| # taz.de -- Öffentlichkeitsfahndung nach G20: Hamburg will im Ausland suchen | |
| > Die Suche nach vorgeblichen Plünderern während des G20-Gipfels zeigt nur | |
| > geringen Erfolg. Die Behörden wollen deshalb auch in Italien und Spanien | |
| > fahnden. | |
| Bild: Szene am 7. Juli 2017 nahe der Landungsbrücken in Hamburg | |
| Hamburg dpa/taz | Die [1][stark kritisierte Öffentlichkeitsfahndung] nach | |
| vorgeblichen Randalierern und Plünderern beim G20-Gipfel im Juli 2017 in | |
| Hamburg soll deutlich ausgeweitet werden. „Wir arbeiten derzeit daran, mit | |
| entsprechendem Bildmaterial auch im europäischen Ausland öffentlich zu | |
| fahnden“, sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) dem Hamburger | |
| Abendblatt. Mit der Aktion betrete man „Neuland“. | |
| Die Fahndungsbilder sollen etwa in Spanien und Italien verbreitet werden, | |
| so Grote. Aus diesen Ländern seien besonders viele „militante | |
| Linksextremisten“ zum G20-Gipfel nach Hamburg gereist. | |
| Die am 18. Dezember gestartete Öffentlichkeitsfahndung in Deutschland | |
| verlaufe erfolgreich, sagte Grote. „Es ist bereits gelungen, viele Täter zu | |
| identifizieren.“ Nach Polizeiangaben wurden bislang 23 Tatverdächtige | |
| ausfindig gemacht, nach denen mit Fotos gefahndet wurde. Mehr als 100 | |
| Fahndungsbilder waren ursprünglich veröffentlicht worden. | |
| Der Innensenator verteidigte die Veröffentlichung der Bilder. „Erstmals | |
| können sich Täter noch Monate nach Krawallen nicht sicher fühlen“, sagte | |
| Grote. Bei den Auseinandersetzungen während des Gipfels war es vor allem im | |
| Hamburger Schanzenviertel zu Zusammenstößen gekommen. Insgesamt gibt es | |
| nach Polizeiangaben etwa 3000 Ermittlungsverfahren. | |
| Kritik gibt es weiterhin auch an den Polizeieinsätzen und der Verfolgung | |
| von DemonstrationsteilnehmerInnen. So ist derzeit eine [2][Klage mehrerer | |
| Protestierender anhängig], die die Verfassungswidrigkeit verschiedener | |
| Einsätze belegen wollen. | |
| Besonderes öffentlich Interesse erregte auch der Fall des italienischen | |
| Staatsbürgers Fabio V., der ein halbes Jahr in Untersuchungshaft saß, | |
| obwohl ihm keine konkrete Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte. Der | |
| Haftbefehl gegen ihn [3][ist inzwischen aufgehoben]. | |
| 2 Feb 2018 | |
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