| # taz.de -- Kommentar zu Range und netzpolitik.org: Feige, aber nicht bösartig | |
| > Generalbundesanwalt Harald Range war zu feige oder zu höflich. Auch | |
| > Justizminister Heiko Maas machte in der „Landesverrat“-Affäre keine gute | |
| > Figur. | |
| Bild: Wessen Länge präsentiert uns Harald Range hier? | |
| Harald Range muss nicht zurücktreten. Der Generalbundesanwalt hat zwar | |
| feige gehandelt, als er gegen zwei Journalisten von netzpolitik.org | |
| Ermittlungen wegen Landesverrats einleitete. Es liegt aber sehr nahe, dass | |
| er von Beginn an weder mit einer Anklage noch mit einer Verurteilung | |
| rechnete. | |
| Auch der Vorwurf, er habe Journalisten einschüchtern wollen, ist | |
| fernliegend. Landesverrat setzt ein „Staatsgeheimnis“ voraus – ein | |
| Geheimnis, das vor „fremden Mächten“ verborgen werden muss. Es geht hier | |
| also nicht um die übliche „Verletzung von Dienstgeheimnissen“. | |
| Bei der Verletzung von Dienstgeheimnissen macht sich vor allem die Quelle | |
| strafbar, die Journalisten etwas zusteckt. Die bloße Veröffentlichung ist | |
| dagegen grundsätzlich nicht strafbar. Anders beim Verrat von | |
| Staatsgeheimnissen, hier ist die Veröffentlichung das Verbrechen. | |
| Wer also spricht in dieser Affäre von einem Staatsgeheimnis? | |
| Verfassungsschutz-Chef Maaßen hat den Begriff in seiner Strafanzeige zwar | |
| nicht benutzt, aber in einem späteren Rechtsgutachten. Als guter Jurist | |
| musste er wissen, dass Ermittlungen die logische Folge sind. | |
| Range hätte das Gutachten leicht als abwegig zurückweisen können. | |
| Schließlich haben die veröffentlichten Dokumente keinen besonderen Bezug | |
| zur äußeren Sicherheit. Der Verfassungsschutz ist ja ein | |
| Inlandsgeheimdienst. Doch dazu war Range zu feige oder zu höflich. Deshalb | |
| sollte ein externer Gutachter zum Schluss kommen, dass es hier nicht um | |
| Staatsgeheimnisse geht. | |
| Justizminister Heiko Maas machte aber auch keine gute Figur. Wäre er | |
| deutlicher geworden, hätte Range das Verfahren schon im Mai gestoppt. Im | |
| Februar geht Range ohnehin in den Ruhestand. Dann kann Maas eineN neueN | |
| GeneralbundesanwältIn berufen, der oder die in entscheidenden Situationen | |
| mehr Mut und Grundrechtssensibilität beweist. Darauf kommt es an. | |
| 3 Aug 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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