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# taz.de -- Schwangerschaft gefährdet G20-Verfahren: Prozess gegen Fabio V. k�…
> Das Verfahren gegen den 19-jährigen G20-Gegner aus Italien muss nächste
> Woche zu Ende gehen – oder neu aufgerollt werden.
Bild: Besucher*innen drängen sich bei den Prozessterminen gegen Fabio V. im Ge…
Hamburg taz | Das Verfahren gegen den 19-jährigen Italiener Fabio V. neigt
sich dem Ende zu – oder platzt im letzten Moment. Am Dienstag fand die
offiziell vorletzte Verhandlung statt, das Urteil ist für den kommenden
Dienstag geplant. Doch das Verteidiger*innenduo will die Beweisaufnahme
noch nicht abschließen und stellt Anträge über Anträge – und das dauert.
Dabei gibt es für das Gericht keine Zeit zu verlieren: Die Richterin ist
schwanger und geht bald in den Mutterschutz.
Einen zusätzlichen Verhandlungstag anzusetzen, wird aus Termingründen nicht
möglich sein. Wenn am nächsten Dienstag kein Urteil fällt, wird der Prozess
auf unbestimmte Zeit unterbrochen. Eine andere Richterin müsste dann alles
neu aufrollen.
V. wird vorgeworfen, am 7. Juli an einer Demonstration gegen den G20-Gipfel
teilgenommen zu haben, die am Rondenbarg von der Polizei gestoppt wurde. 14
Steine flogen aus der Menge von etwa 200 Demonstrant*innen in Richtung
Polizei. Die Beamt*innen zerschlugen die Demo und nahmen 74 Menschen fest.
Als einige Teilnehmer*innen versuchten zu fliehen, verletzten sie sich
schwer.
V. blieb bei einer Frau mit einem offenen Bruch stehen, dort wurde er
festgenommen. Er saß fast fünf Monate in Untersuchungshaft. Sein Prozess
erregte die Aufmerksamkeit von Grundrechtler*innen und Amnesty
International, weil ihm keine individuelle Straftat vorgeworfen wird.
Aus Sicht der Richterin ist die Beweisaufnahme abgeschlossen: An elf
Verhandlungstagen hat das Gericht Polizeizeugen, Aktivist*innen und
Mitarbeiter der Firmen am Rondenbarg angehört und Polizeivideos gesehen.
Trotzdem sagte V.’s Anwalt Arne Timmermann: „Es wird immer deutlicher, was
wir noch für Lücken haben.“ Er forderte, weitere Polizeizeug*innen zu
hören. Das Gericht müsse aufklären, welchen Auftrag die Polizei gehabt
habe.
Der Einsatz sei rechtswidrig gewesen, argumentierten er und V.’s Anwältin
Gabriele Heinecke. „Die Demo war eine vom Grundgesetz und vom europäischen
Recht geschützte Versammlung“, sagte Heinecke, „eine Verurteilung V.’s i…
rechtlich nicht möglich“.
Die Staatsanwältin argumentierte, die Demo sei nicht friedlich gewesen. Um
das zu klären, müsse man weitere Zeugen heranziehen, forderte Timmermann.
Nach vielen Unterbrechungen, abgelehnten Anträgen, Diskussionen über
Inhalte und Formalia beendet die Richterin sichtlich genervt die Sitzung.
Es sieht aus, als könnte sich alles noch hinziehen.
20 Feb 2018
## AUTOREN
Katharina Schipkowski
## TAGS
Schwerpunkt G20 in Hamburg
G20-Gipfel
Protest
Repression
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Amnesty International
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