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# taz.de -- Streit um Fahrservice-App „Uber“: Nicht einsteigen
> Die Taxibranche fordert im Streit um Apps wie Uber von den
> Verkehrsministern Unterstützung. In Berlin bleibt das Angebot nach einem
> Gerichtsurteil verboten.
Bild: Billigfahrten verzerren den Wettbewerb, so der Taxiverband.
FRANKFURT/BERLIN dpa | Das Taxigewerbe will den Streit um den
Fahrdienstanbieter Uber nun auch vor die Verkehrsministerkonferenz der
Länder tragen. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP fordert von der
in der kommenden Woche in Kiel tagenden Konferenz ein konsequentes Vorgehen
gegen ihrer Meinung nach illegal aktive Privatfahrer. In einem öffentlichen
Brief an die Konferenz verlangte der Verband am Freitag ein striktes Verbot
solcher Angebote und eine Überprüfung der Fahrer durch Ordnungsbehörden.
Angebote wie die von Uber setzten „ungeachtet aller gesetzlichen Vorgaben
Privatfahrer zur Personenbeförderung ein“, heißt es in dem Schreiben.
Daraus resultiere ein „ungebremster, gefährlicher Wildwuchs“. Sie
gefährdeten die Sicherheit der Fahrgäste und förderten Schwarzarbeit,
schreibt Verbands-Präsident Michael Müller in dem offenen Brief.
Uber betreibt eine Smartphone-App zur Vermittlung von Fahrdiensten und
rekrutiert für seinen Dienst UberPop auch private Fahrer, die hierzulande
keine Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz besitzen. Die
bräuchten sie aber auch gar nicht, ist Uber überzeugt. „Über UberPOP
vermittelte Fahrten fallen unserer Überzeugung nach unter eine
Ausnahmeregelung des Personenbeförderungsgesetzes - genauso wie das bei
Mitfahrzentralen der Fall ist“, betont das Unternehmen.
Das sieht die Taxibranche ganz anders und prangert eine dadurch entstehende
Wettbewerbsverzerrung an. Zuletzt waren private Taxi-Unternehmer gegen
einzelne Uber-Fahrer vor Gericht gezogen und erwirkten in zwei Fällen vor
dem Frankfurter Landgericht erfolgreich einstweilige Verfügungen, die ihnen
die Beförderung von UberPop-Kunden untersagen.
## Uber bleibt in Berlin verboten
Eine einstweilige Verfügung gegen das kalifornische Unternehmen Uber selbst
war vom Landgericht Frankfurt, ebenfalls aus formalen Gründen wieder
ausgesetzt worden. Das Gericht sah keine Gründe für ein Eilverfahren
gegeben, betonte allerdings die Rechtswidrigkeit des Uber-Dienstes. In
Berlin lehnte das Landgericht einen weiteren Antrag auf ein Verbot im
Eilverfahren aus den gleichen Gründen ab.
Dagegen bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren das
vom Senat zuvor verhängte Verbot. Damit blieben sowohl die Dienste UberPop
als auch der Limousinenservice UberBlack in der Hauptstadt verboten. In den
meisten Fällen hatte sich die Kritik an der UberPop-App mit den privaten
Fahrern entzündet. UberBlack verstoße aber gegen die Rückkehrpflicht von
Funkmietwagen an den Betriebssitz, urteilten die Richter.
Ein entscheidender Punkt bei der Klärung des Streits um UberPop dürfte
sein, ob der von den Fahrgästen eingeforderte Preis durch Uber die
Betriebskosten der Fahrt übersteigt oder nicht. Davon ist mit abhängig, ob
das Angebot gegen geltendes Recht verstößt. Nach Angaben von Uber selbst
übersteigt er sie nicht. Das Unternehmen wirbt allerdings Fahrer mit dem
Versprechen an, rund 100 Euro am Tag mit dem eigenen Pkw verdienen zu
können.
26 Sep 2014
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