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# taz.de -- Nachfrage nach Betreuungsgeld: Keinen Bock auf Herdprämie
> Eltern bleiben nicht zu Hause: Das Betreuungsgeld vom Bund ist weit
> weniger beliebt, als gedacht. Einen Kita-Platz finden offenbar viele –
> die Klagen bleiben bisher aus.
Bild: Den Schnuller ihrer Kinder hängen Eltern lieber in der Kita auf als zu H…
BERLIN afp/dpa | Die Nachfrage nach dem umstrittenen Betreuungsgeld ist
bislang geringer als erwartet: 2013 habe der Bund dafür knapp 16,9
Millionen Euro ausgegeben, heißt es in einer Antwort des
Bundesfamilienministeriums auf eine schriftliche Nachfrage der
Linksfraktion. Der Bund hatte insgesamt 55 Millionen Euro für das
Betreuungsgeld bereitgestellt.
Im Haushaltsentwurf 2013 war der Bund sogar noch von 300 Millionen Euro für
das Betreuungsgeld ausgegangen. Mit Blick auf die weitaus geringere
Nachfrage erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der
Linkspartei, Diana Golze, das Betreuungsgeld sei „ein familien- und
bildungspolitischer Irrweg“. Große Summen würden für das Betreuungsgeld
zurückgestellt und fehlten damit für den Kitaausbau.
Nach Ansicht der Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Katrin Göring-Eckardt,
zeigt sich nun, „wie unsinnig das Betreuungsgeld ist, das nur als
Wahlkampfgeschenk für die CSU durchgedrückt wurde“. Das Betreuungsgeld sei
ein „Ladenhüter“, der an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbeigehe.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte den in Dortmund
erscheinenden Ruhr Nachrichten vom Samstag, ihr Ministerium werde das
Betreuungsgeld wie alle anderen Familienleistungen von Wissenschaftlern
evaluieren lassen.
Das Betreuungsgeld war im vergangenen August eingeführt worden. Mit der
Familienleistung sollen Eltern unterstützt werden, die ihre Kleinkinder ab
Vollendung des ersten Lebensjahres nicht bei einer öffentlich bezuschussten
Kita oder Tagesmutter betreuen lassen. Seit 1. August 2013 werden zunächst
100 Euro für Kinder im zweiten Lebensjahr gezahlt. Ab dem 1. August 2014
steigt das Betreuungsgeld dann auf 150 Euro, Anspruch haben dann auch
Eltern mit Kindern im dritten Lebensjahr.
## Fünf Kita-Klagen in NRW
Auch ein halbes Jahr nach Einführung des Rechtsanspruchs auf einen
Kita-Platz für Kleinkinder hält sich die Zahl der Klagen in Grenzen. Wie
eine Länderumfrage der Nachrichtenagentur dpa ergab, zogen Eltern bislang
nur vereinzelt vor Gericht – so sind beispielsweise in Nordrhein-Westfalen
fünf Verfahren offen, in Niedersachsen zwei. Vielen Ländern, darunter
Rheinland-Pfalz oder den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, sind gar
keine Klagen bekannt.
Seit dem 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen
öffentlich geförderten Betreuungsplatz für ihre ein- und zweijährigen
Kinder. Aufgrund des hohen Bedarfs in manchen Städten und Kreisen war mit
zahlreichen Klagen gerechnet worden.
Die zuständigen Ministerien in den Bundesländern sind grundsätzlich
zufrieden mit dem Ausbau. Nur in manchen Gegenden müsse noch nachgesteuert
werden, heißt es. So sieht beispielsweise das bayerische
Familienministerium in Ballungsgebieten noch vereinzelt „Nachholbedarf“.
1 Feb 2014
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