# taz.de -- Kommentar zu Range und netzpolitik.org: Feige, aber nicht bösartig | |
> Generalbundesanwalt Harald Range war zu feige oder zu höflich. Auch | |
> Justizminister Heiko Maas machte in der „Landesverrat“-Affäre keine gute | |
> Figur. | |
Bild: Wessen Länge präsentiert uns Harald Range hier? | |
Harald Range muss nicht zurücktreten. Der Generalbundesanwalt hat zwar | |
feige gehandelt, als er gegen zwei Journalisten von netzpolitik.org | |
Ermittlungen wegen Landesverrats einleitete. Es liegt aber sehr nahe, dass | |
er von Beginn an weder mit einer Anklage noch mit einer Verurteilung | |
rechnete. | |
Auch der Vorwurf, er habe Journalisten einschüchtern wollen, ist | |
fernliegend. Landesverrat setzt ein „Staatsgeheimnis“ voraus – ein | |
Geheimnis, das vor „fremden Mächten“ verborgen werden muss. Es geht hier | |
also nicht um die übliche „Verletzung von Dienstgeheimnissen“. | |
Bei der Verletzung von Dienstgeheimnissen macht sich vor allem die Quelle | |
strafbar, die Journalisten etwas zusteckt. Die bloße Veröffentlichung ist | |
dagegen grundsätzlich nicht strafbar. Anders beim Verrat von | |
Staatsgeheimnissen, hier ist die Veröffentlichung das Verbrechen. | |
Wer also spricht in dieser Affäre von einem Staatsgeheimnis? | |
Verfassungsschutz-Chef Maaßen hat den Begriff in seiner Strafanzeige zwar | |
nicht benutzt, aber in einem späteren Rechtsgutachten. Als guter Jurist | |
musste er wissen, dass Ermittlungen die logische Folge sind. | |
Range hätte das Gutachten leicht als abwegig zurückweisen können. | |
Schließlich haben die veröffentlichten Dokumente keinen besonderen Bezug | |
zur äußeren Sicherheit. Der Verfassungsschutz ist ja ein | |
Inlandsgeheimdienst. Doch dazu war Range zu feige oder zu höflich. Deshalb | |
sollte ein externer Gutachter zum Schluss kommen, dass es hier nicht um | |
Staatsgeheimnisse geht. | |
Justizminister Heiko Maas machte aber auch keine gute Figur. Wäre er | |
deutlicher geworden, hätte Range das Verfahren schon im Mai gestoppt. Im | |
Februar geht Range ohnehin in den Ruhestand. Dann kann Maas eineN neueN | |
GeneralbundesanwältIn berufen, der oder die in entscheidenden Situationen | |
mehr Mut und Grundrechtssensibilität beweist. Darauf kommt es an. | |
3 Aug 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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