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# taz.de -- Urteil in Frankreich: Passentzug ist „verfassungskonform“
> Der französische Verfassungsrat hat ein Urteil gefällt: Demnach ist der
> Entzug der Staatsbürgerschaft von Terror-Verurteilten rechtens.
Bild: Denkt über weitere Maßnahmen nach: Premierminister Manuel Valls.
PARIS afp | Wegen Terrorvergehen verurteilten Straftätern kann die
französische Staatsbürgerschaft entzogen werden. Eine entsprechende Passage
im Bürgerlichen Gesetzbuch Frankreichs sei „verfassungskonform“, urteilte
der französische Verfassungsrat am Freitag in Paris. Das Gesetz erlaubt den
Entzug des Passes bei eingebürgerten Franzosen, die wegen terroristischer
Straftaten verurteilt wurden.
Voraussetzung ist aber, dass der Verurteilte dadurch nicht staatenlos wird,
also noch einen anderen Pass hat. Die französische Regierung hat deutlich
gemacht, nach der islamistischen Anschlagsserie im Anti-Terror-Kampf
verstärkt auf diese Maßnahme zurückgreifen zu wollen.
Der Verfassungsrat befasste sich konkret mit dem Fall eines
Franko-Marokkaners, der im März 2013 wegen der Bildung einer kriminellen
Vereinigung im Zusammenhang mit einem terroristischen Vorhaben zu sieben
Jahren Haft verurteilt worden war. Er soll junge Männer für den Kampf im
Irak, in Afghanistan, in Somalia und in der Sahel-Zone rekrutiert haben.
Der in Casablanca geborene Mann hatte 2003 neben der marokkanischen auch
die französische Staatsbürgerschaft angenommen. Sie wurde ihm nach seiner
Verurteilung per Dekret entzogen. Der in Haft sitzende Mann zog dagegen bis
vor den Verfassungsrat. Sein Anwalt argumentierte, durch den
Gesetzesartikel werde die Gleichheit zwischen gebürtigen Franzosen und
Eingebürgerten verletzt.
## Wird die „Nationale Unwürdigkeit“ wieder eingeführt?
Der Verfassungsrat erklärte dagegen, die unterschiedliche Behandlung sei
durch das Ziel der Terrorismusbekämpfung gerechtfertigt und verstoße „nicht
gegen den Grundsatz der Gleichheit“. Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft
sei als Strafe bei Terrorvergehen zudem nicht unverhältnismäßig. Ähnlich
hatten die Verfassungshüter schon 1996 geurteilt.
Über den Umgang mit gewaltbereiten Islamisten wird in Frankreich seit der
islamistischen Anschlagsserie vor zwei Wochen mit 17 Todesopfern heftig
diskutiert. Premierminister Manuel Valls sagte am Mittwoch, es stelle sich
die „legitime Frage nach den Konsequenzen für diejenigen, die die Nation
angreifen, zu der sie gehören, weil sie dort geboren oder von ihr
aufgenommen wurden“.
Für französische Islamisten ohne zweiten Pass wird derzeit diskutiert, den
Straftatbestand der „Nationalen Unwürdigkeit“ wieder einzuführen. Diesen
Straftatbestand gab es bislang nur während der Französischen Revolution und
während des Zweiten Weltkriegs für Kollaborateure.
Er sieht einen Entzug bürgerlicher Rechte wie das Wahlrecht oder ein Verbot
bestimmter Berufe etwa im Staatsdienst vor. Frankreichs Ex-Staatschef
Nicolas Sarkozy hat eine Wiedereinführung der „Nationalen Unwürdigkeit“
vorgeschlagen, der sozialistische Premier Valls nahm dies später auf.
23 Jan 2015
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