| # taz.de -- Ingewahrsamnahme von G20-Gegner: Festhalten war rechtswidrig | |
| > Ein Italiener war bei den G20-Protesten in Hamburg über Nacht | |
| > festgehalten worden. Das Verwaltungsgericht entschied nun: das war nicht | |
| > zulässig. | |
| Bild: Die für den G20 eingerichtete Gefangenensammelstelle in Hamburg | |
| Hamburg dpa | Die Ingewahrsamnahme eines Italieners, der im Juli gegen den | |
| Hamburger G20-Gipfel demonstriert hatte, war rechtswidrig. Das hat das | |
| Hamburger Verwaltungsgericht am Dienstag entschieden, nachdem es sich knapp | |
| elf Monate nach dem von Krawallen überschatteten Gipfel erstmals in einer | |
| mündlichen Verhandlung mit der Problematik auseinandergesetzt hatte. Das | |
| Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. | |
| Der Kläger war zusammen mit mehreren Landsleuten bei der Demonstration von | |
| der Polizei kontrolliert und anschließend für eine Nacht in der eigens für | |
| den Gipfel eingerichteten Gefangenensammelstelle festgehalten worden. | |
| Sieben weitere Italiener aus der Gruppe [1][hatten Klage eingereicht]. In | |
| ihren Fällen soll das Urteil schriftlich ergehen, wie das Gericht | |
| mitteilte. | |
| Die Kammer sei zu dem Schluss gekommen, dass die Ingewahrsamnahme nach dem | |
| allgemeinen Polizeirecht schon deshalb unzulässig gewesen sei, weil der | |
| Kläger als Versammlungsteilnehmer anzusehen war und daher dem Schutz des | |
| Versammlungsrechts unterstand. Außerdem sei die Annahme, dass von ihm eine | |
| unmittelbare Gefahr ausgegangen sei, nicht durch Tatsachen gerechtfertigt | |
| gewesen. Zudem sei nicht unverzüglich eine richterliche Entscheidung | |
| eingeholt worden. | |
| Grundlage der Ingewahrsamnahme war das Hamburger Gesetz zum Schutz der | |
| öffentlichen Sicherheit und Ordnung, das eine solche Maßnahme nur zulässt, | |
| „um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat | |
| oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die | |
| Allgemeinheit zu verhindern“. Während des Gipfels waren mehr als 120 | |
| Menschen auf dieser Grundlage von der Polizei in der Gefangenensammelstelle | |
| festgehalten worden. | |
| 6 Jun 2018 | |
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