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# taz.de -- Kommentar EU und Freihandel: Nichts dazugelernt
> Freihandelsabkommen werden vor allem wegen der Sondergerichte für
> ausländische Konzerne kritisiert. Zu Recht, denn diese sind vollkommen
> unnötig.
Bild: Freihandelszone – allerdings mit einer Mauer drumherum: der Hamburger C…
Es war ein gewaltiger Widerstand, auf den die Europäische Kommission mit
ihren letzten Handelsabkommen gestoßen ist: Der TTIP-Vertrag mit den USA
liegt wegen der breiten Kritik in Europa und der harten Haltung des neuen
US-Präsidenten Donald Trump auf Eis; das Ceta-Abkommen mit Kanada wurde
trotz massiver Proteste von Rat und EU-Parlament gebilligt, doch ob es auch
durch die nationalen Parlamente kommt, ist offen.
Im Mittelpunkt der Kritik standen stets die Sonderrechte für Investoren,
die aufgrund der Abkommen klagen können, wenn sie sich durch demokratische
Entscheidungen benachteiligt sehen. Nicht nur linke
Globalisierungskritiker*innen, sondern auch Organisationen wie der Deutsche
Richterbund haben immer wieder vor diesen Schiedsgerichten gewarnt – auch
in der verbesserten Version, die die EU im Abkommen mit Kanada durchgesetzt
hat.
Statt aus dieser Kritik zu lernen, hält die EU auch im geplanten Abkommen
mit Japan am Investitionsschutz fest. Dabei verfügen beide Seiten über
einen funktionierenden Rechtsstaat; Sondergerichte für ausländische
Konzerne sind damit völlig unnötig. Doch offenbar möchte die EU künftig bei
jedem Abkommen so viel Stress haben wie bei Ceta. Auch ansonsten machen die
Kommission und die Bundesregierung den Eindruck, dass sie aus den Problemen
der Vergangenheit wenig gelernt haben. Die Zusage, auf die Kritik an den
Geheimverhandlungen mit maximaler Transparenz zu reagieren, wird nicht
eingehalten: Die entscheidenden Dokumente sind so geheim wie zuvor.
Und was davon jetzt trotzdem bekannt wird, lässt weitere Zweifel an der
Lernfähigkeit der Beteiligten aufkommen. Diverse Zugeständnisse, die die
Kritiker bei Ceta erkämpft haben, sind im Japan-Abkommen wieder gestrichen
worden. Und Japan will sich bisher nicht einmal auf die reformierten
Schiedsgerichte einlassen, sondern beharrt auf dem alten, völlig
intransparenten System.
Die Kommission setzt offenbar darauf, dass die Kritiker der Abkommen
irgendwann müde werden. Ob diese Hoffnung aufgeht, ist offen. Wenn die EU
den Handel wirklich fördern will, sollte sie künftige Abkommen wieder
darauf beschränken – und umstrittene Instrumente wie Investorenschutz und
Mitspracherechte für Unternehmen im Gesetzgebungsprozess von vornherein
ausschließen.
21 Mar 2017
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
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