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# taz.de -- Urteil zu linksunten.indymedia: Eher schikanös als rechtsstaatlich
> Überzeugen die Gründe des Bundesverwaltungsgerichts, sich aus formalen
> Gründen nicht mit dem Verbot von indymedia zu befassen? Nein.
Bild: Wollen sich mit linksunten.indymedia nicht befassen: die RichterInnen am …
Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen gegen das Verbot der linksradikalen
Internetplattform linksunten.indymedia [1][ohne Prüfung abgelehnt]. Die
Justiz verweigert sich.
Nein, das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der Webseite
linksunten.indymedia nicht „bestätigt“, auch wenn manche Medien das nun so
formulieren. Denn das Gericht hat die Gründe des Verbots aus formalen
Gründen erst gar nicht geprüft. Damit ist auch der Vorwurf an den damaligen
Innenminister Thomas de Maizière nicht ausgeräumt, er habe die
linksradikale Webseite nach den G20-Krawallen von Hamburg vor allem aus
symbolischen Gründen verboten.
Die Rechtsschutzverweigerung durch das Bundesverwaltungsgericht ist auch
nicht überzeugend. Es ist ja nicht so, dass hier Leute aus Neugier und
allgemeinem Interesse das Gericht angerufen haben. Es waren vielmehr genau
die Personen, die vom Verfassungsschutz und vom Innenministerium
verdächtigt wurden, sie hätten linksunten.indymedia betrieben. Sie waren
und sind ganz konkret von Durchsuchungen und Beschlagnahmungen betroffenen
und haben damit ein klares Rechtsschutzbedürfnis.
Dass sie laut Bundesverwaltungsgericht erst dann eine gerichtliche Prüfung
des Verbots erreichen können, wenn sie sich offiziell als Verantwortliche
outen – mit allen eventuellen straf- und haftungsrechtlichen Folgen –, das
wirkt eher schikanös als rechtsstaatlich.
Allerdings ist auch nach dem Verbot von linksunten.indymedia die
[2][Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland] nicht in Gefahr. Auch
heute kann linke und linksradikale Politik auf vielen Internetportalen
diskutiert werden. „de.indymedia.org“ ist nur das bekannteste Beispiel.
„[3][Solidarität mit linksunten. Bullenwache in Flammen“] wird dort gerade
getitelt. Mit Problemen muss ein Portal aber rechnen, wenn es nicht nur
Diskussionen über strafbare Praktiken zulässt, sondern zum Posten
strafbarer Inhalte geradezu offensiv einlädt.
Wer auch das in einer Demokratie für unverzichtbar hält, sollte sich daran
erinnern, dass es in Deutschland nicht nur Linksradikale, sondern auch
Rechtsextremisten gibt. Die Auslegung der Presse- und Meinungsfreiheit an
der Grenze zur Illegalität gilt im Verfassungsstaat natürlich nicht nur für
Linke, sondern auch für Rechte. Würde im Interesse des freien Diskurses ein
Portal akzeptiert, in dem regelmäßig zu Straftaten aufgerufen wird, dann
gälte dies tendenziell auch für die gewaltbereite Rechte. Will man das
wirklich? In dieser Zeit?
30 Jan 2020
## LINKS
[1] /Urteil-des-Bundesverwaltungsgerichts/!5660916
[2] /indymedia-fordert-Pressefreiheit/!5614659
[3] /Linksradikale-Gewalt-in-Leipzig/!5659322
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Pressefreiheit
Indymedia
Justiz
Radikale Linke
Indymedia
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Leipzig-Connewitz
Indymedia
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