer als Beweis, sondern lediglich als Indiz gewertet werden. | |
## „Vereinsrecht missbraucht“ | |
Ein solches Behördenzeugnis sagt beispielsweise aus, dass Indymedia im | |
durchsuchten Freiburger Kulturzentrum KTS einen für Außenstehende | |
verbotenen Vereinsraum unterhalten hätte. „Das ist falsch“, kommentiert der | |
Klägervertreter Sven Adam. „Mit den Akten über den Polizeieinsatz vom | |
August 2017 können wir dies sogar beweisen und fordern deshalb, Zugang zu | |
diesen Informationen zu erhalten.“ Besonders problematisch: Die für die | |
Angeklagten stark belastende Zuordnung als „Betreiber“ von | |
linksunten.indymedia fußt ebenfalls auf einem solchen Behördenzeugnis. | |
Die Behörden scheinen Probleme zu haben, an die Informationen der bei | |
Razzien beschlagnahmten Computer zu gelangen. Die Daten waren verschlüsselt | |
und es wurden sichere Mailadressen verwendet. Ob die Rechner inzwischen | |
geknackt wurden, wollte das Innenministerium auf Anfrage der taz nicht | |
bestätigen. Doch bereits den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien | |
wertete das BMI als problematisch. Es zeige ein „hochgradig klandestines | |
und konspiratives“ Vorgehen, wie aus der Verbotsverfügung des | |
Innenministeriums hervorgeht. | |
Die Klagebegründung vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen | |
rechtswidrig ergangen seien. „Das Vereinsrecht wurde hier aus politischen | |
Gründen missbraucht, um kritische Stimmen mundtot zu machen“, so Adam. „Das | |
ist gefährlich, denn in Zukunft könnten damit auch andere Medien | |
angegriffen werden.“ | |
5 Apr 2018 | |
## LINKS | |
[1] /linksuntenindymedia/!5442202 | |
## AUTOREN | |
Sebastian Kränzle | |
## TAGS | |
Indymedia | |
Zensur | |
Verbot | |
Indymedia | |
Indymedia | |
Indymedia | |
Indymedia | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Verbot von linksradikaler Website: Bürgerrechtler für Indymedia | |
Vor einem Jahr wurde die Seite „Linksunten“ verboten. Laut Gesellschaft für | |
Freiheitsrechte wurde dabei das Vereinsrecht missbraucht. | |
Verbot von linksunten.indymedia.org: Outings haben zugenommen | |
Postings wandern nun zur Schwesterseite „de.indymedia.org“. Die Berliner | |
Polizei ermittelt wegen veröffentlichter Fotos von PolizistInnen. | |
Gesperrte Indymedia-Website: Klagen gegen „linksunten“-Verbot | |
Die angeblichen Betreiber klagen gegen das Verbot der Indymedia-Website | |
„linksunten“. Die Seite bleibt zunächst weiter unerreichbar. | |
Verbot von linksunten.indymedia.org: Waffen, Waffen, Waffen | |
Für das Linksunten-Verbot spielt es keine zentrale Rolle, ob die Betreiber | |
selbst Waffen besitzen. Für die öffentliche Wahrnehmung schon. |