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# taz.de -- Geheimdienst gegen Linkspartei: Gysi droht mit Karlsruhe
> Falls die Überwachung ihrer Abgeordneten nicht beendet wird, will die
> Linkspartei wieder vor das Verfassungsgericht ziehen. Schon Ende Januar
> könnte sie klagen.
Bild: Gregor Gysi: bald wieder in Karlsruhe
BERLIN dpa | Dürfen Abgeordnete der Linken vom Verfassungsschutz beobachtet
werden? Das Verfassungsgericht hat die Hürden dafür hoch gelegt. Die
Bundesregierung hat sich noch nicht zu Konsequenzen geäußert. Die Linke
macht jetzt Druck und droht ultimativ mit neuen Klagen.
Die Linke hat der Bundesregierung mit neuen Klagen gedroht, falls die
Beobachtung ihrer Abgeordneten durch den Verfassungsschutz bis Ende Januar
nicht eingestellt wird. „Wenn nur ein Abgeordneter der Linken weiter oder
neu beobachtet wird, ist das einer zu viel“, sagte Fraktionschef Gregor
Gysi. Er beruft sich auf ein Verfassungsgerichtsurteil von Anfang Oktober.
Danach dürfen nur noch Parlamentarier beobachtet werden, die ihr Mandat zum
aktiven und aggressiven Kampf gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung missbrauchen.
„Ich habe das Urteil so verstanden, dass die Beobachtung letztlich nur noch
bei NPD-Abgeordneten erlaubt ist“, betonte Gysi. Auch gegen die Beobachtung
einzelner Parteigruppierungen will die Linke vor Gericht ziehen.
Die Bundesregierung hat zu dem Karlsruher Urteil bisher noch nicht klar
Stellung bezogen. Anfang Dezember hatte der damalige Innenminister
Hans-Peter Friedrich (CSU) Gysi geschrieben, dass die Regierung den
Vorgaben des Verfassungsgerichts Rechnung tragen und ihre
Beobachtungspraxis anpassen werde. Was das konkret bedeute, werde dem
parlamentarischen Gremium zur Kontrolle der Geheimdienste mitgeteilt.
Eigentlich sollte dies schon in der Sitzung am 9. Dezember geschehen, der
Tagesordnungspunkt wurde aber auf Januar verschoben. Gysi rechnet nicht mit
einer Einstellung der Beobachtung. „Ich denke, sie werden das stark
reduzieren, aber nicht aufgeben“, sagte er.
Gysi und die Parteichefs Katja Kipping und Bernd Riexinger riefen in einem
Brief Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU), Innenminister Thomas de
Maizière (CDU) und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) auf, bis Ende Januar
Klarheit zu schaffen. Wenn die Beobachtung von Abgeordneten und Partei
nicht eingestellt wird, soll geklagt werden. „Wir müssen das jetzt geklärt
haben“, sagte Gysi.
Das Urteil des Verfassungsgerichts betraf den Fall Bodo Ramelow. Die
Karlsruher Richter erklärten die Beobachtung des Fraktionschefs im
thüringischen Landtag für unrechtmäßig. Innerhalb der Partei wurden in
letzter Zeit nur noch extremistische Strömungen wie die „Kommunistische
Plattform“ beobachtet, aber nicht mehr die Linke insgesamt.
27 Dec 2013
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