Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Verbot von „Stop-TTIP“ war rechtswidrig: Zwei Jahre zu spät
> Nach dem Urteil fordern Aktivisten eine Reform der Europäischen
> Bürgerinitiative. Doch die EU-Kommission drückt sich.
Bild: Demo gegen TTIP September 2016 in Stuttgart
Brüssel taz | Die EU-Kommission sieht keinen Grund, sich für ihr
rechtswidriges Verbot der Stop-TTIP-Initiative zu entschuldigen. Man habe
die Organisatoren bereits getroffen und Verhandlungen über
Freihandels-Abkommen wie TTIP und Ceta transparenter gemacht, hieß es auf
Nachfrage.
Die Gegner des Freihandelsabkommens mit den USA wollen sich damit nicht
zufriedengeben. Sie fordern eine durchgreifende Reform der Europäischen
Bürgerinitiative (EBI), die mehr Teilhabe sichern sollte: Wenn Unionsbürger
in zwölf Monaten für ein bestimmtes Thema in einem Viertel der
Mitgliedsstaaten eine Million gültige Unterstützungsbekundungen sammeln,
muss sich die Europäische Kommission mit diesem befassen. Bisher
entscheidet die Kommission aber allein, ob sie eine EBI zulässt. Vor zwei
Jahren hatte sie die Stop-TTIP-Initiative mit der Begründung abgelehnt,
diese greife in laufende Verhandlungen ein.
Das war rechtswidrig, urteilte das höchste EU-Gericht in Luxemburg. Das
Engagement der Bürger stelle keine unzulässige Einmischung dar. Die Richter
befanden im Gegenteil, dass die Initiative zur rechten Zeit eine legitime
demokratische Debatte ausgelöst habe.
„Die Ablehnung unserer Initiative war willkürlich und politisch motiviert“,
kritisiert Michael Efler von Stop TTIP. Jetzt verdienten die 3,3 Millionen
EU-Bürger, die unterschrieben hatten, „mindestens eine Anhörung vor dem
Europäischen Parlament“, so sein Kollege Karl Bär.
## Juncker persönlich stoppte
Das Europaparlament signalisiert Zustimmung: „Das Urteil ist eine Ohrfeige
für Jean-Claude Juncker“, sagte der grüne EU-Parlamentarier Sven Giegold.
Der Kommissionschef habe die unliebsame Initiative persönlich gestoppt. Nun
müsse er dafür sorgen, dass die Regeln überarbeitet werden. „Die Kommission
muss die Europäische Bürgerinitiative zu einem voll funktionsfähigen
Instrument der direkten Demokratie in Europa machen“, so Giegold. Doch die
Behörde wiegelt ab.
Man habe bereits am 11. April eine Reform der EBI eingeleitet, eine
öffentliche Anhörung folge, sagte ein Kommissionssprecher der taz. Zudem
praktiziere Brüssel bereits mehr Transparenz beim Freihandel.
Für TTIP kommt dies jedoch zwei Jahre zu spät. Die Kritiker sind daher
nicht mit vagen Zugeständnissen zufrieden. Für Ernst-Christoph Stolper vom
BUND ist klar: „Europäische Bürgerinitiativen müssen von nun an auch in
Fragen der EU-Handelspolitik zugelassen werden.“
Doch darauf hat sich Brüssel bisher nicht festgelegt. Man spielt weiter auf
Zeit.
11 May 2017
## AUTOREN
Eric Bonse
## TAGS
Europäische Bürgerinitiative
Schwerpunkt TTIP
EU-Kommission
Jean-Claude Juncker
Brüssel
Freihandel
Schwerpunkt TTIP
Schwerpunkt TTIP
Schwerpunkt TTIP
CETA
Schwerpunkt TTIP
## ARTIKEL ZUM THEMA
Kommentar zu Freihandelsabkommen: Lobbyismus wird schwerer
Die geplanten Freihandelsabkommen haben es jetzt schwer. Doch ein
Gerichtshof für multinationale Investitionsstreitigkeiten ist bereits
geplant.
EU-Länder und Freihandelsabkommen: Ein Veto-Recht ist möglich
Dürfen EU-Institutionen alleine über Handelsabkommen entscheiden? Im Fall
eines Vertrages mit Singapur urteilte der EuGH, dass die Länder mitsprechen
können.
NGO-Chef über Freihandelsabkommen: „Martin Schulz sagt keinen Ton“
Die Proteste gegen die Freihandelsabkommen werden weitergehen, sagt Jürgen
Maier. Er ist Geschäftsführer des Forum Umwelt und Entwicklung.
Kommentar EU und Freihandel: Nichts dazugelernt
Freihandelsabkommen werden vor allem wegen der Sondergerichte für
ausländische Konzerne kritisiert. Zu Recht, denn diese sind vollkommen
unnötig.
Freihandel zwischen Japan und EU: Und jetzt kommt „Jefta“
Das geplante Abkommen wiederholt viele Fehler alter Verträge. Es fällt
dabei hinter die Zugeständnisse zurück, die bei Ceta erkämpft wurden.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.