# taz.de -- Verschärfung des Anti-Terror-Strafrechts: Jeder Terror-Cent wird b… | |
> Die Regierung will das Sammeln von Geld zur Terror-Unterstützung | |
> bestrafen. Auch der Versuch einer terroristischen Reise soll strafbar | |
> werden. | |
Bild: Schon die Planung einer Ausreise in ein Kampfgebiet soll strafbar sein | |
BERLIN taz | Der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will das deutsche | |
Anti-Terror-Strafrecht verschärfen. Künftig soll schon die terroristische | |
Reise und der Versuch einer terroristischen Reise unter Strafe gestellt | |
werden. Außerdem soll auch das Sammeln von Kleinbeträgen für den Terror | |
strafbar sein. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der der taz vorliegt, soll | |
an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett in Berlin auf den Weg gebracht | |
werden. | |
Eigentlich ist das deutsche Anti-Terror-Strafrecht ziemlich lückenlos. Seit | |
1976 ist die Mitgliedschaft und jede Unterstützung einer terroristischen | |
Vereinigung verboten (§ 129a). | |
Weil islamistische Straftäter sich nicht so fest organisieren wie die RAF, | |
sind seit 2009 zudem die Vorbereitungshandlungen von terroristischen | |
Einzeltätern und losen Gruppen strafbar. Strafbar macht sich seither auch, | |
wer an einem Terrorlehrgang teilnimmt, Sprengstoff(zutaten) beschafft oder | |
Geldmittel für den Terror sammelt (§ 89a). | |
Bundesjustizminister Maas hat jetzt aber doch zwei Ansätze zu einer | |
weiteren Strafverschärfung gefunden. Die Pläne sind jedoch keine Reaktion | |
auf den Pariser Angriff gegen die Redaktion von Charlie Hebdo am 7. Januar | |
dieses Jahres. Der Minister hatte sein Vorhaben schon vorher angekündigt. | |
In Paragraf 89a soll künftig auch die Ausreise in Kampfgebiete und der | |
Versuch dazu als Straftat erfasst werden. Es droht Haft von sechs Monaten | |
bis zehn Jahren. Erforderlich ist allerdings, dass der Täter die Reise in | |
der Absicht begeht, dann eine „schwere staatsgefährdende Gewalttat“ zu | |
verüben. Dabei geht es nicht nur um Terrorakte in Deutschland, sondern auch | |
im Ausland, zum Beispiel im Irak oder in Syrien. | |
## Schon der Reiseversuch ist strafbar | |
Ein Reiseversuch liegt vor, wenn zu einer Flugreise angesetzt wird oder | |
wenn auf dem Landweg die Überquerung der deutschen Grenze unmittelbar | |
bevorsteht. Bei dieser Verschärfung beruft sich Maas auf eine UN-Resolution | |
gegen „ausländische Kämpfer“ vom September 2014. | |
Die Sammlung von Geld für terroristische Aktivitäten soll künftig in einen | |
eigenen Paragraf 89c ausgelagert werden. Auch hier drohen sechs Monate bis | |
zehn Jahre Gefängnis. Anders als früher soll schon die Sammlung von | |
Kleinbeträgen strafbar sein. Hier beträgt die Strafe dann aber nur drei | |
Monate bis fünf Jahre. | |
Der Wegfall der bisherigen „Erheblichkeitsschwelle“ geht laut Maas auf eine | |
Empfehlung der Financial Action Task Force (FATF) der | |
Wirtschaftsorganisation OECD zurück. | |
4 Feb 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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