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# taz.de -- Verfassungsschutz und Linkspartei: Unbeobachtet im Bundestag
> Jahrelang hat der Verfassungsschutz Abgeordnete der Linkspartei
> beobachtet. Zumindest für die Bundestagsfraktion wird diese Praxis
> eingestellt.
Bild: Werden jetzt nicht mehr als Bundestagsabgeordnete beobachtet: Sahra Wagen…
BERLIN dpa | Der Verfassungsschutz hat die umstrittene Beobachtung von
Bundestagsabgeordneten der Linkspartei nach langen Jahren eingestellt. Dies
geht aus einem Schreiben von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU)
an Linke-Fraktionschef Gregor Gysi hervor, das am Freitag in Berlin
bekanntwurde. De Maizière kündigte darin an, Abgeordnete des Bundestags
künftig „generell“ nicht mehr beobachten zu lassen.
Allerdings will das Bundesamt für Verfassungsschutz vermeintlich
extremistische Strömungen der Linkspartei wie die Kommunistische Plattform
weiter im Blick behalten. In der Vergangenheit hatte die Behörde unter
anderem Erkenntnisse über Gysi und seine Stellvertreterin Sahra Wagenknecht
gesammelt. Nach unbestätigten Berichten hatte der Verfassungsschutz in der
vergangenen Legislaturperiode mehr als zwei Dutzend Linke-Abgeordnete im
Visier.
Der Beschluss ist Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
von Anfang Oktober 2013, die der Linke-Politiker Bodo Ramelow nach
jahrzehntelanger Überwachung durchgesetzt hatte. Demnach dürfen nur noch
Parlamentarier beobachtet werden, die ihr Mandat zum Kampf gegen die
freiheitliche demokratische Grundordnung missbrauchen.
Gysi begrüßte den Beschluss als „Ausdruck einer gestiegenen Akzeptanz“ f�…
die Linkspartei und deren Mitglieder. „Das macht uns gleichberechtigter“,
sagte der Fraktionschef. Die Linke ist seit ihrem 8,6-Prozent-Ergebnis bei
der Wahl im vergangenen September mit 64 Abgeordneten größte
Oppositionspartei des Bundestages. Zugleich bezeichnete er die weitere
Beobachtung von Parteiströmungen als „albern, völlig daneben und
grundgesetzwidrig“.
## Mögliche weitere Klagen
Wörtlich heißt es in dem Schreiben de Maizières: „Aus Gründen der
Beobachtungspriorisierung und mit Blick auf ihren besonderen Status sind
Mitglieder des Deutschen Bundestags sind künftig generell von der
Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ausgenommen.“ Dies
gelte für Linke-Abgeordneten „selbst dann, wenn es sich bei ihnen um
Funktionäre der beobachteten offen extremistischen Zusammenschlüsse
handelt“.
Die Entscheidung gilt nur für Abgeordnete des Bundestags, nicht aber für
Abgeordnete der 16 Landtage. Formell gesehen betrifft sie auch nur das
Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Regelung dürfte aber auf die
verschiedenen Landesämter des Verfassungsschutzes übertragen werden. Gysi
kündigte an, nun mit der Parteispitze über mögliche weitere Klagen gegen
die Beobachtung von Linke-Strömungen zu beraten.
14 Mar 2014
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Die Linke
Bundestag
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Hans-Georg Maaßen
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