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# taz.de -- Hamburg-SPD gegen Betreuungsgeld: GroKo? Uns doch egal!
> Der Hamburger Senat hält das Betreuungsgeld nach wie vor für
> verfassungswidrig und will klagen. Obwohl die Bundes-SPD mit der CDU
> koaliert.
Bild: Konservatives Angebot: 100 Euro, wenn Mutti zu Hause bleibt und Hemdchen …
FREIBURG taz | Der Hamburger Senat hält an seiner Verfassungsklage gegen
das Betreuungsgeld fest – trotz der großen Koalition im Bund, die das
Betreuungsgeld aufrecht erhalten will. „Das Betreuungsgeld ist und bleibt
verfassungswidrig“, erklärte Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek auf
Anfrage der taz.
Seit August 2013 erhalten Eltern für Kinder, die keine öffentliche Kita
besuchen, monatlich 100 Euro. Ab August 2014 wird die Leistung auf 150 Euro
pro Monat erhöht. Das Angebot gilt für Kinder im zweiten und dritten
Lebensjahr – allerdings nur, wenn sie ab August 2012 geboren wurden, sodass
anfangs nur wenige Eltern das Angebot nutzen konnten.
Diese Sozialleistung hatte die CSU in der schwarz-gelben Koalition
durchgesetzt, als Ausgleich für die staatliche Förderung für den
Kita-Ausbau. Dagegen hatte die SPD in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung
des Betreuungsgeldes gefordert, weil es traditionelle Rollenmuster
begünstige und das Geld – zwei Milliarden Euro pro Jahr – bei den Kitas
fehle.
Im Koalitionsvertrag wurde das Wort „Betreuungsgeld“ dann nicht einmal
erwähnt. Damit hatte sich die CSU durchgesetzt. Ihr Lieblingsprojekt wird
also nicht gestrichen. Das SPD-regierte Bundesland Hamburg hatte jedoch
schon im Februar gegen das Betreuungsgeld geklagt. Hamburg kritisierte vor
allem, dass der Bund keine Kompetenz für dieses Gesetz habe. Doch würde der
Stadtstaat seine Klage aufrechterhalten – jetzt, wenn die Bundes-SPD mit
den Befürwortern des Betreuungsgeldes koaliert?
## Vermutlich gab es einen Deal
„Natürlich halten wir den Antrag aufrecht“, sagte Hamburgs Justizsenatorin
Schiedek. Vermutlich gab es einen Deal: Die SPD verzichtet auf die
Abschaffung des Betreuungsgeldes, darf aber versuchen, die umstrittene
Sozialleistung auf juristischem Weg zu beseitigen. Bundessozialministerin
Manuela Schwesig (SPD) sagte am Wochenende in einem Spiegel-Interview:
„Über die Zukunft des Betreuungsgeldes entscheidet jetzt das
Bundesverfassungsgericht.“
Wann Karlsruhe entscheidet, ist allerdings noch offen. Zunächst wurden die
Bundesregierung und viele andere Institutionen zu Stellungnahmen
aufgefordert, die Frist läuft bis Ende Februar. Ein Sprecher des
Verfassungsgerichts sagte auf Anfrage der taz allerdings, es könne „für
2014 wohl eher nicht mit einer Entscheidung gerechnet werden“.
Andere Länder haben sich bisher der Hamburger Klage nicht angeschlossen.
Das rot-grüne Niedersachsen kündigte jedoch eine unterstützende
Stellungnahme an.
23 Dec 2013
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
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Verfassungsklage
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