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# taz.de -- Kommentar zu Range und netzpolitik.org: Feige, aber nicht bösartig
> Generalbundesanwalt Harald Range war zu feige oder zu höflich. Auch
> Justizminister Heiko Maas machte in der „Landesverrat“-Affäre keine gute
> Figur.
Bild: Wessen Länge präsentiert uns Harald Range hier?
Harald Range muss nicht zurücktreten. Der Generalbundesanwalt hat zwar
feige gehandelt, als er gegen zwei Journalisten von netzpolitik.org
Ermittlungen wegen Landesverrats einleitete. Es liegt aber sehr nahe, dass
er von Beginn an weder mit einer Anklage noch mit einer Verurteilung
rechnete.
Auch der Vorwurf, er habe Journalisten einschüchtern wollen, ist
fernliegend. Landesverrat setzt ein „Staatsgeheimnis“ voraus – ein
Geheimnis, das vor „fremden Mächten“ verborgen werden muss. Es geht hier
also nicht um die übliche „Verletzung von Dienstgeheimnissen“.
Bei der Verletzung von Dienstgeheimnissen macht sich vor allem die Quelle
strafbar, die Journalisten etwas zusteckt. Die bloße Veröffentlichung ist
dagegen grundsätzlich nicht strafbar. Anders beim Verrat von
Staatsgeheimnissen, hier ist die Veröffentlichung das Verbrechen.
Wer also spricht in dieser Affäre von einem Staatsgeheimnis?
Verfassungsschutz-Chef Maaßen hat den Begriff in seiner Strafanzeige zwar
nicht benutzt, aber in einem späteren Rechtsgutachten. Als guter Jurist
musste er wissen, dass Ermittlungen die logische Folge sind.
Range hätte das Gutachten leicht als abwegig zurückweisen können.
Schließlich haben die veröffentlichten Dokumente keinen besonderen Bezug
zur äußeren Sicherheit. Der Verfassungsschutz ist ja ein
Inlandsgeheimdienst. Doch dazu war Range zu feige oder zu höflich. Deshalb
sollte ein externer Gutachter zum Schluss kommen, dass es hier nicht um
Staatsgeheimnisse geht.
Justizminister Heiko Maas machte aber auch keine gute Figur. Wäre er
deutlicher geworden, hätte Range das Verfahren schon im Mai gestoppt. Im
Februar geht Range ohnehin in den Ruhestand. Dann kann Maas eineN neueN
GeneralbundesanwältIn berufen, der oder die in entscheidenden Situationen
mehr Mut und Grundrechtssensibilität beweist. Darauf kommt es an.
3 Aug 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Harald Range
Netzpolitik.org
Landesverrat
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Hans-Georg Maaßen
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Landesverrat
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