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# taz.de -- Prozess in Hamburg nach G20-Protesten: Angriff auf die Versammlungs…
> Der G20-Prozess gegen Fabio V. zeigt, wie ein Grundrecht angegriffen
> wird. Das haben auch ein Doktorand und ein Student erfahren.
Bild: Sippenhaft für Demonstranten, nur weil einige randalieren?
Hamburg taz | Auf die Frage, wann Demonstranten zu Straftätern werden,
haben Polizei und Justiz in Hamburg eine einmütige Antwort: Auch wer
gewaltfrei an [1][einem Protestmarsch teilnimmt], kann sein Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit schnell verwirken. Es genügt demnach schon, an einem
Protestmarsch teilzunehmen, aus dem heraus einige wenige Personen
Gegenstände werfen. Dann hat man die Gewalttäter [2][durch seine bloße
Anwesenheit] „unterstützt“ und macht sich des schweren Landfriedensbruchs
schuldig. Strafmaß: bis zu zehn Jahre Haft. Eine solche „Anwesenheit“ liegt
auch gegen den Italiener Fabio V. vor.
Beweise für darüber hinaus gehende Straftaten des 19-Jährigen konnte die
Hamburger Staatsanwaltschaft in dem Prozess, der fast schon ein halbes Jahr
dauert, nicht liefern. Gewiss ist nur, dass der Angeklagte sich am frühen
Morgen des 7. Juli 2017 einer Gruppe Demonstranten anschloss, die gegen die
Politik der G20-Staaten protestieren wollten. Die Staatsanwaltschaft
unterstellt der Gruppe einen „gemeinsamen Willen zur Gewalt“. Den könne man
daran erkennen, dass die Teilnehmer überwiegend dunkel gekleidet und viele
von ihnen „vermummt“ gewesen seien. Fabio trug beige Hose und ein
schwarz-weißes Palästinensertuch.
Auf dem Weg in die Innenstadt, in der Straße „Rondenbarg“, wurde die etwa
200 Personen starke Gruppe von der Polizei gewaltsam aufgelöst. Einige im
vorderen Bereich marschierende Demonstranten schleuderten Steine und
Rauchtöpfe in Richtung der herannahenden Beamten, ohne diese zu treffen.
Die Staatsanwaltschaft zählte 14 Steine und 4 „pyrotechnische Gegenstände�…
Wer geworfen hat, ist unklar. Dass der Angeklagte Fabio V. Gewalt ausübte,
ist äußerst unwahrscheinlich, weil er im hinteren Teil des Protestmarsches
unterwegs war. Das Urteil sollte eigentlich heute (Dienstag) gesprochen
werden. Aber dazu kommt es nicht, weil sich die vorsitzende Amtsrichterin
[3][krank gemeldet hat]. Sie ist hochschwanger. Ob der Prozess vor einem
anderen Richter neu aufgerollt wird, ist unklar.
Aber auch ohne Urteil im Fall Fabio ist der „Rondenbarg-Komplex“ keineswegs
erledigt. Mehr als 70 weitere Beschuldigte, die auch an der Demonstration
teilgenommen haben und deren Lage mit der von Fabio V. vergleichbar ist,
warten auf ihre Anklage. Das Führungspersonal der Hamburger Polizei hält
sie alle des Landfriedensbruchs für schuldig. „Es handelte sich um einen in
seiner Gesamtheit gewalttätig handelnden Mob.“ So charakterisierte der
Leiter der SoKo „Schwarzer Block“, Jan Hieber, die Demonstration auf einer
Pressekonferenz im Dezember. „Es reicht eben, wenn man sich in so einer
Gruppe bewegt,“ erläuterte sein Vorgesetzter, der Hamburger
Polizeipräsident Ralf Martin Meyer gegenüber dem NDR. Polizeipräsident und
Hanseatisches Oberlandesgericht verweisen auf eine höchstrichterliche
Entscheidung zum Landfriedensbruch.
