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# taz.de -- Kommentar G20-Gerichtsurteil: Zweierlei Maß, geteiltes Recht
> Hamburgs Ankündigung, den Unrechtsstaaten dieser Welt zu zeigen, dass
> sich ein Gipfel auch rechtsstaatlich durchführen lässt, muss als
> gescheitert gelten.
Bild: An einem Ort wie diesem ist Unrecht geschehen: G20-Gefangenensammelstelle
Es ist eine Klatsche für die Polizei, für Einsatzführer Hartmut Dudde und
auch für Innensenator Andy Grote (SPD). [1][Manche Ingewahrsamnahme von
G20-GegnerInnen war rechtswidrig], das, was den Betroffenen in der
Gefangenensammelstelle widerfuhr, sowieso. Festgenommene wurden ihrer
Freiheit beraubt, Richter standen zu spät oder gar nicht zur Verfügung, die
Festgesetzten wurden schikaniert und um den Schlaf gebracht.
Hamburgs vollmundige Ankündigung, den Diktatoren und Unrechtsstaaten dieser
Welt zu zeigen, dass sich ein Gipfel auch rechtsstaatlich durchführen
lässt, er muss nach den jüngsten Gerichts-Urteilen endgültig als
gescheitert gelten.
Dabei ist noch keine einzige Anklage gegen PolizistInnen erhoben worden,
die im Einsatz G20-GegnerInnen oder Unbeteiligte verletzten. Dass diese
Ermittlungen soviel länger dauern, als die Verfahren gegen die „linken
Chaoten“, lässt ebenfalls Zweifel an der rechtsstaatlichen Aufarbeitung des
Gipfels aufkommen. Da wird nach Kräften verschleppt, verzögert und
eingestellt.
Nimmt man die harten Urteile gegen G20-Flaschenwerfer und die
unverhältnismäßig langen Untersuchungshaftzeiten für die Beschuldigten
hinzu, fällt die Bilanz, ein knappes Jahr nach G20, eindeutig aus: Es gibt
zweierlei Maß, zweierlei Recht. PolizistInnen und AktivistInnen werden
nicht mit derselben Elle gemessen.
Spannend bleibt die Aufarbeitung der Vorfälle rund um das Schulterblatt, in
das Polizeikräfte nicht einrückten, weil sie angeblich vom Hausdach mit
Brandbeschleunigern beschossen wurden. Die Rechtfertigung für eine
dramatische polizeiliche Unterlassungssünde. Die vermeintlichen
Molotow-Cocktail-WerferInnen wurden gefilmt und auch gefasst. Doch
Strafverfahren, die auch zur Überprüfung der polizeilichen Lagebeurteilung
führen würden, gibt es bislang nicht. Dafür existieren nur zwei mögliche
Erklärungen: Die Ermittler haben so geschlampt, dass es zur Anklage nicht
reicht, oder aber, es gibt etwas zu verbergen. Beides Alternativen, die den
Rechtsstaat weiter demontieren.
20 Jun 2018
## LINKS
[1] /G20-vor-Gericht/!5511644
## AUTOREN
Marco Carini
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Schwerpunkt Polizeikontrollen in Hamburg
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