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# taz.de -- Taxikonkurrenz ändert Taktik: Uber macht auf Mitfahrzentrale
> Wohl um einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen, ändert Uber sein
> Geschäftsmodell. Aber die Taxiunternehmen sind damit nicht zufrieden.
Bild: So schön sauber kann keine Mitfahrzentrale operieren.
BERLIN taz | Ist es der Anfang vom Ende, oder ist es nur eine Finte, um
Zeit zu gewinnen? Die neueste Wendung im Konflikt der US-amerikanischen
Fahrdienstvermittlungsfirma Uber mit der Taxibranche in Deutschland lässt
noch kein eindeutiges Urteil zu. Nur so viel: In zwei Städten, nämlich
Berlin und Hamburg, zieht sich Uber vom Taximarkt zurück – und möchte
fortan als Mitfahrzentrale fungieren.
In beiden Städten werden die Preise, die private Fahrer von ihren über
Uber-Apps vermittelten Kunden nehmen, unter den Betriebskosten eines
Kraftfahrzeugs liegen. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass er sich als
Mitfahrzentrale bezeichnen darf.
Der Preis in Berlin soll künftig bei 35 Cent pro Kilometer liegen, wie Uber
in einem Blogeintrag schreibt. Eine Standardtaxifahrt kostet in Berlin
zwischen 1,28 Euro und 1,79 Euro pro Kilometer – das ist eigentlich die
Preisregion, an der sich Uber eigentlich orientieren wollte. Nun also das
Abspecken.
Da sich Uber über eine Vermittlungsprovision finanziert, wäre eine solch
drastische Preissenkung gleichbedeutend mit hohen Einnahmeverlusten. Das
Geschäft mit der Vermittlungs-App würde sich schlicht nicht mehr lohnen,
falls es überhaupt noch genügend Fahrer gäbe, die – möglicherweise in der
Hoffnung auf Trinkgelder – dabei mitmachen sollten.
## Fuß in der Tür
Ubers Strategie ist unklar. Möglicherweise möchte die Firma in Hamburg und
Berlin juristischen Problemen aus dem Weg gehen, aber mit der
Mitfahrzentrale dennoch einen Fuß in beiden Märkten behalten – um Einfluss
auf die politische Debatte in Deutschland nehmen zu können. In dem
Blogeintrag bittet Uber seine Berliner Nutzer, die Firma bei einem Appell
an die Länderverkehrsminister zu unterstützen, die bestehenden Gesetze zu
modernisieren. „Wenn nichts unternommen wird, ist es nicht sicher, ob Uber
in Berlin und Deutschland bleiben kann.“
Uber, unter anderem von Google finanziell unterstützt, hatte zuletzt
deutlichen Gegenwind bekommen. So verwies Bundesjustizminister Heiko Maas
(SPD) darauf, dass es gesetzliche Standards für die Qualifikation von
Fahrern, die Qualität von Fahrzeugen, die Absicherung der Fahrgäste und des
Gepäcks und die Versicherungspflicht gebe. „Diese Standards müssen auch von
Uber eingehalten werden.“ Die schwarz-rote Regierung werde es nicht
hinnehmen, wenn die Rechte von Passagieren abgesenkt und die
Straßenverkehrssicherheit gefährdet würden.
## Taxizentralen sind nicht überzeugt
Noch deutlicher wurde die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil. „Personenbeförderung durch
Fahrer ohne Lizenz und Sachkundenachweis sowie dem entsprechenden
Versicherungsschutz stellt ein hohes Risiko für die Fahrgäste dar.“ Damit
könne das scheinbar günstige Angebot den Verbraucher sehr schnell sehr
teuer zu stehen kommen. Ihre Fraktion werde prüfen, welche gesetzlichen
Regelungen geändert werden müssen, „um solchen Geschäftsmodellen, die den
Wettbewerb verzerren, Risiken für den Verbraucher schaffen und soziale
Standards umgehen, wirksam zu begegnen“.
Die Taxi-Deutschland-Genossenschaft, die Uber verklagt hat, hält den
Kurswechsel der US-Firma für nicht glaubhaft. „Uber hat gesehen, dass es
Taxi nicht kann. Das freut uns“, sagte Genossenschaftschef Dieter
Schlenker. Aber Uber sei keine Mitfahrzentrale, das geplante Modell in
Berlin sei rechtswidrig. „Uber bietet Beförderungen an, bei denen der
Fahrgast den Zeitpunkt und das Ziel der Fahrt bestimmt.“ Bei einer
Mitfahrgelegenheit bestimme aber der anbietende Fahrer den Zeitpunkt und
das Fahrtziel der Fahrt, der Mitfahrer passe sich dem an.
Klar sei, so Schlenker weiter, nur eines: „Das Unternehmen laviert dort, wo
die Ordnungsämter es in gesetzliche Schranken weisen.“ Tatsächlich
akzeptiere Uber aber die deutschen Gesetze nicht und betreibe den
rechtswidrigen Fahrdienst Uberpop zum Beispiel in Frankfurt weiter.
10 Oct 2014
## AUTOREN
Richard Rother
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