| # taz.de -- G20-Prozess um Laserpointer: „Ein Komplott der Polizei“ | |
| > Staatsanwaltschaft fordert im G20-Laserpointer-Prozess Bewährungsstrafe, | |
| > die Verteidiger plädieren dagegen auf Freispruch – und werfen der Polizei | |
| > Lügen vor. | |
| Bild: Hubschrauber kreisten reichlich, ob ihre Besatzungen geblendet wurden, bl… | |
| Hamburg taz | Es ist die Stunde von Bernd Wagner. Der Verteidiger von Nico | |
| B., dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, während der G20-Tage die Besatzung | |
| eines Polizeihubschraubers mit einem Laserpointer beschossen, und damit die | |
| Gefährdung des Luftverkehrs und die Verletzung der Piloten billigend in | |
| Kauf genommen zu haben, zieht alle Register. Er hält sein mehrstündiges | |
| Plädoyer nicht, er lebt es. Mit ausladenden Bewegungen, einer schneidenden | |
| Rhetorik und atemlosen Spannungsbögen. | |
| Ein Jahr auf Bewährung hatte Staatsanwalt Mittenzwei für den 27-jährigen | |
| Angeklagten gefordert, Die Beweisaufnahme habe erwiesen, dass Nico B. am | |
| späten Abend des 6. Juli aus einer Dachgaube der Wohnung seiner Verlobten | |
| mehrfach mit einem Laserpointer auf die Besatzung des Hubschraubers | |
| „Libelle 2“ gezielt habe. Die Beweisaufnahme habe zwar ergeben, dass es „… | |
| keiner Gefährdung des Hubschraubers“ gekommen sei, auch sei eine | |
| „gefährliche Körperverletzung“ der Besatzung nicht festzustellen – beid… | |
| aber habe Nico B. „billigend in Kauf genommen“. | |
| Die Täterschaft des Angeklagten sei „durch Indizien“ belegt. So habe er vor | |
| der Polizei ausgesagt, er habe mit dem Gerät ungezielt in den Himmel | |
| geleuchtet und seine Verlobte – die ebenfalls als Täter in Frage kam – | |
| hatte in einem von ihr nicht autorisierten Interview mit der Hamburger | |
| Morgenpost behauptet, ihr Freund habe auf den Hubschrauber gezielt, | |
| allerdings ohne jemanden verletzen zu wollen. Beide hatten vor Gericht ihre | |
| Aussage nicht wiederholt, Nico B. nur Angaben zur Person gemacht. | |
| ## Ein von der G20-Hysterie geprägtes Gerichtsverfahren | |
| Strafverteidiger Bernd Wagner hingegen plädierte nicht nur auf Freispruch | |
| für seinen Mandanten, er warf den vernommenen Polizeipiloten ein gezieltes | |
| „Komplott“ vor, sie hätten sich abgesprochen und augenscheinlich gelogen, | |
| um Nico B. zu belasten. Das ganze Verfahren sei „bizarr“ und von der | |
| „G20-Hysterie“ geprägt gewesen. Die Vernehmung der Beamten, bei der sie | |
| zuerst selbst keinerlei Gefährdung des Luftverkehrs durch den Laserstrahl | |
| einräumten, sei rechtswidrig gewesen, weil die Beamten nicht getrennt | |
| vernommen wurden, erst später habe einer der beiden Piloten seine Aussage | |
| schriftlich nachgewürzt. Dass die von Pilot und Co-Pilot behauptete | |
| Verletzung nur ihres jeweils rechten Auges, laut Sachverständigengutachten | |
| so gar nicht möglich sei, der behauptete gefährliche Höhenverlust des | |
| Hubschraubers laut Höhenmesser niemals stattfand, seien deutliche Belege | |
| für eine Lügengeschichte der beiden Beamten. | |
| Dass die nächtliche Hausdurchsuchung bei der Verlobten von Nico B. mit | |
| eintägiger Verspätung stattfand, obwohl während der Tat „20 | |
| Polizeifahrzeuge“ fast vor der Haustür standen, und angeblich „Gefahr in | |
| Verzug“ gewesen sei, dass sie dann mit vorgehaltenen Waffen, eingetretener | |
| Haustür, aber ohne richterlichen Beschluss stattfand, weil der | |
| diensthabende Richter sein Handy bewusst abgeschaltet hatte, all das belegt | |
| für Wagner „dass hier die Strafprozessordnung mit Füßen getreten worden“ | |
| sei. | |
| Zudem könne sein Mandant nur dann verurteilt werden, wenn ihm nachzuweisen | |
| sei, dass er es bewusst einkalkuliert habe, mit seinem Laserpointer den | |
| Hubschrauber zum Absturz zu bringen, die Piloten im Auge zu treffen, obwohl | |
| er von unten „nur auf die Bodenwanne und die Kufen“ des Fluggeräts hätte | |
| zielen können. Letzteres sei nicht strafbar. | |
| ## Ein nicht autorisiertes Interview als Indiz für die Täterschaft | |
| Auch führe die Staatsanwaltschaft das Mopo-Interview mit der Verlobten von | |
| Nico B. als ein entscheidendes Indiz für die Täterschaft des Angeklagten | |
| an, würdigte aber ihre Aussage, er habe niemanden verletzen wollen, als | |
| reine „Schutzbehauptung“. „Sie können nicht nur die Hälfte der Aussage,… | |
| Ihnen passt, in Ihre Bewertung einfließen lassen“, schrieb Wagner dem | |
| Staatsanwalt ins Stammbuch. | |
| Das Urteil wird für kommenden Mittwoch erwartet. | |
| 15 Jun 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Marco Carini | |
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