## „Psychische Beihilfe“ gibt's eigentlich nur im Fussball
Im Mai 2017 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) Teilnehmer einer
Hooligan-Formation am Rande eines Fußballspiels für schuldig befunden, die
nicht selbst geprügelt, sondern durch „ostentatives Mitmarschieren“ den
Schlägern „psychische Beihilfe“ geleistet hätten. Der BGH macht in seiner
Entscheidung aber deutlich, dass dieser Fall sich von politischen
Demonstrationen unterscheide, bei denen von einigen Teilnehmern, nicht aber
von allen, Gewalttätigkeiten begangen werden.
Dass der Protestzug am Rondenbarg genau eine solche verfassungsrechtlich
geschützte Demonstration war, meinen Experten nach Ansicht des vorhandenen
Videomaterials. „Aus meiner Sicht spricht eigentlich alles dafür, dass es
sich hier um eine Versammlung handelt,“ sagt der Kriminologe Tobias
Singelnstein. Auf die Nachfrage von Panorama 3 und der taz, warum er den
„Hooligan-Fall“ trotzdem auf die Anti-G20-Demonstration in Hamburg
übertrage, antwortete Polizeipräsident Meyer nur: „Man sollte nicht
versuchen, sich auf dem Gebiet der Juristerei zu tummeln.“
Polizei und Gerichtsbarkeit in Hamburg vertreten die Ansicht, dass jener
Protestzug vor dem G20-Gipfel keine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes
war. Den Teilnehmern der Demonstration sprechen sie politische Anliegen ab.
Keine Demonstranten eben, sondern Kriminelle. Kriminell ist demnach auch
Simon Ernst, einer der mehr als 70 Beschuldigten, die auf derselben
Demonstration wie Fabio V. waren. Auf mehreren Polizeivideos ist der groß
gewachsene Mann zu erkennen, wie er, mit einer roten Jacke bekleidet, im
Strahl eines Wasserwerfers steht und eine Frau beschützt.
Dem 32-jährigen Bonner politische Anliegen abzusprechen, scheint vermessen.
Seit mehr als 10 Jahren ist er in der Gewerkschaft Verdi engagiert.
Mehrfach meldete Ernst Demonstrationen gegen Rechtsradikale an. Am frühen
Morgen des 5. Dezember klopft es bei ihm an der Wohnungstür. „Polizei!
Machen Sie auf!“. Einen Augenblick später tummeln sich zehn Beamte in
seiner 2-Zimmer-Wohnung. Ein Polizist bugsiert den splitternackten
Promotionsstudenten auf das Wohnzimmersofa und hält ihm einen
Durchsuchungsbeschluss aus Hamburg unter die Nase, Vorwurf
„Landfriedensbruch“.
## Doktortitel nur gegen private Daten?
Ernst ist da einer von 22 Teilnehmern der Demonstration am „Rondenbarg“,
deren Wohnungen in [4][einer bundesweiten Razzia] zeitgleich durchsucht
werden. Die Beamten beschlagnahmen Computer, Festplatten und USB-Sticks.
Auf den Datenträgern befindet sich die fast fertige Doktorarbeit von Simon
Ernst. „Das ist meine Arbeitsgrundlage, meine Lebensgrundlage“, sagt der
Promovent fast drei Monate später, entgeistert. Am 31.12.2017 war
Abgabetermin. Den konnte er nicht einhalten, weil die Datenträger in der
Asservatenkammer der Soko „Schwarzer Block“ liegen. Sie handelt von der
Erdölindustrie in Venezuela.
Ob die Kenntnis des Inhalts helfen wird, den dringenden Tatverdacht gegen
Simon Ernst zu erhärten? Sein Doktorvater ist sauer. „Sind Sie sich über
die Konsequenzen im Klaren?“ schreibt Michael Zeuske, Professor am
Historischen Seminar der Universität zu Köln an die Hamburger
Staatsanwaltschaft. Wegen der Beschlagnahmung könne „Herr Ernst sein
Dissertationsvorhaben nicht wie geplant umsetzen. Die fortdauernde
Konfiszierung entzieht Herrn Ernst damit auch die Möglichkeit seines
angestrebten Berufsabschlusses.“
Seit dem Tag der Beschlagnahmung verlangt der Promotionsstipendiat die
Herausgabe wenigstens einer Kopie, bislang ohne Erfolg. Die Ermittler
fordern von Ernst, als Bedingung für die Rückgabe, Zugangscodes zur
Festplatte seines Rechners mitzuteilen. Für Ernst ein Erpressungsversuch.
