# taz.de -- Streit um Mitfahr-App: Uber darf erstmal weitermachen | |
> Das Landgericht Frankfurt hebt die einstweilige Verfügung gegen das | |
> Unternehmen auf, das Fahrdienste vermittelt. Doch das Angebot sei weiter | |
> illegal. | |
Bild: Etappensieg für Uber | |
FRANKFURT/M. taz | Das Landgericht Frankfurt hat das vorläufige Verbot der | |
Fahrervermittlung Uber Pop aufgehoben. Die Richter halten das Uber-Angebot | |
zwar für illegal, die einstweilige Verfügung sei jedoch zu spät beantragt | |
worden. „Die ursprünglich vermutete Eilbedürftigkeit konnte von Uber | |
widerlegt werden“, sagte der Vorsitzende Richter Frowin Kurth. | |
Uber Pop vermittelt über eine Smartphone-App Transportdienste von Fahrern | |
ohne Personenbeförderungsschein. Das Taxigewerbe sieht dadurch sein | |
Geschäft bedroht. Die Gesellschaft Taxi Deutschland, die die gemeinsame App | |
der Taxi-Zentralen anbietet, hatte deshalb geklagt. Das Frankfurter | |
Landgericht erließ daraufhin Ende August eine bundesweit wirksame | |
einstweilige Verfügung gegen Uber – damals ohne mündliche Verhandlung. Auf | |
Widerspruch von Uber wurde die jetzt nachgeholt. Und zur Überraschung der | |
meisten Beteiligten hoben die Richter ihre Verfügung wieder auf. | |
Im Kern teilen sie jedoch die Kritik der Taxi-Gesellschaft. Uber verletze | |
das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Unter anderem beinhalte das | |
Geschäftsmodell Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz, das unter | |
anderem das Taxigewerbe reguliert. Denn danach dürfen Fahrer ohne | |
Personenbeförderungsschein nur dann eingesetzt werden, wenn – wie bei einer | |
Mitfahrzentrale – lediglich die Betriebskosten umgelegt werden. Uber-Fahrer | |
erzielen jedoch einen Gewinn. Damit handelt es sich bei vermittelten | |
Fahrten um entgeltliche Transporte. Auch wenn Uber diese Fahrten nicht | |
selbst anbiete, so stifte es doch die Fahrer zum Rechtsverstoß an, so die | |
Richter. | |
Eine einstweilige Verfügung kann es allerdings nur geben, wenn die Sache | |
eilbedürftig ist. Im Wettbewerbsrecht wird diese Eilbedürftigkeit zwar | |
vermutet, die Vermutung kann aber widerlegt werden. Uber argumentierte, die | |
Taxi-Leute hätten schon im April gewusst oder wissen müssen, wie Uber Pop | |
arbeitet. | |
„Selten ist in der Presse so intensiv über ein Geschäftsmodell berichtet | |
worden“, sagte Uber-Anwalt Markus Meier. Taxi-Anwalt Herwig Kollar | |
entgegnete, dass konkrete Testfahrten aber erst im Juli möglich gewesen | |
seien. „Vorher hieß es nur ’kein Fahrzeug zur Verfügung‘, wenn man bei … | |
Pop eines bestellte.“ Das Gericht folgte jedoch Uber. | |
Die Taxi-Gesellschaft will nun Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt | |
einreichen und belegen, dass die Verzögerung nicht unnötig lang gewesen | |
sei. Das ist aber nur noch ein Nebenkriegsschauplatz: Sobald Uber in einer | |
anderen Stadt startet, wird es dort neue Anträge auf einstweilige Verfügung | |
geben. Kläger dürften dann örtliche Taxizentralen sein. (Az.: 2-03 O | |
329/14) | |
16 Sep 2014 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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