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# taz.de -- Gutachten der Bundesregierung: GroKo verteidigt Herdprämie
> Die Bundesregierung hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das
> Betreuungsgeld – selbst der sozialdemokratische Partner nicht.
Bild: Wer die Kinder zu Hause lässt, wird belohnt – sagen die Kritiker
FREIBURG taz | Die Bundesregierung hält das Betreuungsgeld für
verfassungskonform. Der Bund habe das Gesetz erlassen dürfen, Grundrechte
seien nicht verletzt, heißt es in einer 84-seitigen Stellungnahme für das
Bundesverfassungsgericht, die der taz vorliegt.
Die Stellungnahme ist pikant, weil das Betreuungsgeld vor Bildung der
großen Koalition ein heftiger Streitpunkt zwischen CDU/CSU und SPD gewesen
war. Vor allem die CSU hatte diese Sozialleistung für traditionelle
Familien durchgesetzt – als Ausgleich für die staatliche Förderung für den
Ausbau der Kitas.
Dagegen hatte die SPD in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung des
Betreuungsgeldes gefordert, weil das Geld – zwei Milliarden Euro pro Jahr –
traditionelle Rollenmuster fördere und für die Kitas fehle. Die
Stellungnahme der Bundesregierung hat nun federführend die
SPD-Familienministerin Manuela Schwesig betreut, eigentlich eine Gegnerin
des Betreuungsgeldes.
Seit August 2013 erhalten Eltern für Kinder, die keine öffentliche Kita
besuchen, monatlich 100 Euro. Im August 2014 wird die Leistung auf 150 Euro
pro Monat erhöht. Hiergegen klagte im Februar 2013 das SPD-regierte
Bundesland Hamburg. Das Land kritisiert vor allem, dass der Bund für das
Gesetz gar nicht zuständig gewesen wäre.
Das hat die Bundesregierung in einer vom Kölner Rechtsprofessor Michael
Sachs formulierten Stellungnahme nun zurückgewiesen. Das Betreuungsgeld sei
eine Maßnahme der „öffentlichen Fürsorge“ und dafür sei der Bund
grundsätzlich zuständig. Darunter fielen nicht nur Leistungen in akuten
Notsituationen. Vielmehr seien Familien mit kleinen Kindern generell
„hilfs- und unterstützungsbedürfig“.
## Je 888 Euro für Kita-Kinder
Ein Bundesgesetz sei auch zur Wahrung einheitlicher Lebensbedingungen
„erforderlich“. Dabei stellte die Bundesregierung allerdings vor allem auf
ihr „Gesamtkonzept“ ab. Schon 2008 habe man im Kinderförderungsgesetz
sowohl einen bundesweiten Ausbau von Kitas beschlossen als auch die
Einführung des Betreuungsgeldes angekündigt.
Interessant sind die Ausführungen zum Anspruch der Eltern auf
Gleichbehandlung. Auch nach Ansicht der groß-koalitionären Bundesregierung
werden beim Betreuungsgeld Eltern, die ihr Kind zu Hause betreuen, nicht
bevorzugt. Während diese maximal 150 Euro monatlich erhielten, wende der
Staat umgerechnet 888 Euro pro Monat für ein Kind in einer
Betreuungseinrichtung auf.
Das Betreuungsgeld solle auch nicht auf Eltern einwirken, damit diese
entgegen ihrer Intention zur häuslichen Erziehung übergehen. Dazu sei die
gezahlte Summe „schon in der Höhe nicht ausreichend“, heißt es in dem
Schriftsatz. Stattdessen wird mehrfach die Wahlfreiheit der Eltern betont.
Dass die Stellungnahme von einer SPD-Ministerin vorbereitet wurde, wird vor
allem an zwei Stellen deutlich. So wird ausdrücklich betont, „dass mit
dieser Stellungnahme keine politischen Aussagen zum Betreuungsgeld
getroffen werden“. Es gehe nur um verfassungsrechtliche Fragen.
Außerdem schweigt die Bundesregierung zum Hamburger Vorwurf, das
Betreuungsgeld verstärke traditionelle Rollenbilder, weil vor allem Frauen
die häusliche Erziehung übernähmen und dafür aus dem Berufsleben
ausschieden. Diesem – auch rechtlich relevanten – Vorwurf wollte Schwesig
offensichtlich nicht entgegentreten.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird vermutlich im kommenden
Jahr fallen.
16 May 2014
## AUTOREN
Christian Rath
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Herdprämie
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