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# taz.de -- Ströbele klagt vorm Verfassungsgericht: Mehr Transparenz beim Waff…
> Bei Rüstungsgeschäften muss die Bundesregierung das Parlament erst ein
> Jahr später informieren. Dagegen geht Hans-Christian Ströbele nun vor.
Bild: Heute in Niedersachsen, morgen vielleicht schon in einer Bananenrepublik:…
KARLSRUHE taz | Wann muss die Bundesregierung den Bundestag über deutsche
Rüstungsexporte informieren? Genügt es, wenn das Parlament mehr als ein
Jahr nach deren Genehmigung unterrichtet wird? Der Grünen-Abgeordneten
Hans-Christian Ströbele sieht darin seine Rechte als Parlamentarier
verletzt. Seine Klage verhandelte am Dienstag das Bundesverfassungsgericht.
Im Juli 2011 meldeten verschiedene Medien, die Bundesregierung habe die
Lieferung von 200 „Leopard“-Kampfpanzer an Saudi-Arabien grundsätzlich
genehmigt. Ströbele war entsetzt. Erst wenige Wochen zuvor hatte
Saudi-Arabien mit Panzern geholfen, die Demokratiebewegung im Nachbarstaat
Bahrain zu unterdrücken.
Er fragte deshalb die Bundesregierung, wie sie den Export von Panzern in
eine Krisenregion genehmigen könne. Außerdem sei Saudi-Arabien eine
Despotie, die die Menschenrechte missachte. Die Antwort der Bundesregierung
war knapp: Sie könne zu den Presseberichten nicht Stellung nehmen, denn die
Arbeit des Bundessicherheitsrats, in dem solche Entscheidungen fallen, sei
geheim.
Laut Grundgesetzartikel 26 muss die Bundesregierung über Rüstungsexporte
entscheiden. Dem Bundessicherheitsrat gehören die Kanzlerin und sieben
Minister an, darunter der Außen-, der Verteidigungs- und der Innenminister.
Bisher werden solche Entscheidungen erst im Jahr darauf zusammenfassend im
Rüstungsexportbericht mitgeteilt. In Karlsruhe verteidigte Innenminister
Thomas de Maizière (CDU) diese Praxis: „Über außenpolitische Fragen
entscheidet allein die Bundesregierung.“ Die Existenz einer deutschen
Rüstungsindustrie sei überdies „im nationalen Interesse“, wenn man nicht
abhängig sein wolle, ergänzte er.
## Über 11 Milliarden Euro Exporterlöse
Derzeit hat die deutsche Rüstungsbranche einen jährlichen Umsatz von 22,6
Milliarden Euro. Davon gehe mehr als die Hälfte in den Export, erklärte
Hans Christoph Atzpodien, Präsident des Bundesverbands Deutscher
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Der Exportanteil nehme sogar zu,
weil Deutschland und die Nato-Staaten ihre Rüstungshaushalte senkten.
Wenn das Bundesverfassungsgericht frühzeitige Informationen verlange,
„werden manche Staaten gar nicht mehr bei uns anfragen“, so der Lobbyist. �…
„Was soll die Geheimniskrämerei, wenn es doch schon in der Zeitung steht“,
entgegnete Ströbele. „Die Bundesregierung scheut nur die öffentliche
Auseinandersetzung.“
Immerhin hat die Große Koalition auf Druck der SPD erste Veränderungen
beschlossen. Die Exportgenehmigungen sollen dem Parlament künftig binnen 14
Tagen mitgeteilt werden. Der zusammenfassende Bericht soll halbjährlich
erscheinen. „Bis zur Sommerpause“ sollen die Änderungen umgesetzt sein,
versprach Thomas de Maizière.
## Voranfragen könnten Ausnahme bleiben
Umstritten ist vor allem noch, ob die Transparenz auch für Voranfragen der
Rüstungsindustrie gilt. Hier fragen die Firmen zu Beginn von Verhandlungen
mit einem ausländischen Staat beim Bundessicherheitsrat nach, ob sie am
Ende, oft Jahre später, mit einer Genehmigung rechnen können. So war es
wohl auch im Fall der „Leopard“-Panzer für Saudi-Arabien. Rüstungsvertret…
Atzpodien kennt keinen Fall, in dem vom positiven Vorabsignal später
abgewichen wurde.
Minister de Maiziere betonte dennoch, eine positive Entscheidung würde nur
„in Aussicht gestellt, falls sich die Verhältnisse nicht ändern“. Das
Vorabsignal sei also nicht verbindlich und müsse daher dem Parlament und
der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt werden. Die Richter sehen dies
möglicherweise anders. „Wenn die Voranfrage für die Firmen keine Relevanz
hätte, gäbe es sie nicht“, erklärte Gertrude Lübbe-Wolff.
Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.
15 Apr 2014
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Rüstungsexporte
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Hans-Christian Ströbele
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