„Die wollen an meine Emails, an mein Privatleben. Das lasse ich nicht zu,“
sagt er. Die Hamburger Staatsanwaltschaft erklärt auf Anfrage, dass dem
Beschuldigten nun eine Kopie seiner Doktorarbeit „übersandt“ worden sei.
Der Verfassungsrechtler Bernd Hartmann von der Universität Osnabrück zeigt
sich irritiert darüber, wie weit der Verfolgungseifer der Hamburger Polizei
und Staatsanwaltschaft geht. „Wenn eine Doktorarbeit beschlagnahmt wird,
weil der Verfasser an einer Demonstration teilgenommen hat, dann ist das
nicht nur ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit, sondern auch in die
Freiheit der Wissenschaft, Artikel 5, Absatz 3 Grundgesetz,“ sagt der
Juraprofessor.
## Anti-Intellektuelle Tendenz bei Hamburgs Polizei
Kenner der Materie bescheinigen der Hamburger Polizei seit den Tagen des
rechtsradikalen Innensenators Ronald Schill „eine gewisse
anti-intellektuelle Tendenz“. Das mag dazu beitragen, dass es nicht sofort
auffällt, wenn die Schranken des Grundgesetzes eingerissen werden. So wie
bei der Öffentlichkeitsfahndung. Am 18. Dezember 2017 hat Ulrich (Name
geändert) sein Foto im Fernsehen und im Internet gesehen: unter einem
öffentlichen Fahndungsaufruf der Hamburger Polizei. Der Student ist einer
von 26 Demonstranten, die am „Rondenbarg“ fotografiert, aber nicht
identifiziert wurden. Die Ermittler hoffen, dass die Gesuchten nun von
Bekannten oder Nachbarn verraten werden. Sie verweisen darauf, dass es für
die Öffentlichkeitsfahndung eine Genehmigung vom Amtsgericht gab.
„Erschrocken“ sei er daüber, sagt Ulrich. „Natürlich wird das Leute
einschüchtern.“ Bislang konnten die Beamten den Gesuchten nicht ausfindig
machen. Panorama 3 und die taz haben ihn getroffen. „Das war eine legitime
Demonstration mit Megafondurchsagen, Redebeiträgen und Transparenten,“ sagt
er. „In was für einer Gesellschaft leben wir eigentlich, wenn Angst gemacht
wird, im Alltag Denunziationen ausgesetzt zu sein. Da steht nicht nur meine
persönliche Freiheit in Frage, sondern auch die Freiheit der Gesellschaft
und einzelner politischer Gruppen.“
Verfassungsrechtler Hartmann kritisiert die Öffentlichkeitsfahndung nach
Demonstrationsteilnehmern. Sie greife in die Versammlungsfreiheit ein:
„Solche Abschreckungseffekte soll es nach dem Grundgesetz nicht geben, weil
die Versammlungsfreiheit ein besonders bedeutendes Grundrecht für den
Einzelnen ist wie für die Demokratie.“ Der 1. Februar ist ein besonderer
Verhandlungstag im Prozess gegen den Angeklagten Fabio V. vor dem
Jugendschöffengericht in Hamburg-Altona. Promotionsstipendiat Simon Ernst
und die Krankenschwester Julia Kaufmann, ebenfalls aktives Verdi-Mitglied
in Bonn, sagen als Zeugen aus.
