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# taz.de -- Verbot von Fahrtdienstvermittlung: Nicht Uber dem Gesetz
> Uber ignoriert ein Verbot. Der Fahrdienstleister sollte in die Schranken
> verwiesen werden. Das Geschäftsmodell ist unsozial und kundenfeindlich.
Bild: Taxifahrer demonstrieren im Juni in Berlin gegen die neue Konkurrenz aus …
So dreist muss man erst einmal sein: Da verbietet das Landgericht Frankfurt
per einstweiliger Verfügung dem US-amerikanischen Internetunternehmen Uber,
seine De-facto-Taxifahrervermittlungs-Dienstleistung in Deutschland weiter
anzubieten – und was macht die Firma? Sie hält die Verfügung für Unrecht
und macht weiter wie gehabt. Auch wenn bei Verstößen gegen das Urteil ein
Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro droht oder eine Ordnungshaft.
Der durchaus ungewöhnliche Vorgang zeigt: Hinter Uber steht viel Kapital,
und es geht der Firma in dem am schnellsten wachsenden Markt in Europa um
viel Geld. Bleibt zu hoffen, dass Ubers Gegenseite, die Genossenschaft Taxi
eG, sich nicht von Ubers Anwälten einschüchtern lässt und auf der
Durchsetzung von Recht und Gesetz besteht – und dass das Gericht dem folgt.
Unerträglich wäre ja, wenn im hiesigen Transportwesen beim Umgang mit
Schwarzfahrern gern die juristische Keule geschwungen würde, aber Manager
ungeschoren davonkämen, solange sie nur mit Handy-Apps blinken und mit
Dollarscheinen winken.
Letztlich geht es bei dem Streit, jenseits von juristischem Klein-Klein,
aber um viel mehr. Nämlich darum, wie die Menschen in Deutschland mobil
sein und wie sie arbeiten wollen. Die neuen technischen Möglichkeiten, wie
sie App-Dienste von Uber und anderen Anbietern darstellen, sind dabei nur
ein Mittel, altbekannte Strukturen wie den Taximarkt zu zerschlagen – wenn
die Gerichte und der Gesetzgeber das zulassen. Sie sollten es nicht tun,
denn Ubers schöne neue Fahrdienstwelt ist alles andere als erstrebenswert –
auch wenn die Kundschaft zunächst mit Dumpingpreisen geködert wird.
Wer Uber ablehnt, ist im Übrigen kein Technikfeind, wie gern unterstellt
wird. Auch traditionelle Taxi-Firmen nutzen Apps, Smartphones, Internet,
Taxameter, Navigationsgeräte, moderne und mit viel Elektronik vollgestopfte
Fahrzeuge. Dagegen ist nichts einzuwenden, ganz im Gegenteil. Bei Uber und
anderen ist nicht die App das Problem, sondern das dahinterstehende und
dadurch ermöglichte Geschäftsmodell: Ungesicherte, scheinselbstständige
Fahrer vollbringen eine – in Deutschland eigentlich konzessionierte –
Dienstleistung, für die die Internetfirma eine Gebühr kassiert, sich sonst
aber weitgehend aus der Verantwortung stiehlt. Derzeit verhandeln
Gewerkschafter über einen Mindestlohn für die Taxibranche, in der ohnehin
nicht die besten Arbeitsbedingungen herrschen. Setzt sich Uber durch, kann
man das ganz getrost vergessen.
## Kunden haben das Nachsehen
Letztlich richtet sich das neue Geschäftsmodell aber auch gegen die Kunden,
die zunächst mit Kampfpreisen gelockt werden. Denn wenn künftig Angebot und
Nachfrage den Preis einer Taxifahrt bestimmen, werden Kunden oft das
Nachsehen haben: zum Beispiel, wenn alle nach der Disco gleichzeitig nach
Hause wollen, wenn bei der Bahn gestreikt wird oder wenn es plötzlich in
Strömen regnet.
Nicht umsonst gilt das Taxigewerbe in Deutschland als Teil des Öffentlichen
Personennahverkehrs. Es gilt eine reduzierte Mehrwertsteuer, es gibt eine
Beförderungspflicht, und die Tarife müssen staatlich genehmigt werden. Das
ist auch gut so: Schließlich muss ein gehbehinderter Opa mit großem Koffer
darauf vertrauen können, zum gleichen Preis mitgenommen zu werden wie ein
junger Mann ohne Gepäck, der zur Not ein paar Kilometer zu Fuß gehen kann.
Wer möchte, dass dies so bleibt und verlässliche Regeln herrschen, sollte
Uber und andere in die Schranken weisen. Und sich nicht von blinkenden
Bildschirmen blenden lassen.
2 Sep 2014
## AUTOREN
Richard Rother
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