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# taz.de -- Verfahren um „linksunten.indymedia“: Verbot auf dem Prüfstand
> Das Verbot der linksradikalen Onlineplattform sorgte für große Furore
> kurz vor der Bundestagswahl. Nun wurde die Klagebegründung eingereicht.
Bild: Demonstration im August 2017 gegen das Verbot von linksunten.indymedia.org
Im Verfahren um das Verbot der Internetplattform „linksunten.indymedia.org“
haben die Anwälte der angeblichen Betreiber ihre Klagebegründung beim
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Die Anwälte stellten bei
den Maßnahmen gegen die Plattform nun gravierende Mängel formeller und
inhaltlicher Natur fest. Dies geht aus der Klagebegründung hervor, die der
taz vorliegt.
Im August 2017 hatte das [1][Bundesinnenministerium „linksunten.indymedia“
wegen Aufrufen zu Gewalt verboten] und die Räume des Kulturzentrums KTS in
Freiburg durchsucht.
Die Prozessbevollmächtigten kritisieren nun, dass das Ministerium gar nicht
zuständig gewesen wäre, die Website zu verbieten. Linksunten.indymedia als
Onlineplattform falle unter die Zuständigkeit der Landesmedienanstalt
Baden-Württemberg. Das Verbot sei damit eine Kompetenzüberschreitung des
damaligen Bundesinnenministers Thomas de Maizière. Der Plattform wurde
überdies keine Gelegenheit gegeben, die vermeintlich strafrechtswidrigen
Inhalte zu entfernen.
Juristisch problematisch sei zudem die Beweisführung. Die Verbotsbegründung
beruft sich in Teilen auf sogenannte „Behördenzeugnisse“. Diese enthalten
Informationen, die die ermittelnden Ämter vom baden-württembergischen
Verfassungsschutz erhielten. Problematisch ist, dass diese oftmals heiklen
Informationen nicht begründet wurden. Sie können daher vor Gericht auch nur
schwer als Beweis, sondern lediglich als Indiz gewertet werden.
## „Vereinsrecht missbraucht“
Ein solches Behördenzeugnis sagt beispielsweise aus, dass Indymedia im
durchsuchten Freiburger Kulturzentrum KTS einen für Außenstehende
verbotenen Vereinsraum unterhalten hätte. „Das ist falsch“, kommentiert der
Klägervertreter Sven Adam. „Mit den Akten über den Polizeieinsatz vom
August 2017 können wir dies sogar beweisen und fordern deshalb, Zugang zu
diesen Informationen zu erhalten.“ Besonders problematisch: Die für die
Angeklagten stark belastende Zuordnung als „Betreiber“ von
linksunten.indymedia fußt ebenfalls auf einem solchen Behördenzeugnis.
Die Behörden scheinen Probleme zu haben, an die Informationen der bei
Razzien beschlagnahmten Computer zu gelangen. Die Daten waren verschlüsselt
und es wurden sichere Mailadressen verwendet. Ob die Rechner inzwischen
geknackt wurden, wollte das Innenministerium auf Anfrage der taz nicht
bestätigen. Doch bereits den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien
wertete das BMI als problematisch. Es zeige ein „hochgradig klandestines
und konspiratives“ Vorgehen, wie aus der Verbotsverfügung des
Innenministeriums hervorgeht.
Die Klagebegründung vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen
rechtswidrig ergangen seien. „Das Vereinsrecht wurde hier aus politischen
Gründen missbraucht, um kritische Stimmen mundtot zu machen“, so Adam. „Das
ist gefährlich, denn in Zukunft könnten damit auch andere Medien
angegriffen werden.“
5 Apr 2018
## LINKS
[1] /linksuntenindymedia/!5442202
## AUTOREN
Sebastian Kränzle
## TAGS
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