| # taz.de -- Laserpointer gegen Polizeihubschrauber: Reporter helfen der Polizei | |
| > Im G20-Verfahren gegen Nico B., der einen Hubschrauber per Laserpointer | |
| > traktiert haben soll, assistieren zwei ReporterInnen der | |
| > Staatsanwaltschaft. | |
| Bild: Opfer der Laser-Attacke: der Polizeihubschrauber „Libelle 2“ | |
| Hamburg taz | Sind Journalisten Hilfssheriffs? In der strafrechtlichen | |
| Nachlese der G20-Krawalle stellte sich diese Frage, als mehrere Hamburger | |
| Tageszeitungen die durch die Polizei verbreiteten Fotos von 107 | |
| „Tatverdächtigen“ abdruckten und sich somit aktiv an der größten | |
| Öffentlichkeitsfahndung in der Geschichte der Republik beteiligten. | |
| Im Verfahren gegen Nico B., der von der Staatsanwaltschaft beschuldigt | |
| wird, am Abend der „Welcome to Hell“-Demo einen Polizeihubschrauber mit | |
| einem Laserpointer attackiert zu haben, spielen zwei Polizei-ReporterInnen | |
| eine noch aktivere Rolle – zugunsten der Anklage. | |
| Vor dem Altonaer Amtsgericht äußert sich der Angeklagte Nico B. bislang | |
| nicht, und auch seine Lebensgefährtin Annika S.*, die als Zeugin, aber auch | |
| als Täterin in Frage kommt, schweigt bislang gegenüber den | |
| Ermittlungsbehörden. Da sie mit dem Angeklagten eine gemeinsame Tochter hat | |
| und sich zudem selber belasten könnte, besitzt sie ein umfangreiches | |
| Aussageverweigerungsrecht. | |
| Kurz nach Laserpointer-Angriff auf den Polizeihubschrauber „Libelle2“ von | |
| einem Dachgauben-Fenster aus hatte die Hamburger Morgenpost ein Interview | |
| mit der Frau veröffentlicht, in dem sie den Vater der gemeinsamen Tochter | |
| zwar in Schutz nimmt, seine Täterschaft aber behauptet. | |
| Mit den Worten: „Ihm war nicht bewusst, dass er jemandem schaden könnte“, | |
| wird Annika S. zitiert. Die gemeinsame vierjährige Tochter habe durch den | |
| Helikopter-Lärm nicht einschlafen können. „Nico war hilflos. Er wollte, | |
| dass der Hubschrauber etwas weiter wegfliegt. Als die Lichter ausgingen, | |
| war ihm klar, dass er ihn getroffen hatte und hat sofort damit aufgehört. | |
| Es tut ihm furchtbar leid“, wird die Frau in der Mopo weiter zitiert. | |
| ## Zitat war nicht autorisiert | |
| Vor Gericht räumte Fotoreporter Rüdiger G. vorige Woche ein, dass dieses | |
| Zitat vor der Veröffentlichung nicht – wie vorher zugesagt – mit Annika S. | |
| abgesprochen und von dieser autorisiert worden war. Man habe sie | |
| telefonisch nicht mehr erreicht, um das abzustimmen. | |
| Nach Darstellung der Verteidigung von Nico B. soll das Reporterteam die | |
| Lebensgefährtin zu einer Aussage gedrängt haben. Es soll ihre Wohnung | |
| regelrecht belagert haben und dabei so massiv aufgetreten sein, dass sich | |
| die Frau genötigt sah, sich in ihrer Wohnung zu verstecken und die Klingel | |
| abzustellen. | |
| Die beiden Reporter hätten sie jedoch auf dem Weg zum Kindergarten | |
| abgefangen. Mit diesem Verhalten, „das presserechtlich nicht gedeckt“ sei, | |
| wie Rechtsanwalt Bernd Wagner sagte, habe sich das Reporterteam | |
| möglicherweise sogar der „Nachstellung“ strafbar gemacht. | |
| Rüdiger G. stellt die Situation ganz anders da. Er und seine Kollegin | |
| hätten bei Annika S. geklingelt, diese habe sofort geöffnet, aber zunächst | |
| keine Zeit für das Gespräch gehabt. So habe man sich für den Nachmittag | |
| verabredet, an dem die Frau schließlich bereitwillig Auskunft gegeben habe. | |
| ## Mopo nahm den Vorwurf nicht zurück | |
| In der Netzversion des auf diesem Gespräch fußenden Artikels, die auch | |
| heute noch online ist, lautet die Schlagzeile: „Mord-Versuch mit Laser! Er | |
| attackierte nachts G20-Hubschrauber“. Darunter befindet sich ein dem | |
| Facebook-Account des Angeklagten entnommenes Bild, das „so grob verpixelt | |
| ist, dass alle seine Freunde und Verwandten den Angeklagten mit Sicherheit | |
| erkannt haben“, sagt Wagner. | |
| Der Anwalt kritisierte vor Gericht, dass die Morgenpost nie darüber | |
| berichtet habe, dass der von ihr in die Öffentlichkeit getragene | |
| Mordversuchs-Vorwurf schon bald vom Tisch war. „Andere Medien haben das | |
| klargestellt, nur die Mopo hat keine Wiedergutmachung geleistet“, moniert | |
| der Anwalt. | |
| Ungewöhnlich: Die beiden ReporterInnen haben sich von sich aus bei der | |
| Staatsanwaltschaft als Zeugen angedient. „Wir haben uns entschlossen, | |
| diesen Schritt aktiv zu tun, bevor die Ermittlungsbehörden auf uns | |
| zutreten“, sagt Rüdiger G. – eine für Journalisten außerordentlich enge | |
| Zusammenarbeit mit der Anklagebehörde. | |
| Am Mittwoch, den 25.4., wird sich die Autorin des Mordvorwurfs-Artikels, | |
| die Reporterin Anastasia I. vor Gericht erstmals äußern. *Name geändert | |
| 25 Apr 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Marco Carini | |
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