# taz.de -- Prozess in Hamburg nach G20-Protesten: Angriff auf die Versammlungs… | |
> Der G20-Prozess gegen Fabio V. zeigt, wie ein Grundrecht angegriffen | |
> wird. Das haben auch ein Doktorand und ein Student erfahren. | |
Bild: Sippenhaft für Demonstranten, nur weil einige randalieren? | |
HAMBURG taz | Auf die Frage, wann Demonstranten zu Straftätern werden, | |
haben Polizei und Justiz in Hamburg eine einmütige Antwort: Auch wer | |
gewaltfrei an [1][einem Protestmarsch teilnimmt], kann sein Grundrecht auf | |
Versammlungsfreiheit schnell verwirken. Es genügt demnach schon, an einem | |
Protestmarsch teilzunehmen, aus dem heraus einige wenige Personen | |
Gegenstände werfen. Dann hat man die Gewalttäter [2][durch seine bloße | |
Anwesenheit] „unterstützt“ und macht sich des schweren Landfriedensbruchs | |
schuldig. Strafmaß: bis zu zehn Jahre Haft. Eine solche „Anwesenheit“ liegt | |
auch gegen den Italiener Fabio V. vor. | |
Beweise für darüber hinaus gehende Straftaten des 19-Jährigen konnte die | |
Hamburger Staatsanwaltschaft in dem Prozess, der fast schon ein halbes Jahr | |
dauert, nicht liefern. Gewiss ist nur, dass der Angeklagte sich am frühen | |
Morgen des 7. Juli 2017 einer Gruppe Demonstranten anschloss, die gegen die | |
Politik der G20-Staaten protestieren wollten. Die Staatsanwaltschaft | |
unterstellt der Gruppe einen „gemeinsamen Willen zur Gewalt“. Den könne man | |
daran erkennen, dass die Teilnehmer überwiegend dunkel gekleidet und viele | |
von ihnen „vermummt“ gewesen seien. Fabio trug beige Hose und ein | |
schwarz-weißes Palästinensertuch. | |
Auf dem Weg in die Innenstadt, in der Straße „Rondenbarg“, wurde die etwa | |
200 Personen starke Gruppe von der Polizei gewaltsam aufgelöst. Einige im | |
vorderen Bereich marschierende Demonstranten schleuderten Steine und | |
Rauchtöpfe in Richtung der herannahenden Beamten, ohne diese zu treffen. | |
Die Staatsanwaltschaft zählte 14 Steine und 4 „pyrotechnische Gegenstände�… | |
Wer geworfen hat, ist unklar. Dass der Angeklagte Fabio V. Gewalt ausübte, | |
ist äußerst unwahrscheinlich, weil er im hinteren Teil des Protestmarsches | |
unterwegs war. Das Urteil sollte eigentlich heute (Dienstag) gesprochen | |
werden. Aber dazu kommt es nicht, weil sich die vorsitzende Amtsrichterin | |
[3][krank gemeldet hat]. Sie ist hochschwanger. Ob der Prozess vor einem | |
anderen Richter neu aufgerollt wird, ist unklar. | |
Aber auch ohne Urteil im Fall Fabio ist der „Rondenbarg-Komplex“ keineswegs | |
erledigt. Mehr als 70 weitere Beschuldigte, die auch an der Demonstration | |
teilgenommen haben und deren Lage mit der von Fabio V. vergleichbar ist, | |
warten auf ihre Anklage. Das Führungspersonal der Hamburger Polizei hält | |
sie alle des Landfriedensbruchs für schuldig. „Es handelte sich um einen in | |
seiner Gesamtheit gewalttätig handelnden Mob.“ So charakterisierte der | |
Leiter der SoKo „Schwarzer Block“, Jan Hieber, die Demonstration auf einer | |
Pressekonferenz im Dezember. „Es reicht eben, wenn man sich in so einer | |
Gruppe bewegt,“ erläuterte sein Vorgesetzter, der Hamburger | |
Polizeipräsident Ralf Martin Meyer gegenüber dem NDR. Polizeipräsident und | |
Hanseatisches Oberlandesgericht verweisen auf eine höchstrichterliche | |
Entscheidung zum Landfriedensbruch. | |
## „Psychische Beihilfe“ gibt's eigentlich nur im Fussball | |
Im Mai 2017 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) Teilnehmer einer | |
