| # taz.de -- Gericht beurteilt G20-Polizeieinsatz: Unbegründeter Polizeigewahrs… | |
| > Am Dienstag wird erstmals das Vorgehen der Polizei gegen DemonstrantInnen | |
| > beim G20-Gipfel rechtlich überprüft. Der Anlass ist eine Klage von acht | |
| > ItalienerInnen. | |
| Bild: Willkommen in Hamburg: Eine Zelle der G20-Gefangenensammelstelle | |
| HAMBURG taz | Elf Monate ist der G20-Gipfel her. Im Zuge der juristischen | |
| Aufarbeitung sind bereits Dutzende DemonstrantInnen, denen Gewalttaten | |
| vorgeworfen werden, inhaftiert, angeklagt und verurteilt worden. Von den | |
| Polizisten, die zugelangt haben sollen, stand bisher kein einziger vor | |
| Gericht. Dafür wurden bereits 52 Ermittlungsverfahren eingestellt, weil | |
| laut Staatsanwaltschaft entweder „kein strafbares Verhalten der Beamten | |
| vorlag“ oder weil „PolizistInnen Zwangsmittel einsetzen dürfen“. | |
| Am Dienstag nun geht es vor dem Verwaltungsgericht erstmals um die | |
| Rechtmäßigkeit eines Polizeieinsatzes. Acht ItalienerInnen, die am 8. Juli | |
| 2017 in Polizeigewahrsam genommen und in die Gefangenensammelstelle (Gesa) | |
| gebracht wurden, klagen an. Sie wurden festgenommen und mussten eine Nacht | |
| in der Gesa verbringen, obwohl ihnen kein strafbares Verhalten vorgeworfen | |
| wurde. | |
| Grundlage der Kontrolle und anschließenden Ingewahrsamnahme der acht | |
| ItalienerInnen am Rande der „Grenzenlose Solidarität statt G20“-Demo am | |
| Holstenwall war Paragraf 13 des Hamburger Gesetzes zum Schutz der | |
| öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Danach darf „eine Person in Gewahrsam | |
| genommen werden, wenn diese Maßnahme (…) unerlässlich ist, um die | |
| unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer | |
| Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder | |
| einer Straftat zu verhindern“. Doch genau dieser Sachverhalt, so die acht | |
| KlägerInnen, sei nicht gegeben gewesen. | |
| Die ItalienerInnen fordern nun Schadenersatz. Sie gehen davon aus, dass sie | |
| nur deshalb kontrolliert wurden, weil sie in das Profil passten, wonach die | |
| Polizei nach südeuropäisch aussehenden DemonstrantInnen Ausschau hielt. | |
| Denn bei ihnen vermuteten sie die größte Gewaltbereitschaft. | |
| Nach taz-Informationen verweisen die Beamten auf dunkle Kleidung, die sie | |
| angeblich bei den KlägerInnen gefunden hatten. Die ItalienerInnen werfen | |
| der Polizei außerdem zahlreiche Schikanen und Grundrechtsverletzungen vor. | |
| Vor Gericht sollen nun mehrere am Einsatz beteiligte Polizisten vernommen | |
| werden. Doch warum wurden MedienvertreterInnen darüber nicht informiert – | |
| wie es etwa bei den Verfahren gegen Flaschenwerfer der Fall war? Bei den | |
| Strafprozessen gegen G20-KritikerInnen informierte die Staatsanwaltschaft | |
| Presse und Rundfunk ausgiebig über jedes anstehende Verfahren. | |
| Doch am Verwaltungsgericht gibt es keine Staatsanwälte. Der Sprecher des | |
| Verwaltungsgerichts, Jan Stemplewitz, verweist darauf, „dass das Gericht | |
| grundsätzlich die Öffentlichkeit von Verfahren vorab nicht informiert“. Bei | |
| Prozessen wie diesem würden „meist schon die Anwälte der Kläger die Medien | |
| informieren“. | |
| Passiert das, entscheiden somit allein die Anwälte der Beklagten oder | |
| Kläger darüber, über welche handverlesenen JournalistInnen die | |
| Öffentlichkeit von einem Verfahren erfährt. Geschieht das aber nicht, ist | |
| eine mediale Kontrolle quasi ausgeschlossen. | |
| 4 Jun 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Marco Carini | |
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