| # taz.de -- Verfassungsschutz stuft Partei ein: AfD ist Verdachtsfall | |
| > Der Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall ein. | |
| > Damit kann er nun auch Spitzel in der Partei einsetzen. | |
| Bild: Bezeichnete die AfD als „gärigen Haufen“: Fraktionsvorsitzender Alex… | |
| BERLIN taz | Eigentlich war der Schritt schon [1][zu Jahresbeginn geplant], | |
| nun vollzieht ihn der Verfassungsschutz. Das Bundesamt stufte nach | |
| taz-Informationen die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Der | |
| Geheimdienst sieht „gewichtige Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche | |
| Bestrebungen“ in der Partei – und kann nun auch nachrichtendienstliche | |
| Mittel wie V-Leute oder Telekommunikationsüberwachung gegen die AfD | |
| einsetzen. | |
| Das Bundesamt für Verfassungsschutz äußerte sich zu der Einstufung nicht. | |
| „Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht | |
| äußert sich das Bundesamt in dieser Angelegenheit nicht öffentlich“, sagte | |
| eine Sprecherin. Die Einstufung soll aber bereits Ende Februar erfolgt | |
| sein. Zuvor hatten ARD und Spiegel darüber berichtet. | |
| AfD-Parteivize Stephan Brandner kritisierte den Verfassungsschutz scharf. | |
| „Das Bundesamt hat entgegen klarer Zusagen nun unfair und rechtswidrig | |
| etwas durchgestochen“, sagte er der taz. Die Partei hatte zuvor schon dem | |
| Geheimdienst vorgeworfen, sich politisch vor den Landtags- und | |
| Bundestagswahlen instrumentalisieren zu lassen. Das jetztige Vorgehen | |
| unterstreiche dies, so Brandner. | |
| Die AfD hatte zuletzt noch versucht, eine Einstufung als Verdachtsfall | |
| juristisch zu verhindern. Bereits im Januar, als [2][Medienberichte] über | |
| den nahenden Schritt erschienen, klagte die Partei vor dem | |
| Verwaltungsgericht Köln dagegen: Weder dürfe das Bundesamt eine Einstufung | |
| vornehmen noch diese öffentlich kundtun. Die Partei sah darin eine | |
| Verletzung der Parteiengleichheit. | |
| ## Schon 2019 als Prüffall eingestuft | |
| Das Bundesamt sagte dem Gericht darauf zu, eine öffentliche Verkündung der | |
| Einstufung zu unterlassen, solange das Gerichtsverfahren läuft. Auch würden | |
| bis dahin keine Mandatsträger direkt überwacht. Dem Verwaltungsgericht | |
| genügte dies, eine weitergehende [3][Zwischenregelung lehnte es ab]. | |
| Intern aber schuf der Verfassungsschutz nun Tatsachen. Bereits vor zwei | |
| Jahren hatte das Bundesamt die AfD als Prüffall eingestuft. Den | |
| rechtsextremen „Flügel“ um Björn Höcke und Andreas Kalbitz sowie die | |
| AfD-Jugend stufte der Geheimdienst damals bereits als Verdachtsfall ein, | |
| eine Stufe höher. Im März 2020 erklärte der Verfassungsschutz den „Flügel… | |
| dann sogar zum vollen Beobachtungsobjekt, als „erwiesen extremistische | |
| Bestrebung“. Der löste sich daraufhin offiziell auf. Auch schloss die | |
| Partei Anführer Kalbitz aus formellen Gründen aus. | |
| Der Verfassungsschutz hält die Rechtsextremen aber in der Gesamtpartei | |
| weiter für prägend. Sichtbar wurde dies zuletzt in Sachsen. Dort hat sich | |
| bei der Aufstellung der Landesliste für die Bundestagswahl der „Flügel“ | |
| vollumfänglich durchgesetzt. Gleich hinter AfD-Chef Tino Chrupalla landete | |
| Jens Maier auf der Landesliste, der sagte, Andreas Kalbitz gehöre für ihn | |
| immer noch zur Partei. Und: „Wer in diesen Zeiten nicht als Rechtsextremist | |
| diffamiert wird, der macht irgendetwas verkehrt.“ Es folgen Siegbert | |
| Droese, der Identitäre und Legida mag, und Karsten Hilse, Sympathisant der | |
| Querdenker. | |
| Der Brandenburger [4][Verfassungsschutzchef Jörg Müller] hatte der taz | |
| bereits vor Monaten gesagt, die Auflösung des „Flügels“ sei eine | |
| Scheinauflösung. Alle Protagonisten seien weiter in der Partei und sehr | |
| dominant. „Das ist wie Aspirin: Erst lag die Tablette neben dem Glas, jetzt | |
| löst sie sich im Glas auf. Und der Wirkstoff wirkt natürlich weiter.“ | |
| 3 Mar 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Konrad Litschko | |
| Sabine am Orde | |
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