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# taz.de -- Zombie-Endlager: Ein Plan B für Gorleben
> Will Umweltminister Peter Altmaier den Salzstock doch als mögliches
> Endlager im Auge behalten? Oder warum lässt er nun klagen?
Bild: Zu früh gefreut: Offenbar muss es solche Bilder auch weiterhin geben.
GÖTTINGEN/BERLIN taz | Das Bundesumweltministerium sät Zweifel an dem von
ihm selbst beschworenen Neuanfang bei der Endlagersuche. Das von Peter
Altmaier (CDU) geführte Ministerium hat das Bundesamt für Strahlenschutz
(BfS) angewiesen, die Aufhebung des Rahmenbetriebsplans für die
Untersuchung des Salzstocks Gorleben durch das Land Niedersachsen
gerichtlich anzufechten. Atomkraftgegner und Grüne sehen in dem Schritt
einen massiven Vertrauensbruch.
Der Rahmenbetriebsplan für Gorleben stammt aus dem Jahr 1983. Er regelt den
Umfang der untertägigen Erkundung und legt die Erkundungsbereiche fest. Der
Plan musste alle zehn Jahre verlängert werden, zuletzt geschah das 2010 mit
der Aufhebung des zehnjährigen Moratoriums.
Dabei gab der Plan schon lange nicht mehr die aktuelle Rechtslage wieder.
So sind seit 1990 auch nach dem Bergrecht – Grundlage der Untersuchung in
Gorleben – eine Umweltverträglichkeitsprüfung und
Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.
Auch das BfS hatte diese Mängel gesehen und 2010 die Aufstellung eines
neuen Rahmenbetriebsplans angeregt. Vergebens – die Pro-Gorleben-Lobby im
Bundesumweltministerium um den einflussreichen Abteilungsleiter und
Atomlobbyisten Gerald Hennenhöfer setzte sich mit der Verlängerung des
alten Plans durch.
Eine neue Lage, so schien es bisher, entstand in diesem Sommer mit der
Verabschiedung des Endlagersuchgesetzes. Darin heißt es: „Die bergmännische
Erkundung des Salzstocks Gorleben wird mit dem Inkrafttreten dieses
Gesetzes beendet.“
In der Folge erklärte das Verwaltungsgericht Lüneburg, vor dem
Umweltschützer und Grundbesitzer aus dem Wendland seit Jahren gegen die
Untersuchung des Salzstocks Gorleben klagen, den Rahmenbetriebsplan für
gegenstandslos. Und im September wies Niedersachsens Umweltminister Stefan
Wenzel (Grüne) die Bergbehörden des Bundeslandes an, den alten Plan
gänzlich aufzuheben.
## Das Ministerium hält sich zurück
Indes setzt zumindest die Hennenhöfer-Fraktion im BMU offenbar weiter
darauf, dass Gorleben bei der Endlagersuche im Spiel bleibt. „Wenn die
Klage Erfolg hat, bleibt der alte Rahmenbetriebsplan bis 2020 gültig, und
man kann dann bequem auf den zurückkommen“, interpretiert ein
Strahlenschutzexperte des Bundes den Vorstoß gegenüber der taz.
Das Bundesumweltministerium selbst verbreitete trotz Bitte um Aufklärung
lediglich eine dünne Stellungnahme, wonach die Klage der „Rechts- und
Fristwahrung“ diene. Man habe ein „hohes Interesse, die damit
zusammenhängenden Fragen außerhalb des Rechtsweges zu klären, und wird in
diesem Sinne in den nächsten Wochen mit allen Beteiligten Gespräche
führen“.
Der niedersächsische Minister Wenzel zeigt sich über die Klageankündigung
äußerst irritiert. Ein Neubeginn bei der Endlagersuche erfordere ein
Höchstmaß an Zusammenarbeit und Vertrauen in einen transparenten und
ergebnisoffenen Prozess, sagte er: „Es wäre fatal, wenn sich der Bund jetzt
einen Plan B neben dem Standortauswahlgesetz offenhalten will.“
Auch Wolfgang Ehmke von der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg
urteilt: „Wenn da noch ein Funken Glaubwürdigkeit war, dass die
Endlagersuche neu gestartet würde, dann wurde dieser jetzt erstickt.“
23 Oct 2013
## AUTOREN
Reimar Paul
## TAGS
Gorleben
Umweltministerium
Peter Altmaier
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