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# taz.de -- Verfassungsschutz stuft Partei ein: AfD ist Verdachtsfall
> Der Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall ein.
> Damit kann er nun auch Spitzel in der Partei einsetzen.
Bild: Bezeichnete die AfD als „gärigen Haufen“: Fraktionsvorsitzender Alex…
BERLIN taz | Eigentlich war der Schritt schon [1][zu Jahresbeginn geplant],
nun vollzieht ihn der Verfassungsschutz. Das Bundesamt stufte nach
taz-Informationen die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Der
Geheimdienst sieht „gewichtige Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche
Bestrebungen“ in der Partei – und kann nun auch nachrichtendienstliche
Mittel wie V-Leute oder Telekommunikationsüberwachung gegen die AfD
einsetzen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz äußerte sich zu der Einstufung nicht.
„Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht
äußert sich das Bundesamt in dieser Angelegenheit nicht öffentlich“, sagte
eine Sprecherin. Die Einstufung soll aber bereits Ende Februar erfolgt
sein. Zuvor hatten ARD und Spiegel darüber berichtet.
AfD-Parteivize Stephan Brandner kritisierte den Verfassungsschutz scharf.
„Das Bundesamt hat entgegen klarer Zusagen nun unfair und rechtswidrig
etwas durchgestochen“, sagte er der taz. Die Partei hatte zuvor schon dem
Geheimdienst vorgeworfen, sich politisch vor den Landtags- und
Bundestagswahlen instrumentalisieren zu lassen. Das jetztige Vorgehen
unterstreiche dies, so Brandner.
Die AfD hatte zuletzt noch versucht, eine Einstufung als Verdachtsfall
juristisch zu verhindern. Bereits im Januar, als [2][Medienberichte] über
den nahenden Schritt erschienen, klagte die Partei vor dem
Verwaltungsgericht Köln dagegen: Weder dürfe das Bundesamt eine Einstufung
vornehmen noch diese öffentlich kundtun. Die Partei sah darin eine
Verletzung der Parteiengleichheit.
## Schon 2019 als Prüffall eingestuft
Das Bundesamt sagte dem Gericht darauf zu, eine öffentliche Verkündung der
Einstufung zu unterlassen, solange das Gerichtsverfahren läuft. Auch würden
bis dahin keine Mandatsträger direkt überwacht. Dem Verwaltungsgericht
genügte dies, eine weitergehende [3][Zwischenregelung lehnte es ab].
Intern aber schuf der Verfassungsschutz nun Tatsachen. Bereits vor zwei
Jahren hatte das Bundesamt die AfD als Prüffall eingestuft. Den
rechtsextremen „Flügel“ um Björn Höcke und Andreas Kalbitz sowie die
AfD-Jugend stufte der Geheimdienst damals bereits als Verdachtsfall ein,
eine Stufe höher. Im März 2020 erklärte der Verfassungsschutz den „Flügel…
dann sogar zum vollen Beobachtungsobjekt, als „erwiesen extremistische
Bestrebung“. Der löste sich daraufhin offiziell auf. Auch schloss die
Partei Anführer Kalbitz aus formellen Gründen aus.
Der Verfassungsschutz hält die Rechtsextremen aber in der Gesamtpartei
weiter für prägend. Sichtbar wurde dies zuletzt in Sachsen. Dort hat sich
bei der Aufstellung der Landesliste für die Bundestagswahl der „Flügel“
vollumfänglich durchgesetzt. Gleich hinter AfD-Chef Tino Chrupalla landete
Jens Maier auf der Landesliste, der sagte, Andreas Kalbitz gehöre für ihn
immer noch zur Partei. Und: „Wer in diesen Zeiten nicht als Rechtsextremist
diffamiert wird, der macht irgendetwas verkehrt.“ Es folgen Siegbert
Droese, der Identitäre und Legida mag, und Karsten Hilse, Sympathisant der
Querdenker.
Der Brandenburger [4][Verfassungsschutzchef Jörg Müller] hatte der taz
bereits vor Monaten gesagt, die Auflösung des „Flügels“ sei eine
Scheinauflösung. Alle Protagonisten seien weiter in der Partei und sehr
dominant. „Das ist wie Aspirin: Erst lag die Tablette neben dem Glas, jetzt
löst sie sich im Glas auf. Und der Wirkstoff wirkt natürlich weiter.“
3 Mar 2021
## LINKS
[1] /Einstufung-durch-Verfassungsschutz/!5745509
[2] /Einstufung-durch-Verfassungsschutz/!5745509
[3] /Einstufung-durch-den-Verfassungsschutz/!5747906
[4] /Verfassungsschuetzer-ueber-Corona-Leugner/!5684095
## AUTOREN
Konrad Litschko
Sabine am Orde
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