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# taz.de -- Kommentar zu Freihandelsabkommen: Lobbyismus wird schwerer
> Die geplanten Freihandelsabkommen haben es jetzt schwer. Doch ein
> Gerichtshof für multinationale Investitionsstreitigkeiten ist bereits
> geplant.
Bild: Auch wenn es für die Freihandelabkommen gerade nicht so gut aussieht, ha…
Schlechte Nachrichten für alle Fans des schrankenlosen Freihandels: Der
Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass auch die einzelnen nationalen
Parlamente die EU-Freihandelsabkommen absegnen müssen – zumal wenn dort die
umstrittenen Investorenschutzklauseln verankert sind. Dieses Urteil war
erwartet worden, dennoch hat es weitreichende Konsequenzen.
Erstens: Die geplanten Freihandelsabkommen verlieren weitgehend ihren Sinn.
In Wahrheit ging es nie darum, den freien Warenverkehr zu fördern.
Stattdessen sollte die Lobbymacht der Unternehmen gestärkt werden. Denn die
Investitionsschutzklauseln hätten es den transnationalen Firmen gestattet,
gegen Staaten zu klagen, wann immer sie ihre „legitimen Erwartungen“ auf
einen Gewinn gefährdet sehen. Die Unternehmen hätten also nur damit drohen
müssen, Milliardenklagen einzureichen – schon hätten sie viele missliebige
Gesetze im Umwelt- oder Verbraucherschutz verhindern können. Der
Bürgerprotest ist daher in vielen EU-Ländern erheblich, so dass einige
Nationalparlamente nicht zustimmen dürften.
Zweitens: Trotzdem sollte sich niemand der Illusion hingeben, dass der
Kampf gegen den Investorenschutz endgültig entschieden sei. Denn längst hat
die EU-Kommission einen Umweg ersonnen: Sie will einen multinationalen
Gerichtshof für Investitionsstreitigkeiten einrichten.
Ein echter Gerichtshof wäre zwar besser als die bilateralen
Schiedsgerichte, die bisher die Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten
und Unternehmen entscheiden. Aber der fundamentale Mangel wäre nicht
beseitigt: Wieder würde eine Sonderjustiz für transnationale Unternehmen
eingerichtet, die diesen eine besondere Lobbymacht verschafft.
Es ist ganz einfach: Europa ist ein Rechtsstaat, die USA und Kanada sind es
auch. Sondergerichte für transnationale Unternehmen sind also überflüssig.
16 May 2017
## AUTOREN
Ulrike Herrmann
## TAGS
Schwerpunkt TTIP
Freihandel
EuGH
Gesetzgebung
Europäische Bürgerinitiative
Freihandelsabkommen
CETA
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