# taz.de -- G20-Prozess nach Laserpointer-Einsatz: Mildes Urteil am Ende der Hy… | |
> Ein 27-Jähriger, der während G20 einen Polizeihubschrauber per Laser | |
> attackiert haben soll, erhält eine kleine Bewährungsstrafe. | |
Bild: Die Anklage wegen „versuchten Mordes“ wurde schnell fallengelassen | |
HAMBURG taz | Der Angeklagte im Hamburger „Laserpointer-Verfahren“ ist am | |
Mittwoch vom Amtsgericht Hamburg-Altona zu einer Bewährungsstrafe von einem | |
halben Jahr verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der | |
27-jährige Nico B. am späten Abend des 6. Juli 2017, während des Hamburger | |
G20-Gipfels, mit einem Laserpointer auf den Polizeihubschrauber „Libelle 2“ | |
gezielt und damit eine Blendung der Piloten und eine zeitweise | |
Einschränkung ihrer Flugfähigkeit zumindest „billigend in Kauf“ genommen | |
habe. | |
Einen Vorsatz, die Piloten zu verletzen und einen Unfall zu verursachen, | |
konnte die Strafkammer nicht erkennen. Da der Versuch der Körperverletzung | |
und der Gefährdung des Luftverkehrs – so die Delikte, wegen derer Nico B. | |
verurteilt wurde – zudem untauglich gewesen ist, eine Körperverletzung und | |
eine Luftverkehrsgefährdung praktisch nicht hatte stattfinden können, blieb | |
das Gericht an der untersten Grenze der vom Gesetz vorgesehenen | |
Strafzumessung. | |
Als strafmildernd für den Angeklagten bewertete Richterin Nina-Alexandra | |
Seidler seine fünfmonatige Untersuchungshaft, die sich angesichts des | |
Urteils nun als sehr überzogen darstellt. Auch „die Vorverurteilung des | |
Angeklagten“ durch eine Hamburger Boulevardzeitung, die den Angeklagten nur | |
grob gepixelt und somit zumindest für Freunde, Bekannte und Kollegen gut | |
erkennbar als potenziellen Mörder ins Blatt gehoben hatte, wurde | |
strafmildernd im Urteilsspruch begründet. | |
Die Aussagen der beiden Piloten der „Libelle“, die behaupteten, jeweils am | |
rechten Auge geblendet worden zu sein, befand die Richterin als nicht so | |
glaubhaft, dass sich darauf eine Verurteilung stützen ließe. Ein | |
Sachverständiger hatte dargelegt, dass bei „einem Treffer“ die ganze | |
Pilotenkanzel gleichmäßig erleuchtet würde, ein gebündelter Strahl auf | |
jeweils nur ein Auge nicht möglich wäre. | |
## „G20-Hysterie“ | |
Dass der Hubschrauber, wie von beiden Piloten behauptet, aufgrund | |
zeitweiliger Flugunfähigkeit abgesackt sei, bezweifelte das Gericht | |
ebenfalls: Der Höhenmesser hatte kein Absacken angezeigt. Allerdings | |
unterstellte die Richterin den Beamten keine absichtliche Falschaussage, | |
sondern nur einen Irrtum. | |
Verteidiger Bernd Wagner hatte zuvor nicht nur auf Freispruch für seinen | |
Mandanten plädiert, sondern auch den Polizeipiloten vorgeworfen, sie hätten | |
sich abgesprochen und augenscheinlich gelogen, um Nico B. zu belasten. Das | |
ganze Verfahren sei von der „G20-Hysterie“ geprägt gewesen – in der | |
Ermittlungstätigkeit, aber auch in der medialen Aufarbeitung. | |
Ein Jahr auf Bewährung hatte Staatsanwalt Mittenzwei für den 27-Jährigen | |
gefordert, nachdem er zunächst Anklage wegen „versuchten Mordes“ erhoben | |
hatte, diesen Tatvorwurf allerdings hatte fallen lassen müssen. Die | |
Täterschaft des Angeklagten sei „durch Indizien“ belegt. Ein Beleg dafür | |
sei ein nicht autorisiertes Zeitungsinterview der Lebensgefährtin des | |
Angeklagten, in dem ihr die Aussage zugeschrieben wurde, der Angeklagte | |
habe auf den Hubschrauber gezielt, ohne jemanden verletzen zu wollen. | |
Die Frau hatte vor Gericht ihre Aussage nicht wiederholt, Nico B. nur | |
Angaben zur Person gemacht, die Anwälte seine Täterschaft bestritten. | |
Staatsanwalt und Verteidigung können nun Berufung oder Revision gegen das | |
Urteil einlegen. | |
20 Jun 2018 | |
## AUTOREN | |
Marco Carini | |
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