| # taz.de -- Ermittlungen gegen netzpolitik.org: Maaßens Alleingang | |
| > Die Einschätzung, dass „Netzpolitik“-Redakteure Staatsgeheimnisse | |
| > veröffentlicht haben, war nicht mit dem Innenministerium abgestimmt. | |
| Bild: Pro „Netzpolitik.org“-Demo am Wochenende in Berlin. | |
| Karlsruhe taz | Das Verfassungsschutz-Gutachten, wonach Netzpolitik.org | |
| „Staatsgeheimnisse“ verletzt hat, war nicht mit dem Innenministerium (BMI) | |
| abgesprochen. Das erklärte ein Sprecher von Minister Thomas de Maizière auf | |
| Anfrage der taz. Es handelte sich also um einen Alleingang von | |
| Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen. | |
| Maaßen hatte die Netzpolitik-Affäre mit seinen Strafanzeigen vom März und | |
| April ins Rollen gebracht. Am Wochenende hatte er jedoch betont, dass er | |
| keine Ermittlungen gegen Journalisten und schon gar keine wegen | |
| Landesverrats intendiert hatte. In der Strafanzeige, die mit dem BMI | |
| abgesprochen war, ist von Landesverrat und Staatsgeheimnissen auch nicht | |
| die Rede. | |
| Als jedoch der zweifelnde Generalbundesanwalt Range bei Maaßen nachfragte, | |
| ob Netzpolitik Staatsgeheimnisse veröffentlicht hatte, legte Maaßen ein | |
| Behördengutachten vor und bejahte dies. Wenn ausländische Geheimdienste | |
| über die Fähigkeiten des deutschen Verfassungsschutzes informiert seien, | |
| könnte dies die äußere Sicherheit Deutschlands gefährden, so die sinngemä�… | |
| Argumentation. | |
| Zudem wurde Netzpolitik vorgehalten, dass der April-Artikel auch in einer | |
| englischen Fassung ins Netz gestellt wurde. Das habe ausländischen Diensten | |
| die Kenntnisnahme der Staatsgeheimnisse erleichtert. Range nahm das | |
| Gutachten so ernst, dass er nun ein Ermittlungsverfahren wegen | |
| Landesverrats einleitete. Das BfV-Gutachten hat in der Affäre also eine | |
| viel wichtigere Bedeutung als die ursprüngliche Strafanzeige. | |
| Wer also hat das Gutachten zu verantworten? Wurde das BMI vorab | |
| eingeschaltet, wie bei der Strafanzeige? Das Innenministerium bestreitet | |
| dies. Man habe erst deutlich später davon erfahren. Dass Netzpolitik | |
| Staatsgeheimnisse verletzt hat, war also nur die Rechtsauffassung des | |
| Verfassungsschutzes. | |
| Auch heute lässt das Innenministerium offen, ob es vom Vorliegen eines | |
| Staatsgeheimnisses ausgeht. Man werde abwarten, was Justizminister Maas | |
| dazu sagt und die Positionen dann auswerten. | |
| ## Justizministerium: Einschätzung bis Donnerstag | |
| Das Justizministerium will bis spätestens Donnerstag seine Einschätzung | |
| veröffentlichen, ob es sich um ein Staatsgeheimnis handelte. Minister Maas | |
| hat aber schon am Freitag seine „Zweifel“ bekundet. Es wird damit | |
| gerechnet, dass sein Haus die Frage verneint. | |
| Die Bundesanwaltschaft hat in einer Erklärung mitgeteilt, dass das weitere | |
| Verfahren von der Einschätzung des Justizministeriums abhängt. Im Klartext | |
| heißt dies: Sobald Maas einschätzt, dass kein Staatsgeheimnis vorliegt, | |
| werden die Ermittlungen gegen die Netzpolitik-Journalisten eingestellt. Auf | |
| das Mitte Juni angeforderte Gutachten eines externen Sachverständigen wird | |
| dann nicht mehr gewartet. | |
| Damit macht Generalbundesanwalt Harald Range auch deutlich: Wenn das | |
| Justizministerium vorher eine klare Einschätzung zur Frage des | |
| Staatsgeheimnisses gegeben hätte, hätte er das akzeptiert und kein | |
| Ermittlungsverfahren eingeleitet. Doch auch Range will die Sache jetzt so | |
| schnell wie möglich vom Tisch bekommen. In der Regierungspressekonferenz | |
| hatten weder die Sprecher des Justizministeriums noch von Kanzlerin Merkel | |
| Range das Vertrauen ausgesprochen. Eine Entlassung Ranges liegt bisher aber | |
| nicht in der Luft. Schließlich endet seine Amtszeit altersbedingt ohnehin | |
| im Februar 2016. | |
| Doch auch nach der erwarteten Einstellung des Ermittlungsverfahrens wird | |
| die Affäre nicht zu Ende sein. Der Grünen-Abgeordnete Christian Ströbele | |
| will die gesamten Vorgänge auch im Parlamentarischen Kontrollgremium des | |
| Bundestags aufarbeiten. Dann sollen alle Akten auf den Tisch kommen. | |
| Wenn der Generalbundesanwalt die Ermittlungen wegen Landesverrats | |
| einstellt, könnten die Ermittlungen auf anderer Ebene weitergehen. | |
| Vermutlich wird er die Akten an die Staatsanwaltschaft Berlin abgeben, die | |
| dann wegen einer Verletzung von Dienstgeheimnissen ermittelt. Dort steht | |
| allerdings die Quelle im Mittelpunkt. Die bloße Veröffentlichung eines | |
| Dienstgeheimnisses ist für Journalisten nicht strafbar. | |
| 3 Aug 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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