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# taz.de -- Verschärfung des Anti-Terror-Strafrechts: Jeder Terror-Cent wird b…
> Die Regierung will das Sammeln von Geld zur Terror-Unterstützung
> bestrafen. Auch der Versuch einer terroristischen Reise soll strafbar
> werden.
Bild: Schon die Planung einer Ausreise in ein Kampfgebiet soll strafbar sein
BERLIN taz | Der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will das deutsche
Anti-Terror-Strafrecht verschärfen. Künftig soll schon die terroristische
Reise und der Versuch einer terroristischen Reise unter Strafe gestellt
werden. Außerdem soll auch das Sammeln von Kleinbeträgen für den Terror
strafbar sein. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der der taz vorliegt, soll
an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett in Berlin auf den Weg gebracht
werden.
Eigentlich ist das deutsche Anti-Terror-Strafrecht ziemlich lückenlos. Seit
1976 ist die Mitgliedschaft und jede Unterstützung einer terroristischen
Vereinigung verboten (§ 129a).
Weil islamistische Straftäter sich nicht so fest organisieren wie die RAF,
sind seit 2009 zudem die Vorbereitungshandlungen von terroristischen
Einzeltätern und losen Gruppen strafbar. Strafbar macht sich seither auch,
wer an einem Terrorlehrgang teilnimmt, Sprengstoff(zutaten) beschafft oder
Geldmittel für den Terror sammelt (§ 89a).
Bundesjustizminister Maas hat jetzt aber doch zwei Ansätze zu einer
weiteren Strafverschärfung gefunden. Die Pläne sind jedoch keine Reaktion
auf den Pariser Angriff gegen die Redaktion von Charlie Hebdo am 7. Januar
dieses Jahres. Der Minister hatte sein Vorhaben schon vorher angekündigt.
In Paragraf 89a soll künftig auch die Ausreise in Kampfgebiete und der
Versuch dazu als Straftat erfasst werden. Es droht Haft von sechs Monaten
bis zehn Jahren. Erforderlich ist allerdings, dass der Täter die Reise in
der Absicht begeht, dann eine „schwere staatsgefährdende Gewalttat“ zu
verüben. Dabei geht es nicht nur um Terrorakte in Deutschland, sondern auch
im Ausland, zum Beispiel im Irak oder in Syrien.
## Schon der Reiseversuch ist strafbar
Ein Reiseversuch liegt vor, wenn zu einer Flugreise angesetzt wird oder
wenn auf dem Landweg die Überquerung der deutschen Grenze unmittelbar
bevorsteht. Bei dieser Verschärfung beruft sich Maas auf eine UN-Resolution
gegen „ausländische Kämpfer“ vom September 2014.
Die Sammlung von Geld für terroristische Aktivitäten soll künftig in einen
eigenen Paragraf 89c ausgelagert werden. Auch hier drohen sechs Monate bis
zehn Jahre Gefängnis. Anders als früher soll schon die Sammlung von
Kleinbeträgen strafbar sein. Hier beträgt die Strafe dann aber nur drei
Monate bis fünf Jahre.
Der Wegfall der bisherigen „Erheblichkeitsschwelle“ geht laut Maas auf eine
Empfehlung der Financial Action Task Force (FATF) der
Wirtschaftsorganisation OECD zurück.
4 Feb 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Charlie Hebdo
Bundesjustizministerium
Anti-Terror-Gesetze
OECD
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