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# taz.de -- Schwarz-Rot zu Datenschutz: Ein Fall für den „Vertrauensraum“
> Innenpolitisch will Schwarz-Rot auf die NSA-Affäre reagieren. Die
> Koalition plant eine Datenschutz-Offensive, aber auch die
> Vorratsdatenspeicherung.
Bild: Erfolglose Anonymisierung: Die drei Parteichefs sind eindeutig erkennbar.
BERLIN taz | Die Vorratsdatenspeicherung wird kommen – und ein stärkerer
Verfassungsschutz ist auch beschlossen. Wenn es um innere Sicherheit geht,
sind die Befürchtungen nicht neu: Ohne eine liberale Justizministerin wie
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) drohe innenpolitisch eine
Koalition der Hardliner.
Tatsächlich sieht das Vertragswerk von Union und SPD in manchen Punkten
mehr Überwachung vor. So soll die Bundespolizei mehr Möglichkeiten der
Videoüberwachung erhalten und die „technischen Analysemöglichkeiten des
Verfassungsschutzes“ sollen ausgebaut werden. Daneben will Schwarz-Rot die
„Analysefähigkeit der Antiterrordatei verbessern“ und das Gesetz zur
Quellen-Telekommunikationsüberwachung überarbeiten. Allerdings gibt es vor
dem Hintergrund der NSA-Affäre auch einige Versprechungen im Hinblick auf
den Schutz der IT-Sicherheit und konkrete Datenschutzmaßnahmen.
So heißt es in dem Vertrag, die Koalition setze sich für die „Rückgewinnung
technologischer Souveränität“ ein und gestalte „die IT-Infrastruktur
Deutschlands und Europas zum Vertrauensraum“. Dazu soll auf europäischer
Ebene eine Datenschutzverordnung eingeführt werden, die auch US-Unternehmen
wie Facebook und Google an das europäische Datenschutzniveau bindet.
Außerdem sollen europäische Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden,
ihre Verbindungen innerhalb Europas zu verschlüsseln und nicht mit
ausländischen Nachrichtendiensten zu kooperieren.
Zu einem echten Fortschritt könnte werden, was das Bundesverfassungsgericht
im Jahr 2008 entwickelt hatte: ein „Grundrecht auf Gewährleistung von
Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ – damals
auch unter Widerspruch aus der CDU. So heißt es nun im Koalitionsvertrag:
Dieses Grundrecht müsse mit Leben gefüllt werden. „Die Nutzung von Methoden
zur Anonymisierung, Pseudonymisierung und Datensparsamkeit müssen zu
verbindlichen Regelwerken werden.“ (sic!)
Kryptographie, zertifizierte E-Mail-Dienste, mehr
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, vertrauenswürdige Netz-Infrastrukturen und –
falls es so etwas gibt – sichere Clouds, sollen gefördert werden.
Eine Schlüsselrolle wird dabei dem Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik zukommen. Die Behörde mit Sitz in Bonn wurde 1991
gegründet, um die Sicherheit der IT-Infrastruktur in Deutschland zu
gewährleisten. Manche bezeichnen sie allerdings als „zivilen
Verfassungsschutz“, weil sie seinerzeit eine Ausgründung aus den
Nachrichtendiensten war und unter anderem mit der NSA kooperiert.
27 Nov 2013
## AUTOREN
Martin Kaul
## TAGS
Vorratsdatenspeicherung
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Privatsphäre
Datenschutz
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