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# taz.de -- Schlappe für Verfassungsschutz: Bundesamt darf AfD nicht einstufen
> Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Verfassungsschutz vorerst die
> gerade vollzogene Einstufung der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall.
Bild: Das Verwaltungsgericht Köln untersagt die Einstufung der AFD als Verdach…
Berlin taz | Die AfD hat gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz einen
Erfolg vor Gericht erzielt. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte der
Behörde am Freitag vorerst, die radikal rechte Partei als so genannten
rechtsextremen Verdachtsfall einzustufen. Das allerdings sagt nichts
darüber aus, ob das Gericht die Einstufung inhaltlich als gerechtfertigt
ansieht. Hintergrund ist ein Verfahren, das vor dem Gericht läuft.
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass das Bundesamt bereits Ende Februar
die Einstufung vollzogen hatte. Zuvor hatte das Bundesamt die Landesämter
und das Parlamentarische Kontrollgremium im Bundestag über diesen Schritt
informiert. Zahlreiche Medien, [1][darunter auch die taz,] berichteten
darüber. Das Bundesamt äußerte sich dazu nicht.
Doch in dem ganzen Fall läuft bereits seit Anfang des Jahres eine
gerichtliche Auseinandersetzung. Damals hatten verschiedene Medien darüber
berichtet, dass die Einstufung unmittelbar bevorstehe. Die AfD hatte
daraufhin vor dem Verwaltungsgericht in Köln Klage eingereicht. Mit einer
so genannten Zwischenregelung wollte die Partei zudem verhindern, dass es
überhaupt zur Einstufung kommt. Das Bundesamt sagte dem Gericht daraufhin
zu, dass es bis zum Abschluss des Eilverfahrens nicht öffentlich über eine
mögliche Einstufung berichten und zusätzliche Abgeordnete nicht beobachten
werde. Das reichte dem Gericht.
Als die Einstufung nun bekannt wurde, zog die AfD erneut vor Gericht. Am
Freitag gab [2][dieses der Partei Recht] und erließ eine
Zwischenentscheidung. Damit untersagt das Gericht dem Bundesamt, die Partei
bis zur Entscheidung über den von der AfD gestellten Eilantrag „als
‚Verdachtsfall‘ einzustufen oder zu behandeln sowie eine Einstufung oder
Behandlung als ‚Verdachtsfall‘ erneut bekanntzugeben“, wie es in einer
Mitteilung heißt.
## Bundesamt gerügt
Aus Sicht des Gerichts spricht alles dafür, dass sich das Bundesamt „nicht
an seine Stillhaltezusagen gehalten bzw. nicht hinreichend dafür Sorge
getragen habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen
drängen“. Insofern werde in unvertretbarer Weise in die
verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien
eingegriffen.
AfD-Chef Tino Chrupalla sprach von einer „Klatsche“ für den
Verfassungsschutz. „Das Gericht bestätigt voll und ganz unsere
Argumentation“, so Chrupalla. „Das war ein gezielter Eingriff in den
Parteienwettbewerb mit staatlichen Mitteln unmittelbar vor einer
Landtagswahl.“ Chrupallas Co-Chef Jörg Meuthen forderte indirekt den
Rücktritt von Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang. “Wie lange wird
Seehofer Haldenwang wohl noch im Amt halten?“, so Meuthen. „Peinlicher geht
es kaum mehr.“
Die schon länger erfolgte Einstufung von vier AfD-Landesverbänden und der
Nachwuchsorganisation als Verdachtsfall sowie des offiziell aufgelösten
„Flügels“ als rechtsextreme Bestrebung betrifft die aktuelle Entscheidung
nicht.
5 Mar 2021
## LINKS
[1] /Einstufung-der-AfD-als-Verdachtsfall/!5750835
[2] https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/09_05032021/…
## AUTOREN
Sabine am Orde
## TAGS
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Rechtsextremismus
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