Hooligan-Formation am Rande eines Fußballspiels für schuldig befunden, die | |
nicht selbst geprügelt, sondern durch „ostentatives Mitmarschieren“ den | |
Schlägern „psychische Beihilfe“ geleistet hätten. Der BGH macht in seiner | |
Entscheidung aber deutlich, dass dieser Fall sich von politischen | |
Demonstrationen unterscheide, bei denen von einigen Teilnehmern, nicht aber | |
von allen, Gewalttätigkeiten begangen werden. | |
Dass der Protestzug am Rondenbarg genau eine solche verfassungsrechtlich | |
geschützte Demonstration war, meinen Experten nach Ansicht des vorhandenen | |
Videomaterials. „Aus meiner Sicht spricht eigentlich alles dafür, dass es | |
sich hier um eine Versammlung handelt,“ sagt der Kriminologe Tobias | |
Singelnstein. Auf die Nachfrage von Panorama 3 und der taz, warum er den | |
„Hooligan-Fall“ trotzdem auf die Anti-G20-Demonstration in Hamburg | |
übertrage, antwortete Polizeipräsident Meyer nur: „Man sollte nicht | |
versuchen, sich auf dem Gebiet der Juristerei zu tummeln.“ | |
Polizei und Gerichtsbarkeit in Hamburg vertreten die Ansicht, dass jener | |
Protestzug vor dem G20-Gipfel keine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes | |
war. Den Teilnehmern der Demonstration sprechen sie politische Anliegen ab. | |
Keine Demonstranten eben, sondern Kriminelle. Kriminell ist demnach auch | |
Simon Ernst, einer der mehr als 70 Beschuldigten, die auf derselben | |
Demonstration wie Fabio V. waren. Auf mehreren Polizeivideos ist der groß | |
gewachsene Mann zu erkennen, wie er, mit einer roten Jacke bekleidet, im | |
Strahl eines Wasserwerfers steht und eine Frau beschützt. | |
Dem 32-jährigen Bonner politische Anliegen abzusprechen, scheint vermessen. | |
Seit mehr als 10 Jahren ist er in der Gewerkschaft Verdi engagiert. | |
Mehrfach meldete Ernst Demonstrationen gegen Rechtsradikale an. Am frühen | |
Morgen des 5. Dezember klopft es bei ihm an der Wohnungstür. „Polizei! | |
Machen Sie auf!“. Einen Augenblick später tummeln sich zehn Beamte in | |
seiner 2-Zimmer-Wohnung. Ein Polizist bugsiert den splitternackten | |
Promotionsstudenten auf das Wohnzimmersofa und hält ihm einen | |
Durchsuchungsbeschluss aus Hamburg unter die Nase, Vorwurf | |
„Landfriedensbruch“. | |
## Doktortitel nur gegen private Daten? | |
Ernst ist da einer von 22 Teilnehmern der Demonstration am „Rondenbarg“, | |
deren Wohnungen in [4][einer bundesweiten Razzia] zeitgleich durchsucht | |
werden. Die Beamten beschlagnahmen Computer, Festplatten und USB-Sticks. | |
Auf den Datenträgern befindet sich die fast fertige Doktorarbeit von Simon | |
Ernst. „Das ist meine Arbeitsgrundlage, meine Lebensgrundlage“, sagt der | |
Promovent fast drei Monate später, entgeistert. Am 31.12.2017 war | |
Abgabetermin. Den konnte er nicht einhalten, weil die Datenträger in der | |
Asservatenkammer der Soko „Schwarzer Block“ liegen. Sie handelt von der | |
Erdölindustrie in Venezuela. | |
Ob die Kenntnis des Inhalts helfen wird, den dringenden Tatverdacht gegen | |
Simon Ernst zu erhärten? Sein Doktorvater ist sauer. „Sind Sie sich über | |
die Konsequenzen im Klaren?“ schreibt Michael Zeuske, Professor am | |
Historischen Seminar der Universität zu Köln an die Hamburger | |
Staatsanwaltschaft. Wegen der Beschlagnahmung könne „Herr Ernst sein | |
Dissertationsvorhaben nicht wie geplant umsetzen. Die fortdauernde | |
