# taz.de -- Öffentlichkeitsfahndung nach G20: Hamburg will im Ausland suchen | |
> Die Suche nach vorgeblichen Plünderern während des G20-Gipfels zeigt nur | |
> geringen Erfolg. Die Behörden wollen deshalb auch in Italien und Spanien | |
> fahnden. | |
Bild: Szene am 7. Juli 2017 nahe der Landungsbrücken in Hamburg | |
HAMBURG dpa/taz | Die [1][stark kritisierte Öffentlichkeitsfahndung] nach | |
vorgeblichen Randalierern und Plünderern beim G20-Gipfel im Juli 2017 in | |
Hamburg soll deutlich ausgeweitet werden. „Wir arbeiten derzeit daran, mit | |
entsprechendem Bildmaterial auch im europäischen Ausland öffentlich zu | |
fahnden“, sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) dem Hamburger | |
Abendblatt. Mit der Aktion betrete man „Neuland“. | |
Die Fahndungsbilder sollen etwa in Spanien und Italien verbreitet werden, | |
so Grote. Aus diesen Ländern seien besonders viele „militante | |
Linksextremisten“ zum G20-Gipfel nach Hamburg gereist. | |
Die am 18. Dezember gestartete Öffentlichkeitsfahndung in Deutschland | |
verlaufe erfolgreich, sagte Grote. „Es ist bereits gelungen, viele Täter zu | |
identifizieren.“ Nach Polizeiangaben wurden bislang 23 Tatverdächtige | |
ausfindig gemacht, nach denen mit Fotos gefahndet wurde. Mehr als 100 | |
Fahndungsbilder waren ursprünglich veröffentlicht worden. | |
Der Innensenator verteidigte die Veröffentlichung der Bilder. „Erstmals | |
können sich Täter noch Monate nach Krawallen nicht sicher fühlen“, sagte | |
Grote. Bei den Auseinandersetzungen während des Gipfels war es vor allem im | |
Hamburger Schanzenviertel zu Zusammenstößen gekommen. Insgesamt gibt es | |
nach Polizeiangaben etwa 3000 Ermittlungsverfahren. | |
Kritik gibt es weiterhin auch an den Polizeieinsätzen und der Verfolgung | |
von DemonstrationsteilnehmerInnen. So ist derzeit eine [2][Klage mehrerer | |
Protestierender anhängig], die die Verfassungswidrigkeit verschiedener | |
Einsätze belegen wollen. | |
Besonderes öffentlich Interesse erregte auch der Fall des italienischen | |
Staatsbürgers Fabio V., der ein halbes Jahr in Untersuchungshaft saß, | |
obwohl ihm keine konkrete Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte. Der | |
Haftbefehl gegen ihn [3][ist inzwischen aufgehoben]. | |
2 Feb 2018 | |
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