| # taz.de -- Kommentar G20-Gerichtsurteil: Zweierlei Maß, geteiltes Recht | |
| > Hamburgs Ankündigung, den Unrechtsstaaten dieser Welt zu zeigen, dass | |
| > sich ein Gipfel auch rechtsstaatlich durchführen lässt, muss als | |
| > gescheitert gelten. | |
| Bild: An einem Ort wie diesem ist Unrecht geschehen: G20-Gefangenensammelstelle | |
| Es ist eine Klatsche für die Polizei, für Einsatzführer Hartmut Dudde und | |
| auch für Innensenator Andy Grote (SPD). [1][Manche Ingewahrsamnahme von | |
| G20-GegnerInnen war rechtswidrig], das, was den Betroffenen in der | |
| Gefangenensammelstelle widerfuhr, sowieso. Festgenommene wurden ihrer | |
| Freiheit beraubt, Richter standen zu spät oder gar nicht zur Verfügung, die | |
| Festgesetzten wurden schikaniert und um den Schlaf gebracht. | |
| Hamburgs vollmundige Ankündigung, den Diktatoren und Unrechtsstaaten dieser | |
| Welt zu zeigen, dass sich ein Gipfel auch rechtsstaatlich durchführen | |
| lässt, er muss nach den jüngsten Gerichts-Urteilen endgültig als | |
| gescheitert gelten. | |
| Dabei ist noch keine einzige Anklage gegen PolizistInnen erhoben worden, | |
| die im Einsatz G20-GegnerInnen oder Unbeteiligte verletzten. Dass diese | |
| Ermittlungen soviel länger dauern, als die Verfahren gegen die „linken | |
| Chaoten“, lässt ebenfalls Zweifel an der rechtsstaatlichen Aufarbeitung des | |
| Gipfels aufkommen. Da wird nach Kräften verschleppt, verzögert und | |
| eingestellt. | |
| Nimmt man die harten Urteile gegen G20-Flaschenwerfer und die | |
| unverhältnismäßig langen Untersuchungshaftzeiten für die Beschuldigten | |
| hinzu, fällt die Bilanz, ein knappes Jahr nach G20, eindeutig aus: Es gibt | |
| zweierlei Maß, zweierlei Recht. PolizistInnen und AktivistInnen werden | |
| nicht mit derselben Elle gemessen. | |
| Spannend bleibt die Aufarbeitung der Vorfälle rund um das Schulterblatt, in | |
| das Polizeikräfte nicht einrückten, weil sie angeblich vom Hausdach mit | |
| Brandbeschleunigern beschossen wurden. Die Rechtfertigung für eine | |
| dramatische polizeiliche Unterlassungssünde. Die vermeintlichen | |
| Molotow-Cocktail-WerferInnen wurden gefilmt und auch gefasst. Doch | |
| Strafverfahren, die auch zur Überprüfung der polizeilichen Lagebeurteilung | |
| führen würden, gibt es bislang nicht. Dafür existieren nur zwei mögliche | |
| Erklärungen: Die Ermittler haben so geschlampt, dass es zur Anklage nicht | |
| reicht, oder aber, es gibt etwas zu verbergen. Beides Alternativen, die den | |
| Rechtsstaat weiter demontieren. | |
| 20 Jun 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Marco Carini | |
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