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# taz.de -- indymedia fordert Pressefreiheit: Plattform oder Zeitung?
> Seit zwei Jahren ist „linksunten.indymedia“ verboten. Eine ehemalige
> Autorin hat nun beantragt, das Verbot aufzuheben.
Bild: Seit dem Verbot von linksunten.indymedia, sind viele der MitautorInnen au…
Berlin taz | Zwei Jahre nach dem [1][Verbot der Internetplattform
linksunten.indymedia] hat eine ehemalige Autorin einen Antrag auf Aufhebung
des Verbots beim Bundesinnenministerium eingereicht. Auf rund 120 Seiten
argumentiert Detlef Georgia Schulze gegen die Maßnahmen gegen linksunten
und beruft sich dabei auf das Zensurverbot.
Schulze, die sich als politische Aktivistin und „Rechtstheoretikerin“
sieht, wird von den Ermittlungsbehörden nicht der Organisation oder
Moderation von linksunten zugerechnet. Sie selbst gibt an, lediglich als
Autorin der Plattform mitgewirkt zu haben. Ihre Beiträge veröffentlichte
Schulze stets unter ihrem Klarnamen – meist zu theoretischen und
strategischen Diskussionen innerhalb der radikalen Linken.
Das Bundesinnenministerium hatte linksunten im August 2017 verboten. Dazu
wurden mutmaßliche Betreiber*innen der Plattform zu einem Verein erklärt,
der durch das Verbot aufgelöst wurde. Auf linksunten konnten Nutzer*innen –
auch anonym – Beiträge ohne redaktionelle Kontrolle veröffentlichen.
Die Plattform wurde vor allem von Gruppen und Einzelpersonen aus der
radikalen Linken verwendet. [2][Das Bundesinnenministerium argumentierte],
das Verbot sei notwendig, da auf der Plattform auch mutmaßlich strafbare
Inhalte wie etwa Aufrufe zu Straftaten oder Bekennerschreiben
veröffentlicht wurden.
## Strafanzeige erwünscht
Gemeinsam mit zwei anderen Autoren veröffentlichte Schulze bereits 2017
[3][eine Protesterklärung gegen das Verbot der Plattform]. Das
Landeskriminalamt Berlin ermittelte daraufhin gegen Schulze und ihre beiden
Mitstreiter wegen Unterstützung des verbotenen Vereins und Verwendung von
dessen Kennzeichen.
Mittlerweile wurde Strafanzeige gegen die drei linksunten-Autor*innen
erstattet. In Zuge dessen erhielten sie Akteneinsicht, wodurch sie auch
Zugang zu der nichtöffentlichen Begründung der Verbotsverfügung bekamen.
Diese brauchte Schulze, um von sich aus gegen das Verbot aktiv zu werden.
Der nun mehr als 100 Seiten umfassende Antrag, den Schulze am Wochenende im
Bundesinnenministerium einreichte, weicht in der Argumentation von den
bisherigen Verfahren im Zusammenhang mit der Plattform ab. Die
Anwält*innen der Personen, denen die Verbotsverfügung zugestellt wurde
und die von Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und Überwachungsmaßnahmen
betroffen sind, argumentieren in Bezug auf linksunten, dass das
Vereinsverbot nichtig sei, da es keinen Verein gegeben habe.
Statt auf das Vereinsgesetz hätte das Bundesinnenministerium auf das
Telemediengesetz zurückgreifen müssen – und gegen jeden beanstandeten
Artikel auf linksunten einzeln vorgehen müssen. Ein entsprechendes
Verfahren ist beim Bundesverwaltungsgericht anhängig, einen Termin für die
Verhandlung gibt es noch nicht.
## Pressefreiheit für „linksunten“
Im Antrag von Schulze spielt die Frage, ob das Vereinsverbot nichtig sein
müsse, eine untergeordnete Rolle. Stattdessen konzentriert sie sich auf die
Meinungs- und Pressefreiheit. Das zentrale Argument lautet: linksunten sei
ein Medium, eine „Internetzeitung“ gewesen, und keine „Internetplattform�…
wie das Bundesinnenministerium es bewertet. Als Zeitung sei Indymedia durch
die Pressefreiheit geschützt, was insbesondere bedeute, dass eine Zensur
verboten sei.
Ihren Antrag hat Schulze mit „Der zensierende Staat ist ein Monster“
überschrieben. Sie argumentiert, dass der Staat nicht präventiv alle
künftigen Beiträge durch eine Abschaltung der Plattform verhindern dürfe,
selbst wenn einzelne Beiträge in der Vergangenheit womöglich strafbar
gewesen seien.
Dies sehen die Anwält*innen der mutmaßlichen Betreiber*innen von
linksunten-ähnlich. Doch die Presse- und Meinungsfreiheit gelte aus ihrer
Sicht nicht nur für Zeitungen, sondern auch für „Open-Posting-Plattformen“
wie linksunten. Kristin Pietrzyk, eine der Anwält*innen, sagte der taz,
dass sie den Antrag für unzulässig halte, auch wenn sie ihn nicht kenne.
Zudem sehe sie die „Gefahr, nicht nur vom eigentlichen Verbotsverfahren
abzulenken, sondern auch im Fall des Obsiegens des Innenministeriums vor
Gericht in der öffentlichen Debatte die Klage unserer Mandanten zu
delegitimieren und damit der Verbotsbehörde in die Hände zu spielen“.
11 Aug 2019
## LINKS
[1] /Verbot-von-linksuntenindymediaorg/!5442488
[2] /Kommentar-De-Maiziere-gegen-links/!5441150
[3] https://blogs.taz.de/bewegung/2017/10/05/bekenntnis-linksunten/
## AUTOREN
Alexander Nabert
## TAGS
Indymedia
Schwerpunkt Pressefreiheit
Linke Szene
Schwerpunkt Pressefreiheit
Indymedia
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Lesestück Recherche und Reportage
Indymedia
Schwerpunkt Gegenöffentlichkeit
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