Konfiszierung entzieht Herrn Ernst damit auch die Möglichkeit seines | |
angestrebten Berufsabschlusses.“ | |
Seit dem Tag der Beschlagnahmung verlangt der Promotionsstipendiat die | |
Herausgabe wenigstens einer Kopie, bislang ohne Erfolg. Die Ermittler | |
fordern von Ernst, als Bedingung für die Rückgabe, Zugangscodes zur | |
Festplatte seines Rechners mitzuteilen. Für Ernst ein Erpressungsversuch. | |
„Die wollen an meine Emails, an mein Privatleben. Das lasse ich nicht zu,“ | |
sagt er. Die Hamburger Staatsanwaltschaft erklärt auf Anfrage, dass dem | |
Beschuldigten nun eine Kopie seiner Doktorarbeit „übersandt“ worden sei. | |
Der Verfassungsrechtler Bernd Hartmann von der Universität Osnabrück zeigt | |
sich irritiert darüber, wie weit der Verfolgungseifer der Hamburger Polizei | |
und Staatsanwaltschaft geht. „Wenn eine Doktorarbeit beschlagnahmt wird, | |
weil der Verfasser an einer Demonstration teilgenommen hat, dann ist das | |
nicht nur ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit, sondern auch in die | |
Freiheit der Wissenschaft, Artikel 5, Absatz 3 Grundgesetz,“ sagt der | |
Juraprofessor. | |
## Anti-Intellektuelle Tendenz bei Hamburgs Polizei | |
Kenner der Materie bescheinigen der Hamburger Polizei seit den Tagen des | |
rechtsradikalen Innensenators Ronald Schill „eine gewisse | |
anti-intellektuelle Tendenz“. Das mag dazu beitragen, dass es nicht sofort | |
auffällt, wenn die Schranken des Grundgesetzes eingerissen werden. So wie | |
bei der Öffentlichkeitsfahndung. Am 18. Dezember 2017 hat Ulrich (Name | |
geändert) sein Foto im Fernsehen und im Internet gesehen: unter einem | |
öffentlichen Fahndungsaufruf der Hamburger Polizei. Der Student ist einer | |
von 26 Demonstranten, die am „Rondenbarg“ fotografiert, aber nicht | |
identifiziert wurden. Die Ermittler hoffen, dass die Gesuchten nun von | |
Bekannten oder Nachbarn verraten werden. Sie verweisen darauf, dass es für | |
die Öffentlichkeitsfahndung eine Genehmigung vom Amtsgericht gab. | |
„Erschrocken“ sei er daüber, sagt Ulrich. „Natürlich wird das Leute | |
einschüchtern.“ Bislang konnten die Beamten den Gesuchten nicht ausfindig | |
machen. Panorama 3 und die taz haben ihn getroffen. „Das war eine legitime | |
Demonstration mit Megafondurchsagen, Redebeiträgen und Transparenten,“ sagt | |
er. „In was für einer Gesellschaft leben wir eigentlich, wenn Angst gemacht | |
wird, im Alltag Denunziationen ausgesetzt zu sein. Da steht nicht nur meine | |
persönliche Freiheit in Frage, sondern auch die Freiheit der Gesellschaft | |
und einzelner politischer Gruppen.“ | |
Verfassungsrechtler Hartmann kritisiert die Öffentlichkeitsfahndung nach | |
Demonstrationsteilnehmern. Sie greife in die Versammlungsfreiheit ein: | |
„Solche Abschreckungseffekte soll es nach dem Grundgesetz nicht geben, weil | |
die Versammlungsfreiheit ein besonders bedeutendes Grundrecht für den | |
Einzelnen ist wie für die Demokratie.“ Der 1. Februar ist ein besonderer | |
Verhandlungstag im Prozess gegen den Angeklagten Fabio V. vor dem | |
Jugendschöffengericht in Hamburg-Altona. Promotionsstipendiat Simon Ernst | |
und die Krankenschwester Julia Kaufmann, ebenfalls aktives Verdi-Mitglied | |
in Bonn, sagen als Zeugen aus. | |
Sie schildern den frühen Morgen des 7. Juli 2017, wie er sich aus ihrer | |
Sicht zugetragen hat. Beide bezeugen ihre politische Motivation, gegen die | |
Mächtigsten der Welt zu demonstrieren. Beide bekräftigen, dass Gewalt gegen | |
