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# taz.de -- Einigung zur Vorratsdatenspeicherung: Schwarz-Rot will Richtlinien …
> Union und SPD haben sich auf ein Konzept zur Datenspeicherung geeinigt.
> Europäische Richtlinen sollen umgesetzt, aber auch gelockert werden.
Bild: Big Brother is watching you: Die künftige Bundesregierung will Daten ohn…
BERLIN afp/dpa | Union und SPD haben in der Schlussphase der
Koalitionsverhandlungen eine Einigung über die umstrittene
Vorratsdatenspeicherung erzielt. In der am Dienstag bekannt gewordenen
aktualisierten Fassung des geplanten Koalitionsvertrages bekennen sich
beide Seiten zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Nutzung von
Telekommunikationsverbindungsdaten.
Nach dem Willen von Union und SPD sollen die Daten zwar ohne Anlass
gespeichert werden. Ein Zugriff zur Kriminalitätsbekämpfung soll aber nur
bei schweren Straftaten und nach richterlicher Genehmigung sowie zur Abwehr
akuter Gefahren für Leib und Leben erlaubt werden, heißt es in einem der
Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Text.
Zudem wollen Union und SPD auf EU-Ebene darauf hinwirken, dass die
Speicherfrist statt der bislang geplanten sechs Monate auf drei Monate
begrenzt wird. Außerdem soll den Telekommunikationsunternehmen
vorgeschrieben werden, die Verbindungsdaten auf Servern in Deutschland zu
speichern.
Die Neuregelung der einst vom Bundesverfassungsgericht gestoppten
Vorratsdatenspeicherung hatte in der bisherigen schwarz-gelben Koalition
lange Zeit für Streit gesorgt. Die FDP mit Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger hatte sich gegen eine anlasslose Speicherung
gewandt.
## Bisher keine gesetzliche Regelung
Telekommunikationsunternehmen in der EU sind seit einigen Jahren
verpflichtet, Verbindungsdaten ihrer Kunden auch ohne konkreten Anlass oder
Verdacht bis zu zwei Jahre lang aufzubewahren, damit Ermittler zur
Aufklärung schwerer Verbrechen darauf zugreifen können. In Deutschland gibt
es derzeit keine gesetzliche Regelung dazu. Das Bundesverfassungsgericht
hatte die deutsche Regelung 2010 gekippt. Die schwarz-gelbe Koalition hatte
sich nicht auf eine Neufassung verständigen können.
Die Vorratsdatenspeicherung ist in der EU hoch umstritten. Der Europäische
Gerichtshof in Luxemburg prüft derzeit die Verhältnismäßigkeit des
Instruments. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
26 Nov 2013
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