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# taz.de -- G20-Prozess nach Laserpointer-Einsatz: Mildes Urteil am Ende der Hy…
> Ein 27-Jähriger, der während G20 einen Polizeihubschrauber per Laser
> attackiert haben soll, erhält eine kleine Bewährungsstrafe.
Bild: Die Anklage wegen „versuchten Mordes“ wurde schnell fallengelassen
Hamburg taz | Der Angeklagte im Hamburger „Laserpointer-Verfahren“ ist am
Mittwoch vom Amtsgericht Hamburg-Altona zu einer Bewährungsstrafe von einem
halben Jahr verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der
27-jährige Nico B. am späten Abend des 6. Juli 2017, während des Hamburger
G20-Gipfels, mit einem Laserpointer auf den Polizeihubschrauber „Libelle 2“
gezielt und damit eine Blendung der Piloten und eine zeitweise
Einschränkung ihrer Flugfähigkeit zumindest „billigend in Kauf“ genommen
habe.
Einen Vorsatz, die Piloten zu verletzen und einen Unfall zu verursachen,
konnte die Strafkammer nicht erkennen. Da der Versuch der Körperverletzung
und der Gefährdung des Luftverkehrs – so die Delikte, wegen derer Nico B.
verurteilt wurde – zudem untauglich gewesen ist, eine Körperverletzung und
eine Luftverkehrsgefährdung praktisch nicht hatte stattfinden können, blieb
das Gericht an der untersten Grenze der vom Gesetz vorgesehenen
Strafzumessung.
Als strafmildernd für den Angeklagten bewertete Richterin Nina-Alexandra
Seidler seine fünfmonatige Untersuchungshaft, die sich angesichts des
Urteils nun als sehr überzogen darstellt. Auch „die Vorverurteilung des
Angeklagten“ durch eine Hamburger Boulevardzeitung, die den Angeklagten nur
grob gepixelt und somit zumindest für Freunde, Bekannte und Kollegen gut
erkennbar als potenziellen Mörder ins Blatt gehoben hatte, wurde
strafmildernd im Urteilsspruch begründet.
Die Aussagen der beiden Piloten der „Libelle“, die behaupteten, jeweils am
rechten Auge geblendet worden zu sein, befand die Richterin als nicht so
glaubhaft, dass sich darauf eine Verurteilung stützen ließe. Ein
Sachverständiger hatte dargelegt, dass bei „einem Treffer“ die ganze
Pilotenkanzel gleichmäßig erleuchtet würde, ein gebündelter Strahl auf
jeweils nur ein Auge nicht möglich wäre.
## „G20-Hysterie“
Dass der Hubschrauber, wie von beiden Piloten behauptet, aufgrund
zeitweiliger Flugunfähigkeit abgesackt sei, bezweifelte das Gericht
ebenfalls: Der Höhenmesser hatte kein Absacken angezeigt. Allerdings
unterstellte die Richterin den Beamten keine absichtliche Falschaussage,
sondern nur einen Irrtum.
Verteidiger Bernd Wagner hatte zuvor nicht nur auf Freispruch für seinen
Mandanten plädiert, sondern auch den Polizeipiloten vorgeworfen, sie hätten
sich abgesprochen und augenscheinlich gelogen, um Nico B. zu belasten. Das
ganze Verfahren sei von der „G20-Hysterie“ geprägt gewesen – in der
Ermittlungstätigkeit, aber auch in der medialen Aufarbeitung.
Ein Jahr auf Bewährung hatte Staatsanwalt Mittenzwei für den 27-Jährigen
gefordert, nachdem er zunächst Anklage wegen „versuchten Mordes“ erhoben
hatte, diesen Tatvorwurf allerdings hatte fallen lassen müssen. Die
Täterschaft des Angeklagten sei „durch Indizien“ belegt. Ein Beleg dafür
sei ein nicht autorisiertes Zeitungsinterview der Lebensgefährtin des
Angeklagten, in dem ihr die Aussage zugeschrieben wurde, der Angeklagte
habe auf den Hubschrauber gezielt, ohne jemanden verletzen zu wollen.
Die Frau hatte vor Gericht ihre Aussage nicht wiederholt, Nico B. nur
Angaben zur Person gemacht, die Anwälte seine Täterschaft bestritten.
Staatsanwalt und Verteidigung können nun Berufung oder Revision gegen das
Urteil einlegen.
20 Jun 2018
## AUTOREN
Marco Carini
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