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# taz.de -- Kritik an Ermittlungen gegen netzpolitik.org: Raus mit Range
> Eine Fehlbesetzung? So betrachten einige Politiker mittlerweile
> Generalbundesanwalt Harald Range. Auch Heiko Maas distanziert sich.
Bild: Hat sich nicht gerade beliebter gemacht: Harald Range.
Berlin dpa/afp | Die Empörung über Generalbundesanwalt Harald Range
angesichts der Ermittlungen wegen Landesverrats gegen kritische
Journalisten dauert an. Linken-Chef Bernd Riexinger und FDP-Vize Wolfgang
Kubicki kritisierten Ranges Vorgehen scharf und forderten seinen Rücktritt.
Auch aus anderen Parteien hagelt es weiter Kritik. Unterstützer des
betroffenen Blogs [1][Netzpolitik.org] wollen am Samstag in Berlin
demonstrieren.
Am Donnerstagabend war bekanntgeworden, [2][dass die Bundesanwaltschaft ein
Ermittlungsverfahren gegen Journalisten von Netzpolitik.org eingeleitet
hat]. Der Generalbundesanwalt sah bei Gründer Markus Beckedahl und Autor
André Meister einen Verdacht auf Landesverrat, weil sie Informationen des
Bundesamts für Verfassungsschutz veröffentlicht hatten.
Netzpolitik.org hatte in zwei Artikeln Pläne der Behörde zum Ausbau der
Internet-Überwachung beschrieben und dazu Auszüge von vertraulichen
Dokumenten ins Netz gestellt. Daraufhin hatte Verfassungsschutzpräsident
Hans-Georg Maaßen Anfang Juli Anzeige gegen Unbekannt erstattet.
„Wie kommt man eigentlich auf die Idee, gegen ein paar Journalisten zu
ermitteln, aber nichts dagegen zu unternehmen, dass Millionen Menschen
ausspioniert werden?“, sagte Riexinger dem Handelsblatt. „Ich denke es ist
an der Zeit, dass Generalbundesanwalt Harald Range seinen Hut nimmt, bevor
noch mehr passiert oder besser gesagt unterlassen wird.“
Kubicki sagte der Welt am Sonntag: „Wenn der Generalbundesanwalt die
verfassungsrechtliche Rechtsprechung zur Pressefreiheit und zur Aufgabe von
Journalisten nicht beachtet, dann ist er in seinem Amt eine Fehlbesetzung.“
Der Fall müsse „selbstverständlich“ Konsequenzen haben. Er wundere sich,
dass Range ein solches Verfahren „überhaupt eröffnet“ habe, sagte Kubicki.
## „Maximale Klatsche“ für Range
Auch Justizminister Heiko Maas (SPD) distanzierte sich von den Vorgängen:
„Ich habe heute dem Generalbundesanwalt mitgeteilt, dass ich Zweifel daran
habe, ob die Journalisten mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgt
haben, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde
Macht zu begünstigen“, sagte der Minister am Freitag. Er habe auch Zweifel,
„ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis
handelt, dessen Veröffentlichung die Gefahr eines schweren Nachteils für
die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt“.
Die Äußerungen von Maas bezeichnete Kubicki als „maximale Klatsche“ für
Range. Auch SPD-Innenexperte Burkhard Lischka kritisierte desse Vorgehen.
„Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen“, sagte er der
Mitteldeutschen Zeitung. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die
Ermittlungen weiter geführt werden.“
Nach Einschätzung Riexingers ist es „kaum zu glauben“, dass die
Ermittlungen gegen die Journalisten nicht mit den politisch
Verantwortlichen abgesprochen worden seien. Deswegen bestehe auch dort noch
umfassender Klärungsbedarf. „Das Kanzleramt ist für die Geheimdienste
verantwortlich, es wäre an der Zeit, dass sich endlich die Kanzlerin zu den
Skandalen erklärt“, sagte der Linke-Parteichef.
## Und was ist mit der NSA-Affäre?
In der NSA-Affäre hatte die Bundesanwaltschaft nach langen Prüfungen ein –
inzwischen eingestelltes – Ermittlungsverfahren wegen der Ausforschung des
Handys von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) eingeleitet. Wegen des
massenhaften Ausspähens von Bundesbürgern durch den US-Geheimdienst NSA
wurde Ranges Behörde nicht in dieser Weise tätig – obwohl ihr Tausende von
Anzeigen vorlagen. Auch nachdem bekannt wurde, dass der BND der NSA über
Jahre geholfen haben soll, europäische Unternehmen und Politiker
auszuforschen, leitete sie bisher kein Ermittlungsverfahren ein.
Im Fall von Netzpolitik.org machte Range am Freitag deutlich, dass er die
Ermittlungen im Moment nicht weiter vorantreiben will. Er sagte der
Frankfurter Allgemeinen Zeitung, seine Behörde verzichte mit Blick auf das
hohe Gut der Pressefreiheit vorerst auf mögliche Exekutivmaßnahmen. In dem
Ermittlungsverfahren sei zunächst zu klären gewesen, ob es sich bei den
Veröffentlichungen um die Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses handelt.
Dazu werde ein externes Sachverständigengutachten eingeholt. „Bis zum
Eingang des Gutachtens wird mit den Ermittlungen innegehalten“, erklärte
Range.
1 Aug 2015
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[1] http://www.netzpolitik.org
[2] /Bundesanwalt-gegen-netzpolitikorg/!5219730
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