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# taz.de -- Verbot von linksradikaler Website: Bürgerrechtler für Indymedia
> Vor einem Jahr wurde die Seite „Linksunten“ verboten. Laut Gesellschaft
> für Freiheitsrechte wurde dabei das Vereinsrecht missbraucht.
Bild: Nach dem Verbot von linkunten.indymedia gingen zahlreiche Sympathisanten …
Freiburg taz | Beim Verbot der linksradikalen Internet-Plattform
linksunten.indymedia habe der Bundesinnenminister „das Vereinsrecht
missbraucht“. So heißt es in einem Schriftsatz der Gesellschaft für
Freiheitsrechte (GFF) an das Bundesverwaltungsgericht. Das 32-seitige
Papier liegt der taz vor. Die GFF ist eine 2015 gegründete Organisation zum
juristischen Schutz der Grundrechte.
Im August 2017 hatte der damalige Innenminister Thomas de Maizière (CDU)
linksunten.indymedia dicht gemacht. Die Webseite laufe den Strafgesetzen
zuwider, denn sie habe es „ermöglicht und erleichtert“, dass dort
Straftaten gebilligt und Anleitungen zu Straftaten veröffentlicht wurden,
so die Begründung. De Maizière versuchte damit, kurz nach den autonomen
Ausschreitungen beim Hamburger G 20-Gipfel Stärke des Staates zu
demonstrieren.
Fünf Freiburger klagen gegen das Verbot. Sie sollen als vermeintliche
Betreiber der Seite den Verein „linksunten.indymedia“ gebildet haben. Nur
durch die Konstruktion eines Vereins konnte der Innenminister das Verbot
auf das Vereinsgesetz stützen.
Nun schaltete sich die GFF in das Verfahren ein – „wegen dessen zentraler
Bedeutung für die Freiheit der Medien“. Die GFF kritisiert vor allem die
Nutzung des Vereinsgesetz zur Schließung eines „unbequemen“ Online-Mediums.
Für die Medienaufsicht sei der Bund nämlich gar nicht zuständig, sondern
die Bundesländer, hier die Landesmedienanstalt Baden-Württemberg. Die
linksunten-Webseite sei ein Telemedium, dessen inhaltliche Kontrolle im
Rundfunk-Staatsvertrag geregelt sei, argumentiert die GFF. Immer wenn es um
die Kontrolle von Presse und Medieninhalten gehe, sei der Rückgriff auf das
Vereinsgesetz blockiert, so GFF-Vorstandsmitglied Boris Burghardt.
## Technische Hilfe für den „Bürger-Journalismus“
Das vereinsrechtliche Verbot sei auch „unverhältnismäßig“, meint die
Organisation weiter. Statt die Webseite ganz und dauerhaft zu schließen,
hätte es genügt, konkrete strafbare Inhalte zu entfernen oder zu sperren.
Dann wären viele legale Inhalte – etwa Demoberichte und Enthüllungen über
Rechtsextremisten – weiter im Netz zugänglich geblieben.
Doch war linksunten.indymedia überhaupt ein journalistisches Produkt? Die
GFF bejaht dies. Zwar konnte dort jeder anonym veröffentlichen, was er
will. Allerdings hätten sich die Betreiber durchaus inhaltlich mit den
Beiträgen beschäftigt. Sie hätten entschieden, was auf der Seite bleiben
kann und was nachträglich gelöscht wird. Die Beiträge seien von den
Betreibern auch kategorisiert und teilweise hervorgehoben worden. Außerdem
hätten die linksunten-Betreiber technische Hilfe für so genannten
„Bürger-Journalismus“ geleistet.
Die Einstufung von linksunten.indymedia als presseähnliches Medium ist
interessant. In der Klage der fünf Freiburger wird noch bestritten, dass es
sich um ein Medium handelte, denn die Betreiber hätten sich die strafbaren
Posts nicht zu eigen gemacht und seien nur „Host-Provider“ gewesen. Doch
auch die Anwälte der Kläger kamen letztlich zum Schluss, dass das
Vereinsgesetz nicht anwendbar sei.
Über die Klagen gegen das Verbot wird das Bundesverwaltungsgericht ab dem
15. Januar 2019 an drei Tagen verhandeln. Dabei geht es nur um den Verein
und die Webseite. Strafrechtlich wurde den fünf Freiburgern bisher kein
Vorwurf gemacht – während die Betreiber der rechtsextremistischen Webseite
Altermedia im Februar 2018 wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen
Vereinigung verurteilt wurden.
9 Sep 2018
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Indymedia
Innenminister Thomas de Maizière
Schwerpunkt Pressefreiheit
Indymedia
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Lesestück Recherche und Reportage
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G20-Gipfel
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