| # taz.de -- Kommentar Harald Range: Inszenierung als Märtyrer | |
| > Harald Range provoziert seinen Rausschmiss. Der ist angebracht. Als | |
| > Generalbundesanwalt ist der FDP-Mann eine Fehlbesetzung. | |
| Bild: Herr Range in Kampfhahn-Positur: Hochroter Kopf, starrer Blick – kurz v… | |
| Es ist ein frecher Abgang. Wer geglaubt hat, Harald Range würde mit einem | |
| schnöden Rücktritt seine üppige Beamtenpension riskieren, sieht sich | |
| getäuscht. Der 67-jährige Generalbundesanwalt organisiert sich lieber | |
| seinen Rausschmiss – als vermeintlicher Märtyrer im Kampf für die | |
| Unabhängigkeit der Justiz. [1][Sein dreister Auftritt am Dienstagmorgen in | |
| Karlsruhe war eine Kampfansage]. Justizminister Heiko Maas wird sie | |
| annehmen müssen. Ihm wird nichts anderes übrigbleiben, als Bundespräsident | |
| Joachim Gauck um die Versetzung Ranges in den einstweiligen Ruhestand zu | |
| ersuchen. | |
| So absurd die Vorstellung ist, die Betreiber des Internetblogs | |
| netzpolitik.org hätten ein „Staatsgeheimnis“ veröffentlicht und | |
| „Landesverrat“ begangen, so eigentümlich interpretiert Range seine | |
| Funktion. Über die Einhaltung der Gesetze zu wachen, sei Aufgabe der | |
| Justiz, hat er bei seinem kurzen Pressestatement gesagt. Das ist wahr. | |
| Allerdings hat der oberste deutsche Strafverfolger unerwähnt gelassen, dass | |
| für ihn eine statusrechtliche Besonderheit gilt: Der Generalbundesanwalt | |
| ist eben nicht unabhängig, sondern ein politischer Beamter. Schon seine | |
| Auswahl erfolgt nicht allein nach fachlichen Kriterien: Ohne sein | |
| FDP-Parteibuch wäre Range 2011 niemals Generalbundesanwalt geworden. | |
| Schließlich amtierte damals noch eine FDP-Justizministerin. | |
| Der Generalbundesanwalt hat darauf zu achten, so steht es in seiner | |
| Selbstdarstellung, „dass die grundlegenden staatsschutzspezifischen | |
| kriminalpolitischen Ansichten der Regierung im Rahmen der strafprozessualen | |
| Vorgaben und Handlungsspielräume in die Strafverfolgungstätigkeit | |
| einfließen und umgesetzt werden“. Genau das hat Range gröblich missachtet. | |
| Denn hätte er seinen Handlungsspielraum richtig genutzt, hätte er den | |
| Begehrlichkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht nachgegeben. | |
| Dann hätte ihn Maas auch nicht zurückpfeifen müssen. Wie heikel es ist, | |
| unter Berufung auf den Landesverratsparagrafen gegen Journalisten | |
| vorzugehen, weiß seit der Spiegel-Affäre schließlich jede Bundesregierung. | |
| In der tatsächlich skandalösen NSA-Affäre hat Range jedenfalls weniger | |
| Eifer gezeigt. | |
| Harald Ranges Tage als Generalbundesanwalt sind zum Glück gezählt. Doch das | |
| eigentliche Problem hat Justizminister Maas damit nicht gelöst: Es ist | |
| höchste Zeit, dass der anachronistische Landesverratsparagraf gestrichen | |
| wird. Ebenso sollte der völlig schwammige „Begriff des Staatsgeheimnisses“ | |
| aus dem Strafgesetzbuch verschwinden. Denn ob und wann die im | |
| Strafgesetzbuch dafür aufgeführten Kriterien erfüllt sind, ist stets | |
| interpretierungsbedürftig, also letztlich Ansichtssache – und damit ein | |
| Einfallstor für Willkür. Der Fall netzpolitik.org liefert dafür ein | |
| anschauliches und erschreckendes Beispiel. | |
| 4 Aug 2015 | |
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| ## AUTOREN | |
| Pascal Beucker | |
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