Personen oder Sachen nicht zu ihrem Demo-Repertoire gehörten und dass sie | |
solches auch an jenem Morgen nicht beabsichtigt hätten. Beide Zeugen | |
schildern, dass sie die Momente am „Rondenbarg“ als gewaltsame Auflösung | |
einer Demonstration erlebt hätten. „Ich habe nicht mitbekommen, dass einige | |
Protestteilnehmer etwas in Richtung der Polizisten geworfen haben,“ sagt | |
Simon Ernst. „Das habe ich zum ersten Mal auf den Videos gesehen.“ | |
## Gewalt gab es – durch die Polizei | |
Der Promovent gibt zu Protokoll, dass ein Beamter nach der Auflösung des | |
Protests eine Frau in seiner unmittelbaren Nähe mit der Hand ins Gesicht | |
geschlagen habe. Die Szene ist in einem der Videos festgehalten. Auch Julia | |
Kaufmann wird mit ihren Freundinnen der Verdi-Jugend Bonn von den Beamten | |
zu Boden gebracht. Laut Hamburger Staatsanwaltschaft seien im Zusammenhang | |
mit dem Einsatz gegen sieben Polizeibeamte interne Ermittlungen eingeleitet | |
worden. Drei Verfahren seien an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden. | |
Davon sei eines mangels Tatverdachts eingestellt worden. | |
Wie die Polizei ermittelt, auch gegen eigene Beamte, darauf lässt der | |
„Nachbereitungsstab“ der Hamburger Polizei schließen. Nach Recherchen von | |
Panorama 3 und der taz wird dieser vom Chef des Vorbereitungsstabes und | |
Einsatzleiters beim G20, Hartmut Dudde, geleitet. Als ein Aufgabenfeld des | |
Nachbereitungsstabes werden laut einem Senatsdokument „absehbare | |
Strafanzeigen“ gegen die Polizei genannt. Den Recherchen zufolge | |
entscheidet Dudde als Chef des Nachbereitungsstabes, welches Beweismaterial | |
rund um die G20-Ereignisse an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird | |
und welches nicht. | |
Auf Anfrage bestätigte ein Polizeisprecher gegenüber Panorama und der taz, | |
dass der Nachbereitungsstab von Dudde geleitet werde und die Soko | |
„Schwarzer Block“ dem Nachbereitungsstab unterstellt sei. Der Sprecher | |
bestritt allerdings, dass der Nachbereitungsstab in die Weitergabe oder | |
Zurückhaltung von Beweismitteln eingreife. „Auf das operative Geschäft der | |
Soko, zu dem auch der Umgang mit Beweismitteln gehört, hat diese | |
organisatorische Anbindung hingegen keine Auswirkungen,“ heißt es in der | |
Stellungnahme. Der Sprecher fügte hinzu, dass die Soko „Schwarzer Block“ ab | |
dem 1. März direkt dem Polizeipräsidenten unterstellt werde. Hartmut Dudde | |
werde dann die Führung der neuen Organisationseinheit „Schutzpolizei“ | |
übernehmen. | |
Der Prozess gegen Fabio V. sollte aus Sicht der Strafverfolger eine Art | |
Musterverfahren für den „Rondenbarg-Komplex“ sein. Eine Verurteilung hätte | |
den Tatbestand des Landfriedensbruchs spürbar erweitert und damit die | |
Demonstrationsfreiheit eingeschränkt. Wird das vorläufige Aus dieses | |
Prozesses bei den Hamburger Entscheidungsträgern zu einem Umdenken führen? | |
Oder wird man die anderen Mitglieder des „gewalttätigen Mobs“ auch | |
anklagen? Ein Blick zurück ins Jahr 1970 könnte helfen. Damals wurden | |
hunderte Verfahren wegen „Landfriedensbruch“ eingestellt. Der Bundestag | |
hatte ein „Straffreiheitsgesetz“ beschlossen. Der Grund: die Praxis der | |
Gerichte in Sachen Versammlungsfreiheit hatte sich zu weit von Artikel 8 | |
des Grundgesetzes entfernt. | |
27 Feb 2018 | |
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