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# taz.de -- Streit um Mitfahr-App: Uber darf erstmal weitermachen
> Das Landgericht Frankfurt hebt die einstweilige Verfügung gegen das
> Unternehmen auf, das Fahrdienste vermittelt. Doch das Angebot sei weiter
> illegal.
Bild: Etappensieg für Uber
FRANKFURT/M. taz | Das Landgericht Frankfurt hat das vorläufige Verbot der
Fahrervermittlung Uber Pop aufgehoben. Die Richter halten das Uber-Angebot
zwar für illegal, die einstweilige Verfügung sei jedoch zu spät beantragt
worden. „Die ursprünglich vermutete Eilbedürftigkeit konnte von Uber
widerlegt werden“, sagte der Vorsitzende Richter Frowin Kurth.
Uber Pop vermittelt über eine Smartphone-App Transportdienste von Fahrern
ohne Personenbeförderungsschein. Das Taxigewerbe sieht dadurch sein
Geschäft bedroht. Die Gesellschaft Taxi Deutschland, die die gemeinsame App
der Taxi-Zentralen anbietet, hatte deshalb geklagt. Das Frankfurter
Landgericht erließ daraufhin Ende August eine bundesweit wirksame
einstweilige Verfügung gegen Uber – damals ohne mündliche Verhandlung. Auf
Widerspruch von Uber wurde die jetzt nachgeholt. Und zur Überraschung der
meisten Beteiligten hoben die Richter ihre Verfügung wieder auf.
Im Kern teilen sie jedoch die Kritik der Taxi-Gesellschaft. Uber verletze
das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Unter anderem beinhalte das
Geschäftsmodell Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz, das unter
anderem das Taxigewerbe reguliert. Denn danach dürfen Fahrer ohne
Personenbeförderungsschein nur dann eingesetzt werden, wenn – wie bei einer
Mitfahrzentrale – lediglich die Betriebskosten umgelegt werden. Uber-Fahrer
erzielen jedoch einen Gewinn. Damit handelt es sich bei vermittelten
Fahrten um entgeltliche Transporte. Auch wenn Uber diese Fahrten nicht
selbst anbiete, so stifte es doch die Fahrer zum Rechtsverstoß an, so die
Richter.
Eine einstweilige Verfügung kann es allerdings nur geben, wenn die Sache
eilbedürftig ist. Im Wettbewerbsrecht wird diese Eilbedürftigkeit zwar
vermutet, die Vermutung kann aber widerlegt werden. Uber argumentierte, die
Taxi-Leute hätten schon im April gewusst oder wissen müssen, wie Uber Pop
arbeitet.
„Selten ist in der Presse so intensiv über ein Geschäftsmodell berichtet
worden“, sagte Uber-Anwalt Markus Meier. Taxi-Anwalt Herwig Kollar
entgegnete, dass konkrete Testfahrten aber erst im Juli möglich gewesen
seien. „Vorher hieß es nur ’kein Fahrzeug zur Verfügung‘, wenn man bei …
Pop eines bestellte.“ Das Gericht folgte jedoch Uber.
Die Taxi-Gesellschaft will nun Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt
einreichen und belegen, dass die Verzögerung nicht unnötig lang gewesen
sei. Das ist aber nur noch ein Nebenkriegsschauplatz: Sobald Uber in einer
anderen Stadt startet, wird es dort neue Anträge auf einstweilige Verfügung
geben. Kläger dürften dann örtliche Taxizentralen sein. (Az.: 2-03 O
329/14)
16 Sep 2014
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Taxi
Uber
Gericht
Einstweilige Verfügung
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Verbot
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