Sie schildern den frühen Morgen des 7. Juli 2017, wie er sich aus ihrer
Sicht zugetragen hat. Beide bezeugen ihre politische Motivation, gegen die
Mächtigsten der Welt zu demonstrieren. Beide bekräftigen, dass Gewalt gegen
Personen oder Sachen nicht zu ihrem Demo-Repertoire gehörten und dass sie
solches auch an jenem Morgen nicht beabsichtigt hätten. Beide Zeugen
schildern, dass sie die Momente am „Rondenbarg“ als gewaltsame Auflösung
einer Demonstration erlebt hätten. „Ich habe nicht mitbekommen, dass einige
Protestteilnehmer etwas in Richtung der Polizisten geworfen haben,“ sagt
Simon Ernst. „Das habe ich zum ersten Mal auf den Videos gesehen.“
## Gewalt gab es – durch die Polizei
Der Promovent gibt zu Protokoll, dass ein Beamter nach der Auflösung des
Protests eine Frau in seiner unmittelbaren Nähe mit der Hand ins Gesicht
geschlagen habe. Die Szene ist in einem der Videos festgehalten. Auch Julia
Kaufmann wird mit ihren Freundinnen der Verdi-Jugend Bonn von den Beamten
zu Boden gebracht. Laut Hamburger Staatsanwaltschaft seien im Zusammenhang
mit dem Einsatz gegen sieben Polizeibeamte interne Ermittlungen eingeleitet
worden. Drei Verfahren seien an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden.
Davon sei eines mangels Tatverdachts eingestellt worden.
Wie die Polizei ermittelt, auch gegen eigene Beamte, darauf lässt der
„Nachbereitungsstab“ der Hamburger Polizei schließen. Nach Recherchen von
Panorama 3 und der taz wird dieser vom Chef des Vorbereitungsstabes und
Einsatzleiters beim G20, Hartmut Dudde, geleitet. Als ein Aufgabenfeld des
Nachbereitungsstabes werden laut einem Senatsdokument „absehbare
Strafanzeigen“ gegen die Polizei genannt. Den Recherchen zufolge
entscheidet Dudde als Chef des Nachbereitungsstabes, welches Beweismaterial
rund um die G20-Ereignisse an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird
und welches nicht.
Auf Anfrage bestätigte ein Polizeisprecher gegenüber Panorama und der taz,
dass der Nachbereitungsstab von Dudde geleitet werde und die Soko
„Schwarzer Block“ dem Nachbereitungsstab unterstellt sei. Der Sprecher
bestritt allerdings, dass der Nachbereitungsstab in die Weitergabe oder
Zurückhaltung von Beweismitteln eingreife. „Auf das operative Geschäft der
Soko, zu dem auch der Umgang mit Beweismitteln gehört, hat diese
organisatorische Anbindung hingegen keine Auswirkungen,“ heißt es in der
Stellungnahme. Der Sprecher fügte hinzu, dass die Soko „Schwarzer Block“ ab
dem 1. März direkt dem Polizeipräsidenten unterstellt werde. Hartmut Dudde
werde dann die Führung der neuen Organisationseinheit „Schutzpolizei“
übernehmen.
Der Prozess gegen Fabio V. sollte aus Sicht der Strafverfolger eine Art
Musterverfahren für den „Rondenbarg-Komplex“ sein. Eine Verurteilung hätte
den Tatbestand des Landfriedensbruchs spürbar erweitert und damit die
Demonstrationsfreiheit eingeschränkt. Wird das vorläufige Aus dieses
Prozesses bei den Hamburger Entscheidungsträgern zu einem Umdenken führen?
Oder wird man die anderen Mitglieder des „gewalttätigen Mobs“ auch
anklagen? Ein Blick zurück ins Jahr 1970 könnte helfen. Damals wurden
hunderte Verfahren wegen „Landfriedensbruch“ eingestellt. Der Bundestag
hatte ein „Straffreiheitsgesetz“ beschlossen. Der Grund: die Praxis der
Gerichte in Sachen Versammlungsfreiheit hatte sich zu weit von Artikel 8
des Grundgesetzes entfernt.
27 Feb 2018
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## AUTOREN
Stefan Buchen
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