# taz.de -- Verfassungsschutz stuft Partei ein: AfD ist Verdachtsfall | |
> Der Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall ein. | |
> Damit kann er nun auch Spitzel in der Partei einsetzen. | |
Bild: Bezeichnete die AfD als „gärigen Haufen“: Fraktionsvorsitzender Alex… | |
BERLIN taz | Eigentlich war der Schritt schon [1][zu Jahresbeginn geplant], | |
nun vollzieht ihn der Verfassungsschutz. Das Bundesamt stufte nach | |
taz-Informationen die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Der | |
Geheimdienst sieht „gewichtige Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche | |
Bestrebungen“ in der Partei – und kann nun auch nachrichtendienstliche | |
Mittel wie V-Leute oder Telekommunikationsüberwachung gegen die AfD | |
einsetzen. | |
Das Bundesamt für Verfassungsschutz äußerte sich zu der Einstufung nicht. | |
„Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht | |
äußert sich das Bundesamt in dieser Angelegenheit nicht öffentlich“, sagte | |
eine Sprecherin. Die Einstufung soll aber bereits Ende Februar erfolgt | |
sein. Zuvor hatten ARD und Spiegel darüber berichtet. | |
AfD-Parteivize Stephan Brandner kritisierte den Verfassungsschutz scharf. | |
„Das Bundesamt hat entgegen klarer Zusagen nun unfair und rechtswidrig | |
etwas durchgestochen“, sagte er der taz. Die Partei hatte zuvor schon dem | |
Geheimdienst vorgeworfen, sich politisch vor den Landtags- und | |
Bundestagswahlen instrumentalisieren zu lassen. Das jetztige Vorgehen | |
unterstreiche dies, so Brandner. | |
Die AfD hatte zuletzt noch versucht, eine Einstufung als Verdachtsfall | |
juristisch zu verhindern. Bereits im Januar, als [2][Medienberichte] über | |
den nahenden Schritt erschienen, klagte die Partei vor dem | |
Verwaltungsgericht Köln dagegen: Weder dürfe das Bundesamt eine Einstufung | |
vornehmen noch diese öffentlich kundtun. Die Partei sah darin eine | |
Verletzung der Parteiengleichheit. | |
## Schon 2019 als Prüffall eingestuft | |
Das Bundesamt sagte dem Gericht darauf zu, eine öffentliche Verkündung der | |
Einstufung zu unterlassen, solange das Gerichtsverfahren läuft. Auch würden | |
bis dahin keine Mandatsträger direkt überwacht. Dem Verwaltungsgericht | |
genügte dies, eine weitergehende [3][Zwischenregelung lehnte es ab]. | |
Intern aber schuf der Verfassungsschutz nun Tatsachen. Bereits vor zwei | |
Jahren hatte das Bundesamt die AfD als Prüffall eingestuft. Den | |
rechtsextremen „Flügel“ um Björn Höcke und Andreas Kalbitz sowie die | |
AfD-Jugend stufte der Geheimdienst damals bereits als Verdachtsfall ein, | |
eine Stufe höher. Im März 2020 erklärte der Verfassungsschutz den „Flügel… | |
dann sogar zum vollen Beobachtungsobjekt, als „erwiesen extremistische | |
Bestrebung“. Der löste sich daraufhin offiziell auf. Auch schloss die | |
Partei Anführer Kalbitz aus formellen Gründen aus. | |
Der Verfassungsschutz hält die Rechtsextremen aber in der Gesamtpartei | |
weiter für prägend. Sichtbar wurde dies zuletzt in Sachsen. Dort hat sich | |
bei der Aufstellung der Landesliste für die Bundestagswahl der „Flügel“ | |
vollumfänglich durchgesetzt. Gleich hinter AfD-Chef Tino Chrupalla landete | |
Jens Maier auf der Landesliste, der sagte, Andreas Kalbitz gehöre für ihn | |
immer noch zur Partei. Und: „Wer in diesen Zeiten nicht als Rechtsextremist | |
diffamiert wird, der macht irgendetwas verkehrt.“ Es folgen Siegbert | |
Droese, der Identitäre und Legida mag, und Karsten Hilse, Sympathisant der | |
Querdenker. | |
Der Brandenburger [4][Verfassungsschutzchef Jörg Müller] hatte der taz | |
bereits vor Monaten gesagt, die Auflösung des „Flügels“ sei eine | |
Scheinauflösung. Alle Protagonisten seien weiter in der Partei und sehr | |
dominant. „Das ist wie Aspirin: Erst lag die Tablette neben dem Glas, jetzt | |
löst sie sich im Glas auf. Und der Wirkstoff wirkt natürlich weiter.“ | |
3 Mar 2021 | |
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## AUTOREN | |
Konrad Litschko | |
Sabine am Orde | |
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