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# taz.de -- Ingewahrsamnahme von G20-Gegner: Festhalten war rechtswidrig
> Ein Italiener war bei den G20-Protesten in Hamburg über Nacht
> festgehalten worden. Das Verwaltungsgericht entschied nun: das war nicht
> zulässig.
Bild: Die für den G20 eingerichtete Gefangenensammelstelle in Hamburg
Hamburg dpa | Die Ingewahrsamnahme eines Italieners, der im Juli gegen den
Hamburger G20-Gipfel demonstriert hatte, war rechtswidrig. Das hat das
Hamburger Verwaltungsgericht am Dienstag entschieden, nachdem es sich knapp
elf Monate nach dem von Krawallen überschatteten Gipfel erstmals in einer
mündlichen Verhandlung mit der Problematik auseinandergesetzt hatte. Das
Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der Kläger war zusammen mit mehreren Landsleuten bei der Demonstration von
der Polizei kontrolliert und anschließend für eine Nacht in der eigens für
den Gipfel eingerichteten Gefangenensammelstelle festgehalten worden.
Sieben weitere Italiener aus der Gruppe [1][hatten Klage eingereicht]. In
ihren Fällen soll das Urteil schriftlich ergehen, wie das Gericht
mitteilte.
Die Kammer sei zu dem Schluss gekommen, dass die Ingewahrsamnahme nach dem
allgemeinen Polizeirecht schon deshalb unzulässig gewesen sei, weil der
Kläger als Versammlungsteilnehmer anzusehen war und daher dem Schutz des
Versammlungsrechts unterstand. Außerdem sei die Annahme, dass von ihm eine
unmittelbare Gefahr ausgegangen sei, nicht durch Tatsachen gerechtfertigt
gewesen. Zudem sei nicht unverzüglich eine richterliche Entscheidung
eingeholt worden.
Grundlage der Ingewahrsamnahme war das Hamburger Gesetz zum Schutz der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung, das eine solche Maßnahme nur zulässt,
„um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat
oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die
Allgemeinheit zu verhindern“. Während des Gipfels waren mehr als 120
Menschen auf dieser Grundlage von der Polizei in der Gefangenensammelstelle
festgehalten worden.
6 Jun 2018
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