# taz.de -- Streit um Fahrservice-App „Uber“: Nicht einsteigen | |
> Die Taxibranche fordert im Streit um Apps wie Uber von den | |
> Verkehrsministern Unterstützung. In Berlin bleibt das Angebot nach einem | |
> Gerichtsurteil verboten. | |
Bild: Billigfahrten verzerren den Wettbewerb, so der Taxiverband. | |
FRANKFURT/BERLIN dpa | Das Taxigewerbe will den Streit um den | |
Fahrdienstanbieter Uber nun auch vor die Verkehrsministerkonferenz der | |
Länder tragen. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP fordert von der | |
in der kommenden Woche in Kiel tagenden Konferenz ein konsequentes Vorgehen | |
gegen ihrer Meinung nach illegal aktive Privatfahrer. In einem öffentlichen | |
Brief an die Konferenz verlangte der Verband am Freitag ein striktes Verbot | |
solcher Angebote und eine Überprüfung der Fahrer durch Ordnungsbehörden. | |
Angebote wie die von Uber setzten „ungeachtet aller gesetzlichen Vorgaben | |
Privatfahrer zur Personenbeförderung ein“, heißt es in dem Schreiben. | |
Daraus resultiere ein „ungebremster, gefährlicher Wildwuchs“. Sie | |
gefährdeten die Sicherheit der Fahrgäste und förderten Schwarzarbeit, | |
schreibt Verbands-Präsident Michael Müller in dem offenen Brief. | |
Uber betreibt eine Smartphone-App zur Vermittlung von Fahrdiensten und | |
rekrutiert für seinen Dienst UberPop auch private Fahrer, die hierzulande | |
keine Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz besitzen. Die | |
bräuchten sie aber auch gar nicht, ist Uber überzeugt. „Über UberPOP | |
vermittelte Fahrten fallen unserer Überzeugung nach unter eine | |
Ausnahmeregelung des Personenbeförderungsgesetzes - genauso wie das bei | |
Mitfahrzentralen der Fall ist“, betont das Unternehmen. | |
Das sieht die Taxibranche ganz anders und prangert eine dadurch entstehende | |
Wettbewerbsverzerrung an. Zuletzt waren private Taxi-Unternehmer gegen | |
einzelne Uber-Fahrer vor Gericht gezogen und erwirkten in zwei Fällen vor | |
dem Frankfurter Landgericht erfolgreich einstweilige Verfügungen, die ihnen | |
die Beförderung von UberPop-Kunden untersagen. | |
## Uber bleibt in Berlin verboten | |
Eine einstweilige Verfügung gegen das kalifornische Unternehmen Uber selbst | |
war vom Landgericht Frankfurt, ebenfalls aus formalen Gründen wieder | |
ausgesetzt worden. Das Gericht sah keine Gründe für ein Eilverfahren | |
gegeben, betonte allerdings die Rechtswidrigkeit des Uber-Dienstes. In | |
Berlin lehnte das Landgericht einen weiteren Antrag auf ein Verbot im | |
Eilverfahren aus den gleichen Gründen ab. | |
Dagegen bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren das | |
vom Senat zuvor verhängte Verbot. Damit blieben sowohl die Dienste UberPop | |
als auch der Limousinenservice UberBlack in der Hauptstadt verboten. In den | |
meisten Fällen hatte sich die Kritik an der UberPop-App mit den privaten | |
Fahrern entzündet. UberBlack verstoße aber gegen die Rückkehrpflicht von | |
Funkmietwagen an den Betriebssitz, urteilten die Richter. | |
Ein entscheidender Punkt bei der Klärung des Streits um UberPop dürfte | |
sein, ob der von den Fahrgästen eingeforderte Preis durch Uber die | |
Betriebskosten der Fahrt übersteigt oder nicht. Davon ist mit abhängig, ob | |
das Angebot gegen geltendes Recht verstößt. Nach Angaben von Uber selbst | |
übersteigt er sie nicht. Das Unternehmen wirbt allerdings Fahrer mit dem | |
Versprechen an, rund 100 Euro am Tag mit dem eigenen Pkw verdienen zu | |
können. | |
26 Sep 2014 | |
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